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Allgemeine Vorlage (Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall - Sondernutzungssatzung –)

Daten

Kommune
Kall
Größe
83 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
01.04.16, 18:07
Aktualisiert
01.04.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall - Sondernutzungssatzung –)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 11/2016 1.Ergänzung 12.04.2016 Vorlage erstellt: 17.03.2016 Federführung: 2.3 An den Rat Mit der Bitte um TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Hochscheid X Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall - Sondernutzungssatzung – Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.04.2016 –TOP 4- beschließt der Rat, die anliegende Sondernutzungssatzung zu erlassen. Sachdarstellung: Straßen werden heutzutage nicht mehr nur für die Verkehrsfunktion, sondern zunehmend auch für Aufenthalt und weitere Funktionen, z.B. zu Werbezwecken, genutzt. Es ist daher sinnvoll, diese anderen Nutzungsfunktionen und deren Erlaubnisfreiheit bzw. –pflichtigkeit in einer Satzung zu regeln. Es besteht eine hohe Nachfrage des Einzelhandels und auch der Handwerker Dienstleistungen, Warenangebote und Werbung an öffentlichen Straßen zu präsentieren, wohingegen die Gemeinde Kall das Ortsbild vor Verschmutzung, Verschandelung und überbordender Werbung schützen will. Mit der Sondernutzungssatzung wird insbesondere dem damit verbundenen verstärkten Bedürfnis Rechnung getragen, Plakaten und anderen Werbeträgern Schranken zu setzen. Dies gilt auch für die immer häufiger vorkommenden Werbefahrzeuge und –anhänger, die an den verkehrsintensiven Straßen abgestellt werden. Bislang fehlt in der Gemeinde Kall zudem das Steuerungsinstrument der Gebührenpflichtigkeit für derlei Sondernutzungen. Die gewählten Gebührenspannen orientieren sich an örtlich vergleichbaren Sondernutzungssatzungen. Der vorliegende Satzungsentwurf beschränkt sich auf die straßenrechtlichen Regelungsnotwendigkeiten. Es werden damit die Schnittstellen zum Straßenverkehrsrecht, zum Polizei- und Ordnungsrecht sowie zum Baurecht rechtlich geregelt. In der bereits bestehenden ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Kall sind diese straßenrechtlichen Regelungen noch nicht bzw. nicht in diesem den aktuellen Verhältnissen angepassten Umfang enthalten. Der vorliegende Entwurf enthält daher zudem eine Klausel für die Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld, Veraltungszwang). Auch diese Instrumente dienen der Steuerung und Durchsetzung der gewünschten Formen der Sondernutzung. Der Entwurf einer Sondernutzungssatzung ist als Anlage beigefügt.