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Allgemeine Vorlage (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Kall
Größe
247 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
10.06.16, 18:06
Aktualisiert
10.06.16, 18:06
Allgemeine Vorlage (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Allgemeine Vorlage (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Allgemeine Vorlage (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Allgemeine Vorlage (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 116/2016 1.Ergänzung 21.06.2016 Vorlage erstellt: 09.06.2016 Federführung: 1.2 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG Beschlussvorschlag: 1. Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2016 –TOP 3beschließt der Rat, a) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ [Arbeitstitel] als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von bis zu 1.500.000 € zuzustimmen. In einer ersten Beteiligungsstufe wird sich die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von 49.000 € (49 %) beteiligen. Das Eigenkapital der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ soll vor Baubeginn auf bis zu 11,0 Mio. € erhöht werden. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) wird hierbei ihre Kommanditeinlage auf bis zu 1.500.000 € erhöhen. Die prozentuale Beteiligung wird sich im Zuge der Kapitalerhöhung durch den Beitritt der weiteren Kommanditisten zur „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ reduzieren. b) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der persönlich haftenden Gesellschafterin der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“, der „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ [Arbeitstitel], mit einem Stammkapital von bis zu 25.000 € (bis zu 100 %) zuzustimmen. 2. Der Rat nimmt die vorliegenden Entwürfe der Gesellschaftsverträge der   Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG und der Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH Vorlagen-Nr. 116/2016 1. Ergänzung Seite 2 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Vertreter in den jeweiligen Gremien der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) und der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 3. Der Rat nimmt den als beigefügten Entwurf des geänderten § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Vertreter der Gemeinde Kall in der Gesellschafterversammlung der Energie Rur Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Sachdarstellung: Hintergrundinformationen: Die Gemeinde Kall hält eine Kommanditbeteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (ere). Die ere wiederum hält eine Kommanditbeteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene). Die Geschäftsführung der ere ist gemäß Gesellschaftervertrag verpflichtet, vor Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung der ene zu Beschlussfassungen u.a. über „den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen“ die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ere einzuholen. Die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt sich aus § 41 Abs. 1 lit. l) GO NRW. Eine gleichlautende Beschlussfassung steht im Juni / Juli 2016 in den Gremien der Gemeinden Hellenthal und Blankenheim sowie des Kreises Euskirchen an. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) beabsichtigt, sich an den o.g. Gesellschaften mit weiteren, nicht näher bezeichneten Kommanditisten und Gesellschaftern in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2016 zu beteiligen. Ziele der bereits bestehenden Gesellschaften sind die Errichtung und der Betrieb des in den rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Stadtkyll und Ormont gelegenen Windparks Obere Kyll. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften ist nicht geplant. Die Beteiligung an dem Projekt ist aus Sicht der ENE insbesondere deshalb von großem Interesse, weil mit dem Windpark Obere Kyll ein regionaler Beitrag zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus erneuerbaren Energien geleistet und damit zugleich die Versorgungssicherheit vor Ort erhöht werden kann. Die Gesellschaften sind zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, die jeweiligen Gesellschaftszwecke unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Der Windpark Obere Kyll soll gemeinsam mit mehreren Kommunen der Region, anderen kommunalen Energieversorgern und privaten Investoren sowie der Energiegenossenschaft eegon eG realisiert werden. Hierbei ist derzeit noch offen, ob sich die Energiegenossenschaft und die weiteren Investoren an dem Windpark dergestalt beteiligen, dass sie der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ beitreten, oder ob eine Windenergieanlage außerhalb der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ im eigenen Namen betrieben wird. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass eine Anlage außerhalb der Windparkgesellschaft betrieben werden wird. Die Erlöse und Kosten des Anlagenbetriebs sollen zwischen den einzelnen Anlagenbetreibern im Windpark Obere Kyll gepoolt werden. Die neu zu gründende „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ wird als persönlich haftende Gesellschafterin der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ fungieren. Vorlagen-Nr. 116/2016 1. Ergänzung Seite 3 In einem ersten Schritt sollen die Gesellschaften durch die PE Becker GmbH gegründet werden. Die ENE wird der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ beitreten und Geschäftsanteile an der „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ zum Nennwert zuzüglich Erstattung der Notarkosten übernehmen. Die weiteren Projektpartner sollen der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ vor Baubeginn beitreten. Um das finanzielle Risiko der ENE gering zu halten, soll die Gründung der Gesellschaften zunächst mit einem geringen Eigenkapital (100.000 €) erfolgen. Eine Kapitalerhöhung erfolgt, sobald feststeht, dass das Projekt realisiert werden kann. Eine Projektrealisierung kommt erst in Betracht, wenn die wesentlichen Projektverträge gesichert sind, die Genehmigung für das Vorhaben vorliegt sowie das für die Projektrealisierung erforderliche Eigenkapital aufgebracht und eine Fremdfinanzierung abgeschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang wird die ENE ihre Kommanditbeteiligung gleichzeitig auf bis zu 1,5 Mio. € erhöhen. Die Gesellschaftsstruktur stellt sich damit nach Beitritt der ENE folgendermaßen dar: Gesellschaftsstruktur bei Baubeginn: Vorlagen-Nr. 116/2016 1. Ergänzung Seite 4 Inhalt der Gesellschaftsverträge Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge der neu zu gründenden Gesellschaften sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Abstimmung der Vertragsentwürfe mit der Kommunalaufsichtsbehörde und die finale Abstimmung mit den weiteren Projektpartnern stehen noch aus, so dass die Verträge voraussichtlich in angepasster Form abgeschlossen werden. Die ENE hat darauf zu achten, dass im Zuge derartiger Änderungen den kommunalrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen und die Möglichkeit zur Einflussnahme auf sämtliche Entscheidungen, die für eine erfolgreiche Projektrealisierung wichtig sind, nicht unangemessen geschmälert wird. Aus diesem Grund wird die Änderung des § 7 des Gesellschaftsvertrages der ENE erforderlich. Die Gemeinde Kall nimmt dann ihre Rechte aus der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen in den vorstehend genannten Gesellschaften „Windpark Obere Kyll GmbH Co. KG“ und „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ über die Organe der ENE - insbesondere durch den Aufsichtsrat - wahr. Die Geschäftsführung der ENE ist bei der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in den vorstehend genannten Beteiligungsgesellschaften an die Weisungen ihrer Gesellschafterversammlung gebunden und unterliegt der Kontrolle des Aufsichtsrates. Die Vertreter der Gemeinde Kall in der Gesellschafterversammlung der ERE und im Aufsichtsrat der ENE sind an die Beschlüsse des Rates der Gemeinde Kall gebunden und haben ihr Amt auf Beschluss des Gemeinderates jederzeit niederzulegen, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gesellschaften werden ihren Sitz entweder in Kall oder aber im Gebiet der Verbandsgemeinde Obere Kyll, dem Standort des Windparks, haben. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Bericht über die Chancen und Risiken der Gesellschaftsbeteiligung (Anlage 4) verwiesen. Kommunalrechtliches Verfahren Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist der Rat der Gemeinde Kall nach § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden in der Anlage 4 zusammengefasst. Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. Die Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt, so dass eine Beteiligung der v. g. Institutionen unterbleibt. Sonstiges Der Haushalt der Gemeinde Kall wird durch diese Maßnahme nicht berührt. Die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt sich aus § 41 Abs. 1 lit. l) GO NRW.