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Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren; hier: Vorstellung der Ausbaupläne für den Kindergarten Brandenberg durch den beauftragten Architekten)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
60 kB
Erstellt
09.02.11, 16:22
Aktualisiert
09.02.11, 16:22
Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren;
hier: Vorstellung der Ausbaupläne für den Kindergarten Brandenberg durch den beauftragten Architekten) Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren;
hier: Vorstellung der Ausbaupläne für den Kindergarten Brandenberg durch den beauftragten Architekten)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 24.02.2011 16/2011 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 2 46.0 02.02.2011 Bezeichnung Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren; hier: Vorstellung der Ausbaupläne für den Kindergarten Brandenberg durch den beauftragten Architekten Sachverhalt: Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 17.06.2010 unter TOP 4 die Verwaltung beauftragt, einen Zuwendungsantrag an das Landesjugendamt (LVR) erarbeiten zu lassen, der dem Bedarf von bis zu 12 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Rechnung trägt. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 die Prioritätenliste für die vorgesehenen Investitionen im Haushaltsjahr 2011 mit der Maßnahme „Ausbau U-3 Plätze Kindergarten Brandenberg“ beschlossen. Nach den Landesrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen beträgt der Fördersatz 90%. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 20.000 Euro pro neu geschaffenen Kindergartenplatz begrenzt. Bevor ein Zuwendungsantrag an das Landesjugendamt gestellt werden kann, ist eine vorherige Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Bauordnungsamt des Kreises Düren durchzuführen, damit alle fachlichen Gesichtspunkte (z.B. Raumprogramm, baurechtliche Zulässigkeit) Berücksichtigung finden. Nur so ist es möglich, einen bewilligungsreifen Antrag vorzulegen. Diese Abstimmung ist in den letzten Monaten erfolgt. Basierend auf den Empfehlungen der Fachbehörden hat das beauftragte Architekturbüro Daheim+Uppenkamp, Heimbach, eine Ausbauplanung erarbeitet, die Herr Uppenkamp gerne dem Schulausschuss vorstellen möchte. - Seite 1 von 2 - Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Ausbauplanung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald zu beschließen, einen hierauf basierenden Zuwendungsantrag an das Landesjugendamt zu stellen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja, Kostenschätzungen des Architekten liegen zur Zeit noch nicht vor Einmalig mindestens in Höhe des 10%-igen Eigenanteils (=24.000 €) Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Landeszuschuss max. 216.000 € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Für Haushalt 2011 eingeplant. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)