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Allgemeine Vorlage (Antrag nach § 24 GO NRW - Anregung der Republikaner NRW vom 21.01.2016 zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
83 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
01.04.16, 18:07
Aktualisiert
01.04.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Antrag nach § 24 GO NRW - Anregung der Republikaner NRW vom 21.01.2016 zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 13/2016 12.04.2016 Vorlage erstellt: 02.02.2016 Federführung: 1.1 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Antrag nach § 24 GO NRW - Anregung der Republikaner NRW vom 21.01.2016 zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen Beschlussvorschlag: Der Antrag der Partei „Die Republikaner“ wird als unzulässig zurückgewiesen. Sachdarstellung: Die Republikaner, LV NRW, regen mit E-Mail vom 21.01.2016 an, dass der Rat ein Burka- und Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze erlässt. Gemäß beiliegendem Schnellbrief 30/2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW kann der Antrag als unzulässig zurückgewiesen werden, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Dennoch besteht die rechtliche Verpflichtung, die Anregung dem HFA als zuständigen Ausschuss (gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung) vorzulegen, da § 24 GO NRW insoweit dem Hauptverwaltungsbeamten der Kommune kein eigenes Vorprüfungsrecht gewährt.