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Beschlusstext (Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Gymnich, Flur 4, Flurstück 36)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:49
Aktualisiert
19.11.14, 18:49
Beschlusstext (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Gymnich, Flur 4, Flurstück 36)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 30.09.2014 20 Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Gymnich, Flur 4, Flurstück 36 236/2014 Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) und des § 34 Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. S 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetztes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird folgende Satzung beschlossen: §1 Der Wirtschaftsweg in der Gemarkung Gymnich, Flur 4, Flurstück 36 wird eingezogen. §2 Die Lage des Wirtschaftsweges ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt. §3 Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft Einstimmig, 0 Enthaltung(en)