Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
118 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
176/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Geb.kalk.Grundstücksentwäss.Anlagen Kw/Goe
29.11.2010
Datum:
Bezeichnung
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der
Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung
über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am
25.11.2010 und der beiliegenden korrigierten Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
folgenden Beschluss:
1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die kalkulierten Gebühren in Höhe von 33,01 € je Kubikmeter bei der Entleerung von
abflusslosen Gruben und 38,89 € je Kubikmeter bei der Entleerung von Kleinkläranlagen
werden beschlossen.
3. Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)