Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
186/2010
Bemerkungen
TOP
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Bergs/Herr
Engels
Aktenzeichen:
Abwasser
Ber/Ce/Goe
29.11.2010
öffentlich
Datum:
Bezeichnung
Abwasserbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung 2011
b) Erlass der Gebührensatzung
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am
25.11.2010 verwiesen.
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
folgenden Beschluss:
1) Die Gebührenbedarfsberechnung ist richtig.
2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt:
a. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 85,20 €
b. Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 €
c. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 72,00 €
d. Die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,77 €
e. Die Zwischenzählergebühr je Zähler für den Eichzeitraum von 6 Jahren beträgt ab
2011 25,50 €.
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3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird
in der beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)