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Allgemeine Vorlage (Verkehrssicherheit Ortsdurchfahrt Golbach, Teilstück der L 105)

Daten

Kommune
Kall
Größe
32 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
24.03.16, 18:07
Aktualisiert
24.03.16, 18:07
Allgemeine Vorlage (Verkehrssicherheit Ortsdurchfahrt Golbach, Teilstück der L 105) Allgemeine Vorlage (Verkehrssicherheit Ortsdurchfahrt Golbach, Teilstück der L 105)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 52/2016 07.04.2016 Vorlage erstellt: 16.03.2016 Federführung: 2.3 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Hochscheid Herr Müller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Verkehrssicherheit Ortsdurchfahrt Golbach, Teilstück der L 105 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Auszug zu TOP 7.1 aus der Niederschrift der Verkehrsschau vom 10.03.2016 zur Kenntnis. Sachdarstellung: Die Fraktion der SPD im Rat der Gemeinde Kall hat mit Schreiben vom 16.02.2016 beantragt, eine Verbesserung der unzulänglichen Verkehrssituation auf der L 105 Ortsdurchfahrt Golbach mit auf die Tagesordnung aufzunehmen. Der Antrag ist beigefügt. Zusammenfassend wird folgendes abschließend von der Verkehrskommission festgehalten: 1. Einrichtung Fußgängerüberweg Die Richtlinien und Bestimmungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind bindend und wurden abschließend überprüft: Ermessensspielraum besteht nicht, ein Fußgängerüberweg kann nicht eingerichtet werden, weil die Mindestzahl von Fahrzeugen und Fußgängern absolut nicht erreicht werden. 2. Einrichtung von Querungshilfen Einige Querungshilfen sind im Verlauf der L 105 bereits vorhanden, die ein sicheres Überqueren der L 105 an verschiedenen Stellen ermöglichen. 3. Reduzierung der Geschwindigkeit Nach mehrfachen Messungen weist die L 105 kreisweit gesehen tolerierbare Werte auf. Der gefahrene Durchschnittswert liegt bei 50 km/h. Weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen sind deshalb nicht erforderlich, da ein in Golbach demnach kein Geschwindigkeitsproblem besteht. Vorlagen-Nr. 52/2016 Seite 2 4. Unfalllage Bei 4 Unfällen auf 3 Jahre verteilt sei eine besondere Unfalllage nicht gegeben. Unfallursachen waren Fahrfehler und BTM-Missbrauch (Betäubungsmittel), die ein Einschreiten seitens der Behörde nicht ermöglichen. 5. Fußweg zwischen Kall und Golbach Nach der Verkehrsschau vom 02.09.2014 wurde die Nutzungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer bereits optimiert. 6. Geschwindigkeitsreduzierung Ab der Höhe der Einmündung bzw. Abzweigung L 105 / Marienstraße wird zukünftig eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h erfolgen. 7. Bauliche Veränderungen Der Straßenbaulastträger kann die Maßnahme aus finanziellen Gründen nicht realisieren und zudem wären Nachteile für die Fußgänger und Fahrgäste zu erwarten. 8. Umbaumaßnahmen Eine komplette, bauliche Umgestaltung der Ortsdurchfahrt durch Straßen.NRW ist aus Kostengründen auf lange Sicht hin nicht gegeben. Zur Zeit prüft der Landesbetrieb Straßen NRW die Einrichtung von einspurig zu befahrenen Engstellen. Sollte sodann die Finanzierung gesichert sein, könnte in einem letzten Schritt mit der konkreten Planung und Durchführung begonnen werden. Ein Auszug aus TOP 7.1 der Niederschrift und Anordnung aus der Verkehrsschau am 10.03.2016 ist dieser Beschlussfassung beigefügt.