Daten
Kommune
Kall
Größe
152 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
17.11.15, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
221/2015 1.Ergänzung
17.11.2015
Vorlage erstellt:
02.11.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Feld
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 13
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
a)
Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren
b)
Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
c)
Beschluss über den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall – Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. 3 Abs. 1 BauGB) sowie
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 05.11.2015 –TOP 3- beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen -entsprechend der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kall am 10.04.2014- zu folgen, bis auf nachfolgende Ausnahme:
Die im neuen Flächennutzungsplan eingeplante „Gemischte Baufläche – M“ in der Ortslage Wallenthal „Pützbenden“ wird nicht gestrichen, sondern als Darstellung im Flächennutzungsplan aufrechterhalten.
Die diesbezüglich erstellten Listen sind Bestandteil des Beschlusses. Dies gilt nicht für
den vorgenannten abweichenden Beschluss zur Baufläche in Wallenthal „Pützbenden“.
b) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Vorlagen-Nr. 221/2015 1. Ergänzung
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Weiterhin beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung,
Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 05.11.2015 –TOP 3-, den Stellungnahmen bzw.
Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu folgen.
Die diesbezüglich erstellten Listen (einschl. Nachtrag zur Abwägungsliste zur Beteiligung
der Behörden gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB –lfd. Nr. 12c / Landwirtschaftskammer NRW, Düren, 2. Nachtrag vom 20.10.2015-) sind Bestandteil des Beschlusses.
c) Darüber hinaus beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 05.11.2015 –TOP 3- den neuen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall. Die Begründung einschließlich Umweltbericht ist
Bestandteil des Beschlusses.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich ist das Gebiet der Gemeinde Kall gemäß Darstellung in der beigefügten
Übersichtskarte (Anlage). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat am 30.09.2003 beschlossen, für das Gemeindegebiet Kall einen
neuen Flächennutzungsplan (FNP) aufzustellen, um die räumliche Entwicklung der Gemeinde
auf eine neue bauleitplanerische Grundlage zu stellen.
In seiner Sitzung am 23. März 2010 hat der Rat der Gemeinde Kall die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB -frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit- und gem. § 4 Abs. 1
BauGB –frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)–
beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte zunächst in Form von drei Bürgerversammlungen und zwar in der Bürgerhalle in Sistig am 13.07.2010 für die Bezirke Sistig, Krekel und
Wahlen, in der Bürgerhalle in Sötenich am 15.09.2010 für die Bezirke Sötenich, Rinnen, Golbach
und Urft/Steinfeld und im Rathaus in Kall am 06.10.2010 für die Bezirke Kall, Scheven und
Keldenich. Darüber hinaus wurde der Vorentwurf für jeweils einen Monat in der Zeit vom
08.12.2010 bis einschl. 18.01.2011 sowie in der Zeit vom 01.02.2011 bis einschl. 02.03.2011
ausgelegt. Neben den Ergebnissen aus der Bürgerversammlung sind insgesamt 32 schriftliche
Stellungnahmen zum Vorentwurf seitens der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Vorwegbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) ist mit
Schreiben vom 26. Juli 2012 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 28.09.2012 erfolgt. Es
wurden insgesamt 49 Behörden bzw. TÖB am Verfahren beteiligt.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
am 18.02.2014 hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 10.04.2014 über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren beschlossen. Die Stellungnahmen, nebst den
zugehörigen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen sind den hierzu erstellten Listen zu
entnehmen.
Die sog. landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG hinsichtlich der Vereinbarkeit der Planung
mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wurde am 13.03.2014, mit Nachträgen
vom 03.07., 10.10. und 25.11.2014 gestellt. Mit Verfügung vom 09.02.2015 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, gegen den Flächennutzungsplan-Entwurf bestehen aus landesplanerischer
Sicht keine Bedenken.
Vorlagen-Nr. 221/2015 1. Ergänzung
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Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2014 und am 07. Mai 2015
die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall einschließlich Begründung mit Umweltbericht und
den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kall mit Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen fand
in der Zeit vom 15. Juli 2015 bis einschließlich 31. August 2015 statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29. Juni
2015 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind den hierzu erstellten Listen zu entnehmen.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des OVG NRW (Urteil
vom 14.02.2007 – 10 D 31/04.NE -) der Rat im Zeitpunkt des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vorzunehmen hat und dieser Verpflichtung gerecht werden muss. Überlässt er
dies einem Ausschuss, wird das Gebot, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB) verletzt.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es deshalb erforderlich, dass der Rat im Zeitpunkt des
Feststellungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens (einschließlich der Stellungnahmen aus dem Vorverfahren) vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet.
Zu den Abwägungsbeschlüssen der 1. Beteiligungsrunde der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1
BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB), welche
gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
vom 18.02.2014 im Rat der Gemeinde Kall am 10.04.2014 gefasst wurden, wird nunmehr vorgeschlagen, folgenden abweichenden bzw. ergänzenden Beschluss zu fassen:
Den damaligen Stellungnahmen, Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zur 1.
Beteiligungsrunde wird gefolgt, bis auf folgende Ausnahme:
„Die im neuen Flächennutzungsplan eingeplante „Gemischte Baufläche – M“ in Wallenthal „Pützbenden“ wird nicht gestrichen, sondern als Darstellung im FNP aufrechterhalten.“
Die betreffende Fläche wird, unter Abwägung der städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde
mit den vorgetragenen Eingaben, als Bauflächenpotential für die Ortschaft Wallenthal aus
städtebaulicher Sicht weiterhin für erforderlich und zur Umsetzung geeignet erachtet – unter
nochmals genauerer Untersuchung und ggf. Treffen geeigneter Festlegungen in der nachfolgenden Detailplanung -. Zur weiteren Abwägung des Sachverhalts wird auf die - im gleichen Sinne
abgefassten – Abwägungslisten zur Öffentlichen Auslegung und 2. Beteiligungsrunde der
Behörden (gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB) verwiesen, und zwar unter den lfd.
Nrn. 01, 04 und 06 (Unterpunkt 67.) der Öffentlichkeit und der lfd. Nr. 12a der Behörden.
Vorherige landesplanerische Abstimmung mit den übergeordneten Behörden war vor der Entwurfsstellung für die Öffentliche Auslegung und 2. Beteiligungsrunde der Behörden erfolgt.
Geringfügige Ergänzungen / Änderungen, resultierend aus den Abwägungslisten, hat das Planungsbüro in die Begründung zum Flächennutzungsplan eingearbeitet („kursiv“ dargestellt).
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden aus dem Vorverfahren (1. Beteiligungsrunde) und aus der öffentlichen Auslegung (2. Beteiligungsrunde), samt zugehöriger Anlagen,
werden den Fraktionen im Fraktionszimmer des Rathauses (Zi. 15) zur Verfügung gestellt.
Ferner wird eine Druckausfertigung der Gesamtplanung zur Neuaufstellung des Flächennut-
Vorlagen-Nr. 221/2015 1. Ergänzung
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zungsplanes Kall (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, sowie Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzprüfung der Stufe 1, das Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall
und die Abwägungslisten zum Vorverfahren und zur Öffentlichen Auslegung) den Fraktionen im
Fraktionszimmer des Rathauses (Zi.15) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde den Mitgliedern des Fachausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Kall die Gesamtplanung digital
(USB-Stick) übersandt.
Die Landwirtschaftskammer NRW, Düren, hat mit Schreiben vom 20.10.2015 einen 2. Nachtrag
zur Stellungnahme vom 28.08.2015 übersandt. Der hierzu gefertigte Nachtrag zur Abwägungsliste mit der Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung und Beschlussvorschlag wurde den
Mitgliedern des Fachausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Kall per Mail übersandt und im
Fraktionszimmer (Zi. 15) als Druckausfertigung den Fraktionen zur Verfügung gestellt.