Daten
Kommune
Kall
Größe
247 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
10.06.16, 18:06
Aktualisiert
10.06.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
116/2016 1.Ergänzung
21.06.2016
Vorlage erstellt:
09.06.2016
Federführung:
1.2
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Diefenbach
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH &
Co. KG
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2016 –TOP 3beschließt der Rat,
a) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere
Kyll GmbH & Co. KG“ [Arbeitstitel] als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von bis zu
1.500.000 € zuzustimmen. In einer ersten Beteiligungsstufe wird sich die Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ als Kommanditistin
mit einer Kommanditeinlage von 49.000 € (49 %) beteiligen. Das Eigenkapital der „Windpark
Obere Kyll GmbH & Co. KG“ soll vor Baubeginn auf bis zu 11,0 Mio. € erhöht werden. Die
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) wird hierbei ihre Kommanditeinlage auf bis zu
1.500.000 € erhöhen. Die prozentuale Beteiligung wird sich im Zuge der Kapitalerhöhung
durch den Beitritt der weiteren Kommanditisten zur „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“
reduzieren.
b) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der persönlich haftenden
Gesellschafterin der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“, der „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ [Arbeitstitel], mit einem Stammkapital von bis zu 25.000 € (bis zu 100 %)
zuzustimmen.
2.
Der Rat nimmt die vorliegenden Entwürfe der Gesellschaftsverträge der
Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG und der
Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH
Vorlagen-Nr. 116/2016 1. Ergänzung
Seite 2
zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Vertreter in den jeweiligen Gremien der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) und der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen zu ermächtigen.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
3.
Der Rat nimmt den als beigefügten Entwurf des geänderten § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Vertreter der Gemeinde Kall in der Gesellschafterversammlung der Energie Rur
Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen zu ermächtigen.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Sachdarstellung:
Hintergrundinformationen:
Die Gemeinde Kall hält eine Kommanditbeteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG
(ere). Die ere wiederum hält eine Kommanditbeteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co.
KG (ene). Die Geschäftsführung der ere ist gemäß Gesellschaftervertrag verpflichtet, vor Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung der ene zu Beschlussfassungen u.a.
über „den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen“ die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ere einzuholen. Die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt sich aus § 41 Abs. 1 lit. l) GO NRW.
Eine gleichlautende Beschlussfassung steht im Juni / Juli 2016 in den Gremien der Gemeinden
Hellenthal und Blankenheim sowie des Kreises Euskirchen an.
Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) beabsichtigt, sich an den o.g. Gesellschaften mit
weiteren, nicht näher bezeichneten Kommanditisten und Gesellschaftern in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2016 zu beteiligen. Ziele der bereits bestehenden Gesellschaften sind die Errichtung und der Betrieb des in den rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Stadtkyll und Ormont
gelegenen Windparks Obere Kyll. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften
ist nicht geplant.
Die Beteiligung an dem Projekt ist aus Sicht der ENE insbesondere deshalb von großem Interesse, weil mit dem Windpark Obere Kyll ein regionaler Beitrag zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus erneuerbaren Energien geleistet und damit zugleich die Versorgungssicherheit
vor Ort erhöht werden kann.
Die Gesellschaften sind zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, die jeweiligen Gesellschaftszwecke unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Der Windpark Obere Kyll soll gemeinsam mit mehreren Kommunen der Region, anderen kommunalen Energieversorgern und privaten Investoren sowie der Energiegenossenschaft eegon eG
realisiert werden. Hierbei ist derzeit noch offen, ob sich die Energiegenossenschaft und die weiteren Investoren an dem Windpark dergestalt beteiligen, dass sie der „Windpark Obere Kyll
GmbH & Co. KG“ beitreten, oder ob eine Windenergieanlage außerhalb der „Windpark Obere
Kyll GmbH & Co. KG“ im eigenen Namen betrieben wird. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass
eine Anlage außerhalb der Windparkgesellschaft betrieben werden wird. Die Erlöse und Kosten
des Anlagenbetriebs sollen zwischen den einzelnen Anlagenbetreibern im Windpark Obere Kyll
gepoolt werden.
Die neu zu gründende „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ wird als persönlich haftende
Gesellschafterin der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ fungieren.
Vorlagen-Nr. 116/2016 1. Ergänzung
Seite 3
In einem ersten Schritt sollen die Gesellschaften durch die PE Becker GmbH gegründet werden.
Die ENE wird der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ beitreten und Geschäftsanteile an der
„Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ zum Nennwert zuzüglich Erstattung der Notarkosten
übernehmen.
Die weiteren Projektpartner sollen der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ vor Baubeginn
beitreten. Um das finanzielle Risiko der ENE gering zu halten, soll die Gründung der Gesellschaften zunächst mit einem geringen Eigenkapital (100.000 €) erfolgen.
Eine Kapitalerhöhung erfolgt, sobald feststeht, dass das Projekt realisiert werden kann. Eine Projektrealisierung kommt erst in Betracht, wenn die wesentlichen Projektverträge gesichert sind, die
Genehmigung für das Vorhaben vorliegt sowie das für die Projektrealisierung erforderliche Eigenkapital aufgebracht und eine Fremdfinanzierung abgeschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang wird die ENE ihre Kommanditbeteiligung gleichzeitig auf bis zu 1,5 Mio. € erhöhen.
Die Gesellschaftsstruktur stellt sich damit nach Beitritt der ENE folgendermaßen dar:
Gesellschaftsstruktur bei Baubeginn:
Vorlagen-Nr. 116/2016 1. Ergänzung
Seite 4
Inhalt der Gesellschaftsverträge
Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge der neu zu gründenden Gesellschaften sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Abstimmung der Vertragsentwürfe mit der Kommunalaufsichtsbehörde und die finale Abstimmung mit den weiteren Projektpartnern stehen noch
aus, so dass die Verträge voraussichtlich in angepasster Form abgeschlossen werden. Die ENE
hat darauf zu achten, dass im Zuge derartiger Änderungen den kommunalrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen und die Möglichkeit zur Einflussnahme auf sämtliche Entscheidungen, die für eine erfolgreiche Projektrealisierung wichtig sind, nicht unangemessen geschmälert
wird.
Aus diesem Grund wird die Änderung des § 7 des Gesellschaftsvertrages der ENE erforderlich.
Die Gemeinde Kall nimmt dann ihre Rechte aus der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen in den vorstehend genannten Gesellschaften „Windpark Obere Kyll GmbH Co. KG“
und „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ über die Organe der ENE - insbesondere durch
den Aufsichtsrat - wahr.
Die Geschäftsführung der ENE ist bei der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in den vorstehend genannten Beteiligungsgesellschaften an die Weisungen ihrer Gesellschafterversammlung
gebunden und unterliegt der Kontrolle des Aufsichtsrates. Die Vertreter der Gemeinde Kall in der
Gesellschafterversammlung der ERE und im Aufsichtsrat der ENE sind an die Beschlüsse des
Rates der Gemeinde Kall gebunden und haben ihr Amt auf Beschluss des Gemeinderates jederzeit niederzulegen, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Die Gesellschaften werden ihren Sitz entweder in Kall oder aber im Gebiet der Verbandsgemeinde Obere Kyll, dem Standort des Windparks, haben.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Bericht über die Chancen und Risiken der
Gesellschaftsbeteiligung (Anlage 4) verwiesen.
Kommunalrechtliches Verfahren
Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen
ist der Rat der Gemeinde Kall nach § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken
wurden in der Anlage 4 zusammengefasst.
Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von
Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die
Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft.
Die Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt, so dass eine Beteiligung der v. g. Institutionen unterbleibt.
Sonstiges
Der Haushalt der Gemeinde Kall wird durch diese Maßnahme nicht berührt.
Die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt sich aus § 41 Abs. 1 lit. l) GO NRW.