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Allgemeine Vorlage (6.1 Vorberatung der Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
25 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (6.1	Vorberatung der Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 178/2016 13.09.2016 Vorlage erstellt: 01.09.2016 Federführung: 1.2 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 6.1 Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab 1.1.2017 Vorberatung der Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Wird in der Sitzung formuliert. Sachdarstellung: Die FDP-Fraktion beantragt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 10. Juli 2016 unter der Ziffer 1 eine Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Kall. Seitens der Verwaltung wird auf den Sachstandsbericht zu den bisherigen Erkenntnissen aus der seit 01.01.2015 gültigen Umstellung verwiesen (siehe TOP 5 der heutigen Sitzung). Zudem wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Lösung in der Arbeitsgruppe Abfall unter Beteiligung der Fachreferenten vom Nordrhein-Westfälischen Gemeindebund (Herr Dr. Queitsch) und von der RWTH Aachen (Herr Prof. Dr. Pretz) erarbeitet wurde. Die bisherigen Erkenntnisse und die Auffassung der Fachreferenten sollten aus Sicht der Verwaltung bei den Überlegungen für künftige Änderungen einfließen. Darüber hinaus wird unter Ziffer 2 beantragt, die vom Kreistag ab 01.08.2016 beschlossene Reduzierung der Deponiegebühren bei der Endabrechnung des Jahres 2016 zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird für das Jahr 2016 eine Nachkalkulation erstellen. Die neue Gebührenstruktur der Deponie wird in dieser Nachkalkulation berücksichtigt. Ein etwaiger Überschuss wird dann gemäß Kommunalabgabengesetz in die Gebührenkalkulationen der Folgejahre einfließen und kommt somit dem Gebührenzahler wieder zu Gute.