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Beschlussvorlage (Anpassung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
72 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
30.12.10, 10:16
Beschlussvorlage (Anpassung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude) Beschlussvorlage (Anpassung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 196/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Zuschüsse Vereine Kw/Goe 01.12.2010 Datum: Bezeichnung Anpassung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse an die ortsansässigen Vereine zur Unterhaltung ihrer Vereinsgebäude Sachverhalt: Im Jahr 2007 hat der Gemeinderat die Bewirtschaftungskostenzuschüsse für die ortsansässigen Vereine wie folgt geregelt: Insgesamt konnten 23.500,00 € an die Vereine ausgeschüttet werden. In Anlage 1 wird ersichtlich, welche Zuschüsse bisher in welcher Höhe gewährt wurden. Zusätzlich ist dieser Anlage zu entnehmen, welche Einsparungen in Bezug auf den Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept durch den Rat vorgenommen werden könnten. Folgende Regelungen finden hier Anwendung: 1. Vereine, an deren Gebäude keine Maßnahme zur Energieeinsparung vorgenommen wurde, sind mit einer Kürzung des Zuschusses von 5 % betroffen. 2. Vereine, an deren Gebäude der Energieverbrauch optimiert wurde, z.B. durch Sanierung der Fenster, Installation einer Solaranlage oder einer neuen Heizungsanlage, erfahren eine Kürzung von 10 %, da hier auch das größte Einsparungspotenzial zu erwarten ist. Mit dieser Regelung wird einer Auflage der Kommunalaufsicht Rechnung getragen, die freiwilligen Ausgaben der Kommune zu reduzieren. Darüber hinaus sollen sich die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II auch positiv im Haushalt 2011 widerspiegeln und Effizienz zeigen. Nicht zuletzt möchte die Gemeinde ebenfalls damit an die Eigenverantwortung der Vereine appellieren, kostenbewusst zu wirtschaften. Für das Haushaltsjahr 2012 werden die Einrichtungen, deren Energieausgaben durch Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II gesenkt werden sollen (Ziff. 2) erneut überprüft. Ggfls. erfolgt hier eine weitere Reduzierung der Bewirtschaftungskosten. - Seite 1 von 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die Neuregelung Bewirtschaftskostenzuschusses ab dem Jahr 2011 laut Anlage 1 zu übernehmen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € 21.455,00 € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Kosten Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) des Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)