Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
53 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Hürtgenwald, Textbauungsplan „Gestaltung“, 1. Änderung
Seite 1/2
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 02.11.2010
Lfd.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der
Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
T1
WVER
52325 Düren
23.09.10
Es wird darauf hingewiesen, dass
der Abstand von Einfriedigungen
und Nebengebäuden bzw.
weiteren baulichen Anlagen zu
den Gewässern mindestens 3 m
zu betragen habe, gemessen von
der Böschungskante des
Gewässers (§ 97
Landeswassergesetz). Zu
baulichen Anlagen gehören
Gartenlauben,
Begrenzungsmauern, Zäune,
Verwallungen etc.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen. Regelungen hierzu im
Text - Bebauungsplan sind nicht
erforderlich, da sie sich aus den
Bestimmungen des
Landeswassergesetzes ergeben, wie
der Eingabensteller zu Recht darauf
hinweist.
Der Bauausschuss
beschließt, die
Hinweise zur
Kenntnis zu
nehmen.
T2
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
53874
Euskirchen
08.09.10
Gegen die Bauleitplanung
werden keine grundsätzlichen
Bedenken vorgebracht. Es wird
darauf hingewiesen, dass im
Bereich der Zufahrten und der
Anbindung an die B 399 durch
entsprechende Regelungen
sicher zu stellen sei, dass die
Sichtfelder entsprechend der
Richtlinien für die Anlagen von
Straßen, Teil Knotenpunkte,
RAS-K1 Abschnitt 3.4 der
Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen im
Bereich der Einmündung
dauerhaft von Bewuchs und
Baukörpern freigehalten werden
müssen. Es wird weiter auf die
Anbauverbotszone von 20 m,
gemessen vom äußeren
Fahrbahnrand der B 399,
außerhalb der geschlossenen
Ortsdurchfahrten hingewiesen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen. Reglungen im Text Bebauungsplan sind nicht erforderlich,
da die Bestimmungen des
Straßenrechts wie beispielweise
Straßenwegegesetz sowie
Fernstraßengesetz und weitere
Normen oder Richtlinien zu
berücksichtigen sind. Ob diese
Normen und Richtlinien eingehalten
werden, wird erst im vorliegenden
Bauantragsverfahren zu
Einzelvorhaben geprüft.
Der Bauausschuss
beschließt, die
Hinweise zur
Kenntnis zu
nehmen.
Gemeinde Hürtgenwald, Textbebauungsplan „Gestaltung“, 1. Änderung
Seite 2/2
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 02.11.2010
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der
vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
Behörden und Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahmen keine Anregungen
vorgebracht wurden:
Wehrbereichsverwaltung West, Schreiben vom 12.10.2010
Kreisverwaltung Düren, Schreiben vom 29.09.2010
PLE Doc, Schreiben vom 28.09.2010
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 27.09.2010
LANUV NRW, Schreiben vom 28.09.2010
IHK Aachen, Schreiben vom 23.09.2010
Handwerkskammer Aachen, Schreiben vom 16.09.2010
RWE Rhein-Ruhr, Schreiben vom 19.08.2010
Amprion GmbH, Schreiben vom 19.08.2010
SWD Düren GmbH, Schreiben vom 08.09.2010
Stadt Stolberg, Schreiben vom 08.09.2010
Kreispolizeibehörde, Schreiben vom 15.06.2007
Bundesanstalt für Immobilien, Schreiben vom 03.09.2010
Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.
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