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Beschlußtext (Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vom 12. Juli 2011 hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
14.10.11, 21:18
Aktualisiert
14.10.11, 21:18
Beschlußtext (Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vom 12. Juli 2011
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 13. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 06.10.2011: 7.1 Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vom 12.07.2011 hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs schlägt BM Herr Schemmel folgende redaktionelle Änderung vor: Der Klammerzusatz „(bzw. der Ausschuss)“ in dem Satz „Über Einwendungen entscheidet der Rat (bzw. der Ausschuss) in seiner nächsten Sitzung.“ wird ersatzlos gestrichen, da nach der Geschäftsordnung das Verfahren des Rates analog auf die Ausschüsse zu übertragen ist und § 29 GeschO keine diesbezügliche Abweichung beinhaltet. Die Ratsmitglieder stimmen der vorgeschlagenen Änderung zu. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2011 und unter Berücksichtigung der o.g. Änderung beschließt der Rat § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe um folgenden Absatz 5 zu erweitern: Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich, spätestens zu Beginn der nächsten Sitzung, schriftlich beim Vorsitzenden der betreffenden Sitzung geltend zu machen. Über Einwendungen entscheidet der Rat in seiner nächsten Sitzung. Ist der Rat mehrheitlich der Auffassung, dass die Niederschrift die Beratung oder die gefassten Beschlüsse nicht oder nicht korrekt wiedergibt, so hat er dies durch Beschluss festzustellen. Beratungsergebnis: - 21 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 12 Enthaltung(en) – (Die Geschäftsordnung ist in beschlossener Form als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.)