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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011 b) Erlass der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung 
a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011
b) Erlass der Gebührensatzung) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung 
a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011
b) Erlass der Gebührensatzung)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 186/2010 Bemerkungen TOP Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Bergs/Herr Engels Aktenzeichen: Abwasser Ber/Ce/Goe 29.11.2010 öffentlich Datum: Bezeichnung Abwasserbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung 2011 b) Erlass der Gebührensatzung Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2010 verwiesen. Anlage Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1) Die Gebührenbedarfsberechnung ist richtig. 2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird wie folgt festgesetzt: a. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 85,20 € b. Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 € c. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 72,00 € d. Die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,77 € e. Die Zwischenzählergebühr je Zähler für den Eichzeitraum von 6 Jahren beträgt ab 2011 25,50 €. - Seite 1 von 2 - 3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)