Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:49
Aktualisiert
19.11.14, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 30.09.2014
17.6
Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt
Erftstadt 242/2014
1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Straßen werden für das Geschäftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von minus EUR 240.355,02
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Gartenbau
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Gartenbau werden für das Geschäftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von minus EUR 721.197,51
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Friedhöfe
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Friedhöfe werden für das Geschäftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von minus EUR 48.755,11
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Straßenreinigung werden für das Geschäftsjahr 2013 (01.01.2013 bis
31.12.2013) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)
festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von minus EUR
107.583,82 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.09.2014
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