Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:49
Aktualisiert
19.11.14, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 30.09.2014
17.3
Korrigierter Jahresabschluss zum 31.12.2012 nach Prüfung 265/2014
1. Der Rat nimmt die korrigierte Fassung des Jahresabschlusses der Stadt Erftstadt zum
31.12.2012
zur
Kenntnis
und
verfährt
gemäß
Vorlage
V
253/2014
des
Rechnungsprüfungsamtes.
2. Der Rat beschließt über die Ergebnisverwendung gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. In Höhe
des Jahresfehlbetrages von 8.015.847,61 EUR sind Rücklagen aufzulösen. Da in der
Augleichsrücklage nur noch 4.362.260,86 EUR verfügbar sind, ist in Höhe von 3.653.586,75
EUR auch die Allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)