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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
53 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Hürtgenwald, Textbauungsplan „Gestaltung“, 1. Änderung Seite 1/2 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 02.11.2010 Lfd. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag T1 WVER 52325 Düren 23.09.10 Es wird darauf hingewiesen, dass der Abstand von Einfriedigungen und Nebengebäuden bzw. weiteren baulichen Anlagen zu den Gewässern mindestens 3 m zu betragen habe, gemessen von der Böschungskante des Gewässers (§ 97 Landeswassergesetz). Zu baulichen Anlagen gehören Gartenlauben, Begrenzungsmauern, Zäune, Verwallungen etc. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Regelungen hierzu im Text - Bebauungsplan sind nicht erforderlich, da sie sich aus den Bestimmungen des Landeswassergesetzes ergeben, wie der Eingabensteller zu Recht darauf hinweist. Der Bauausschuss beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T2 Landesbetrieb Straßenbau NRW 53874 Euskirchen 08.09.10 Gegen die Bauleitplanung werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Zufahrten und der Anbindung an die B 399 durch entsprechende Regelungen sicher zu stellen sei, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlagen von Straßen, Teil Knotenpunkte, RAS-K1 Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden müssen. Es wird weiter auf die Anbauverbotszone von 20 m, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand der B 399, außerhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrten hingewiesen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Reglungen im Text Bebauungsplan sind nicht erforderlich, da die Bestimmungen des Straßenrechts wie beispielweise Straßenwegegesetz sowie Fernstraßengesetz und weitere Normen oder Richtlinien zu berücksichtigen sind. Ob diese Normen und Richtlinien eingehalten werden, wird erst im vorliegenden Bauantragsverfahren zu Einzelvorhaben geprüft. Der Bauausschuss beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Gemeinde Hürtgenwald, Textbebauungsplan „Gestaltung“, 1. Änderung Seite 2/2 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Offenlage) eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 02.11.2010 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlußvorschlag Behörden und Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahmen keine Anregungen vorgebracht wurden: Wehrbereichsverwaltung West, Schreiben vom 12.10.2010 Kreisverwaltung Düren, Schreiben vom 29.09.2010 PLE Doc, Schreiben vom 28.09.2010 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 27.09.2010 LANUV NRW, Schreiben vom 28.09.2010 IHK Aachen, Schreiben vom 23.09.2010 Handwerkskammer Aachen, Schreiben vom 16.09.2010 RWE Rhein-Ruhr, Schreiben vom 19.08.2010 Amprion GmbH, Schreiben vom 19.08.2010 SWD Düren GmbH, Schreiben vom 08.09.2010 Stadt Stolberg, Schreiben vom 08.09.2010 Kreispolizeibehörde, Schreiben vom 15.06.2007 Bundesanstalt für Immobilien, Schreiben vom 03.09.2010 Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht. 2