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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
118 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 176/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Geb.kalk.Grundstücksentwäss.Anlagen Kw/Goe 29.11.2010 Datum: Bezeichnung Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2010 und der beiliegenden korrigierten Gebührenbedarfsberechnung verwiesen. Anlagen Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die kalkulierten Gebühren in Höhe von 33,01 € je Kubikmeter bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 38,89 € je Kubikmeter bei der Entleerung von Kleinkläranlagen werden beschlossen. 3. Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)