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Allgemeine Vorlage (Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
102 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
02.09.16, 18:06
Aktualisiert
02.09.16, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 160/2016 13.09.2016 Vorlage erstellt: 22.08.2016 Federführung: 1.3 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Pütz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Unter Bezugnahme auf die Vorlage 26/2016 der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 08.03.2016 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die Ehrenamtskarte des Landes NRW in der Gemeinde Kall einzuführen. Die Verwaltung hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land abgeschlossen. Als kommunale Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber/innen werden angeboten: a) ermäßigter Eintritt im Hallenbad Kall für Einzel- und Zehnerkarte (entspricht bei Einzelkarte 25% Ermäßigung und bei Zehnerkarte rd. 30%) b) Ermäßigung für einen Jahresbenutzerausweis für das Entleihen von Medien um jeweils 50%. Weiterhin werden Vergünstigungen von ortsansässigen Firmen gemäß Anlage 2 angeboten (Liste noch nicht abschließend). Es werden folgende Einzelentscheidungen zu den kommunalen Vergabekriterien im Rahmen der Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall getroffen: 1. Kontingentierung der Karte von insg. 200 Stück; 2. besondere Berücksichtigung bestimmter Felder der Freiwilligenarbeit, z.B. Feuerwehr, Flüchtlingshilfe; 3. 2-jährige Tätigkeit die die/der Begünstigte erfüllen soll (die meisten Kommunen haben sich für ein Engagement von mindestens 2 Jahren entschieden), 4. Geltungsdauer der Ehrenamtskarte von 3 Jahren (die meisten Nachbarkommunen haben eine Gültigkeit von 3 Jahren, auch Euskirchen, Bad Münstereifel Monschau, Simmerath), Vorlagen-Nr. 160/2016 Seite 2 5. Regelungen beim Ausscheiden von Ehrenamtlichen / Freiwilligen aus ihrer Tätigkeit: die Ehrenamtskarte wird für ein erbrachtes Engagement vergeben und soll daher bei einem Ausscheiden nicht zurück gegeben werden müssen, 6. Zeitraum und Vergabe der Antragstellung - laufende Antragstellung und Vergabe – Eine feste Frist könnte Interessierte abschrecken; 7. Einbindung der Ehrenamtskarte in andere Formen der Ehrenamtsförderung. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 26/2016 der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 08.03.2016. Nachfolgend werden noch einmal die wichtigsten Eckdaten geschildert: Landesweite Voraussetzungen und Kriterien: 1. Die Begünstigten müssen ein Engagement von mindestens fünf Stunden in der Woche (250 Stunden pro Jahr) ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. In diesem Fall bestätigt jede Organisation die Zahl der bei ihr geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. 2. Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die entstandenen Kosten deckt (z.B. Fahrtkosten). Auch Ferienhelfer, die gering vergütet werden, können die Ehrenamtskarte erhalten. Dies kann im Einzelnen vor Ort abgestimmt werden. Wer durch das Engagement ein regelrechtes Einkommen erzielt, gehört nicht zur Zielgruppe der Ehrenamtskarte. 3. Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich ihren Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte. 4. Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet. 5. Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, Sitzungs- und Besprechungszeiten der politischen Parteien oder Probe- bzw. Trainingszeiten der Mitglieder von Musikvereinen, Chören, Sportvereinen nicht als anrechenbare Arbeitszeit / Engagementzeit gezählt werden, wohl aber die ehrenamtliche Tätigkeit von Probe- bzw. Trainingsleiterinnen/-leiter, sofern diese keine Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die über eine reine Erstattung der Kosten hinausgeht. Bewerbung und Vergabe: 1. Ein an örtliche Besonderheiten angepasstes Musterbewerbungsformular wird elektronisch zur Verfügung gestellt (s. Anlage 1). Das kommunalisierte Bewerbungsformular wird vor Ort verteilt sowie auf der kommunalen Website und darüber hinaus auf dem landesweiten Portal www.ehrensache.nrw.de eingestellt. 2. Die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte vorliegen, erfolgt durch die Verantwortlichen in den Trägerorganisationen des Ehrenamts oder –wie oben beschrieben- auf anderem Weg. Den Organisationen wird insoweit Vertrauen gewährt. In den Informationen und Vorgesprächen sollte deutlich gemacht werden, dass die Kriterien ernst zu nehmen sind. Die Kommunen nehmen Plausibilitätsprüfungen vor. 3. Die erstmalige Vergabe der Karten erfolgte in den Starterkommunen im Rahmen einer feierlichen öffentlichen Veranstaltung mit der Stadt-/Kreisspitze, häufig zusammen mit Generationenminister Laschet. Alternativ können die Karten auch von den jeweiligen Vereinsvorständen vergeben oder per Post verschickt werden. Die Vergabe kann zudem delegiert werden, z.B. an Freiwilligenagenturen. Vorlagen-Nr. 160/2016 Seite 3 Gewinnung von Vergünstigungsanbietern Seitens der Verwaltung sind die ortsansässigen Firmen angeschrieben und teilweise telefonisch kontaktiert worden. In der als Anlage 2 beigefügten Liste sind die bisherigen Zusagen und Vergünstigungen der Firmen aufgeführt. Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall Angesichts der wertvollen, teils unverzichtbaren, vielfältigen Ehrenamtsarbeit in der Gemeinde Kall, ist die Einführung der Ehrenamtskarte zu befürworten. Es ist beabsichtigt, im Vorfeld der Karteneinführung Abstimmungsgespräche mit bestimmten Vereinen und Organisationen (z.B. Feuerwehr) sowie ggf. umliegenden Kommunen zu führen, um einen Konsens zu erzielen. Dabei sind insbesondere mögliche Ausschlussgründe für den Erhalt der Karte (z.B. Bereitschaftszeiten der Feuerwehr, Erhalt der Übungsleiterpauschale in Sportvereinen) zu thematisieren.