Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
60 kB
Erstellt
09.02.11, 16:22
Aktualisiert
09.02.11, 16:22
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
24.02.2011
16/2011
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
2 46.0
02.02.2011
Bezeichnung
Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren;
hier: Vorstellung der Ausbaupläne für den Kindergarten Brandenberg durch den
beauftragten Architekten
Sachverhalt:
Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 17.06.2010 unter TOP 4
die Verwaltung beauftragt, einen Zuwendungsantrag an das Landesjugendamt (LVR) erarbeiten
zu lassen, der dem Bedarf von bis zu 12 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Rechnung trägt. Der
Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 die Prioritätenliste für die
vorgesehenen Investitionen im Haushaltsjahr 2011 mit der Maßnahme „Ausbau U-3 Plätze
Kindergarten Brandenberg“ beschlossen.
Nach den Landesrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen beträgt der Fördersatz 90%. Die zuwendungsfähigen
Ausgaben sind auf 20.000 Euro pro neu geschaffenen Kindergartenplatz begrenzt.
Bevor ein Zuwendungsantrag an das Landesjugendamt gestellt werden kann, ist eine vorherige
Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Bauordnungsamt des Kreises Düren durchzuführen,
damit alle fachlichen Gesichtspunkte (z.B. Raumprogramm, baurechtliche Zulässigkeit)
Berücksichtigung finden. Nur so ist es möglich, einen bewilligungsreifen Antrag vorzulegen. Diese
Abstimmung ist in den letzten Monaten erfolgt.
Basierend auf den Empfehlungen der Fachbehörden hat das beauftragte Architekturbüro
Daheim+Uppenkamp, Heimbach, eine Ausbauplanung erarbeitet, die Herr Uppenkamp gerne dem
Schulausschuss vorstellen möchte.
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Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Ausbauplanung zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Hürtgenwald zu beschließen, einen hierauf basierenden Zuwendungsantrag an
das Landesjugendamt zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja, Kostenschätzungen des Architekten liegen zur Zeit noch nicht vor
Einmalig
mindestens in Höhe des 10%-igen Eigenanteils (=24.000 €)
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Landeszuschuss max. 216.000 €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Für Haushalt 2011 eingeplant.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)