Daten
Kommune
Kall
Größe
83 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
01.04.16, 18:07
Aktualisiert
01.04.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
11/2016 1.Ergänzung
12.04.2016
Vorlage erstellt:
17.03.2016
Federführung:
2.3
An den
Rat
Mit der Bitte um
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Hochscheid
X Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall - Sondernutzungssatzung –
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.04.2016 –TOP 4- beschließt
der Rat, die anliegende Sondernutzungssatzung zu erlassen.
Sachdarstellung:
Straßen werden heutzutage nicht mehr nur für die Verkehrsfunktion, sondern zunehmend auch
für Aufenthalt und weitere Funktionen, z.B. zu Werbezwecken, genutzt. Es ist daher sinnvoll,
diese anderen Nutzungsfunktionen und deren Erlaubnisfreiheit bzw. –pflichtigkeit in einer Satzung zu regeln. Es besteht eine hohe Nachfrage des Einzelhandels und auch der Handwerker
Dienstleistungen, Warenangebote und Werbung an öffentlichen Straßen zu präsentieren, wohingegen die Gemeinde Kall das Ortsbild vor Verschmutzung, Verschandelung und überbordender
Werbung schützen will. Mit der Sondernutzungssatzung wird insbesondere dem damit verbundenen verstärkten Bedürfnis Rechnung getragen, Plakaten und anderen Werbeträgern Schranken
zu setzen. Dies gilt auch für die immer häufiger vorkommenden Werbefahrzeuge und –anhänger,
die an den verkehrsintensiven Straßen abgestellt werden.
Bislang fehlt in der Gemeinde Kall zudem das Steuerungsinstrument der Gebührenpflichtigkeit
für derlei Sondernutzungen. Die gewählten Gebührenspannen orientieren sich an örtlich vergleichbaren Sondernutzungssatzungen.
Der vorliegende Satzungsentwurf beschränkt sich auf die straßenrechtlichen Regelungsnotwendigkeiten. Es werden damit die Schnittstellen zum Straßenverkehrsrecht, zum Polizei- und Ordnungsrecht sowie zum Baurecht rechtlich geregelt. In der bereits bestehenden ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Kall sind diese straßenrechtlichen Regelungen noch nicht bzw.
nicht in diesem den aktuellen Verhältnissen angepassten Umfang enthalten. Der vorliegende
Entwurf enthält daher zudem eine Klausel für die Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld, Veraltungszwang). Auch diese Instrumente dienen der Steuerung und Durchsetzung der gewünschten
Formen der Sondernutzung.
Der Entwurf einer Sondernutzungssatzung ist als Anlage beigefügt.