Daten
Kommune
Kall
Größe
25 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
178/2016
13.09.2016
Vorlage erstellt:
01.09.2016
Federführung:
1.2
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
6.1
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen
ab 1.1.2017
Vorberatung der Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung formuliert.
Sachdarstellung:
Die FDP-Fraktion beantragt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 10. Juli 2016
unter der Ziffer 1 eine Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung der
Gemeinde Kall.
Seitens der Verwaltung wird auf den Sachstandsbericht zu den bisherigen Erkenntnissen aus
der seit 01.01.2015 gültigen Umstellung verwiesen (siehe TOP 5 der heutigen Sitzung).
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Lösung in der Arbeitsgruppe Abfall
unter Beteiligung der Fachreferenten vom Nordrhein-Westfälischen Gemeindebund (Herr
Dr. Queitsch) und von der RWTH Aachen (Herr Prof. Dr. Pretz) erarbeitet wurde.
Die bisherigen Erkenntnisse und die Auffassung der Fachreferenten sollten aus Sicht der
Verwaltung bei den Überlegungen für künftige Änderungen einfließen.
Darüber hinaus wird unter Ziffer 2 beantragt, die vom Kreistag ab 01.08.2016 beschlossene
Reduzierung der Deponiegebühren bei der Endabrechnung des Jahres 2016 zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird für das Jahr 2016 eine Nachkalkulation erstellen. Die neue Gebührenstruktur der Deponie wird in dieser Nachkalkulation berücksichtigt. Ein etwaiger Überschuss wird dann
gemäß Kommunalabgabengesetz in die Gebührenkalkulationen der Folgejahre einfließen und
kommt somit dem Gebührenzahler wieder zu Gute.