Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:49
Aktualisiert
19.11.14, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 30.09.2014
8.1
Neufassung der Musikschulsatzung,
Änderung des § 6 - Beirat 228/2014
Der § 6 der Musikschulsatzung der Stadt Erftstadt wird wie folgt neu gefasst.
§6
Beirat
(1)
Der Musikschulbeirat unterstützt und berät die Amtsleitung des Amtes für Schulverwaltung,
Kultur, Sport und Musikschule und die Leiterin/den Leiter der Musikschule bei den in § 2
bezeichneten Aufgaben.
(2)
Der Musikschulbeirat besteht aus 9 Mitgliedern, die durch ihre Persönlichkeit die Gewähr
bieten, dass die unter § 2 genannten Aufgaben und Ziele verwirklicht werden.
(3)
Der Beirat wird vom Rat der Stadt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Erftstadt
Mitglieder des Rates und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar.
(4)
Der Musikschulbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden, die/der
die Sitzungen einberuft und leitet, und eine/einen stellvertretende/stellvertretenden
Vorsitzenden. Der Bürgermeister und/oder von ihm beauftragte Bedienstete, 2 Mitglieder
der Elternvertretung und 1 Mitglied der Schülervertretung sind berechtigt, mit beratender
Stimme an den Sitzungen teilzunehmen.
(5)
Der Beirat soll mindestens dreimal jährlich zusammentreten.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)