Daten
Kommune
Kall
Größe
106 kB
Datum
01.09.2016
Erstellt
19.08.16, 18:06
Aktualisiert
19.08.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
146/2016
01.09.2016
Vorlage erstellt:
12.08.2016
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)
Information und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus
dem Vorverfahren
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1
BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den
Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Dem vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III
an der L 206 Richtung Scheven“ wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung
Scheven“ und der Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, als Anlage zur Planung gehörigen Unterlagen bzw. die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung
öffentlich ausgelegt:
-
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Artenschutzprüfung
Vorlagen-Nr. 146/2016
-
Seite 2
Stellungnahmen der Behörden und TÖB aus dem Vorverfahren (s. Abwägungsliste):
Stellungnahme des Kreises Euskirchen, vom 11.08.2015
Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege vom 22.07.2015 und 30.10.2015
Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Euskirchen vom 13.07.2015
Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW vom 26.08.2015 und 20.10.2015
Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW,
Dortmund, vom 15.07.2015
Stellungnahme Wasserverband Oleftal, Hellenthal, vom 13.07.2015
Stellungnahme PLEdoc GmbH, Essen, vom 29.07.2015
Stellungnahme Erftverband, Bergheim, vom 29.07.2015
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser
Plan (Anlage 1) ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 02. September 2014 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Durchführung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs.
1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Bürgerversammlung
am 26. November 2014 im Dorfsaal in Scheven. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (TÖB) wurden mit Schreiben vom 25. Juni 2015 frühzeitig am Verfahren beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 14. August 2015
gebeten.
Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Abwägungsliste (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 09. April 2014 bzw. 03.07.2014 eine Anfrage
nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt (sog.
landesplanerische Anfrage; Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung).
Die Bezirksregierung Köln teilt daraufhin mit Schreiben vom 21.07.2014 mit, dass diese
Anfrage als Ergänzung zu der landesplanerischen Prüfung der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gewertet wird.
Vorlagen-Nr. 146/2016
Seite 3
Der neue Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall sieht für den Plangeltungsbereich
des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbliche Baufläche“ – G - und randlich zum Außenbereich hin sowie über dem Bahntunneleingang „Grünflächen“ mit überlagernder Signatur „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft“ vor. Der neue Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall wurde
zwischenzeitlich mit Verfügung vom 11. Mai 2016 von der Bezirksregierung Köln genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall ist am 12.08.2016 erfolgt. Mit dieser Bekanntmachung wird
der neue Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Durch das Areal des geplanten Gewerbegebietes Kall III verläuft das Bodendenkmal
„Römische Wasserleitung. Allerdings war in diesem Bereich die genaue Trasse der Eifelwasserleitung nicht bekannt, so dass in den Vorentwurf der vermutete Verlauf des
ortsfesten Bodendenkmals „EU 117“ (Römische Wasserleitung) nach dem bisherigen
Erkenntnisstand des zuständigen Fachamtes zunächst nachrichtlich übernommen wurde. Aufgrund der Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn sollte
im Rahmen einer sog. Sachverhaltsermittlung die exakte Linienführung der Wasserleitung im Gelände ermittelt werden. Im Juni und September 2015 wurde dann die archäologische Untersuchung im Plangebiet durch eine Fachfirma durchgeführt. Mittels mehrerer Baggerschurfen sollte der Verlauf der römischen Eifelwasserleitung im südlichen Teil
des Plangebetes ermittelt werden, um die endgültige räumliche Planung in diesem Bereich abschließen zu können. Um den Verlauf zu sondieren, wurden zunächst (im Juni
2015) in Absprache mit der kontrollierenden Behörde, dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, drei Baggerschurfen geplant. Die Wasserleitung konnte jedoch zunächst in den vorgegebenen Suchschnitten nicht lokalisiert werden. Daher wurde durch
die Projektleitung in Abstimmung mit dem Fachamt ein neu konzipierter Sondageplan
ausgearbeitet. Dieser sah vor, unter Einhaltung der Sicherheitsabstände zu der westlichen Gastrasse, direkt an den alten Fundstellen anzusetzen. Die 2. Sondage wurde
dann im September 2015 durchgeführt. Die römische Wasserleitung wurde ungefähr auf
Höhe der Altfundstellen angetroffen. In der Folge wurde die Trasse in vier weiteren Sondagen durch das Untersuchungsareal verfolgt, so dass der Verlauf der römischen Wasserleitung im Plangebiet festgestellt werden konnte. Der Verlauf liegt insgesamt weiter
südlich als bisher angenommen. Danach weicht die Trasse von der von K. Grewe prognostizierten Strecke (Klaus Grewe, Atlas der römischen Wasserleitungen nach Köln,
1986) ab und quert die Wasserscheide auf relativ direktem Wege.
Insbesondere auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren sowie der Abstimmung mit den Fachbehörden sowie des Ergebnisses und Abstimmung der o.a. archäologischen Untersuchungen etc. wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ modifiziert.
Das Planungsbüro wird den Entwurf für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ detailliert vorstellen.
Zur Erläuterung der Planung wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht, sowie der landschaftspflegerische Begleitplan und die Artenschutzprüfung bis zur
Sitzung des Fachausschusses bzw. der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall zur Verfügung stellt. - Unterlagen werden nachgereicht! -