Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
72 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
30.12.10, 10:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
196/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Zuschüsse Vereine
Kw/Goe
01.12.2010
Datum:
Bezeichnung
Anpassung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur
Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude
Sachverhalt:
Im Jahr 2007 hat der Gemeinderat die Bewirtschaftungskostenzuschüsse für die ortsansässigen
Vereine wie folgt geregelt:
Insgesamt konnten 23.500,00 € an die Vereine ausgeschüttet werden. In Anlage 1 wird ersichtlich,
welche Zuschüsse bisher in welcher Höhe gewährt wurden.
Zusätzlich ist dieser Anlage zu entnehmen, welche Einsparungen in Bezug auf den Beschluss zum
Haushaltssicherungskonzept durch den Rat vorgenommen werden könnten.
Folgende Regelungen finden hier Anwendung:
1. Vereine, an deren Gebäude keine Maßnahme zur Energieeinsparung vorgenommen wurde,
sind mit einer Kürzung des Zuschusses von 5 % betroffen.
2. Vereine, an deren Gebäude der Energieverbrauch optimiert wurde, z.B. durch Sanierung der
Fenster, Installation einer Solaranlage oder einer neuen Heizungsanlage, erfahren eine Kürzung
von 10 %, da hier auch das größte Einsparungspotenzial zu erwarten ist.
Mit dieser Regelung wird einer Auflage der Kommunalaufsicht Rechnung getragen, die freiwilligen
Ausgaben der Kommune zu reduzieren. Darüber hinaus sollen sich die Maßnahmen aus dem
Konjunkturpaket II auch positiv im Haushalt 2011 widerspiegeln und Effizienz zeigen. Nicht zuletzt
möchte die Gemeinde ebenfalls damit an die Eigenverantwortung der Vereine appellieren,
kostenbewusst zu wirtschaften.
Für das Haushaltsjahr 2012 werden die Einrichtungen, deren Energieausgaben durch
Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II gesenkt werden sollen (Ziff. 2) erneut überprüft. Ggfls.
erfolgt hier eine weitere Reduzierung der Bewirtschaftungskosten.
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Beschlussvorschlag:
Der
Rat
der
Gemeinde
Hürtgenwald
beschließt,
die
Neuregelung
Bewirtschaftskostenzuschusses ab dem Jahr 2011 laut Anlage 1 zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
21.455,00 €
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Kosten
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
des
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)