Daten
Kommune
Kall
Größe
32 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
24.03.16, 18:07
Aktualisiert
24.03.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
52/2016
07.04.2016
Vorlage erstellt:
16.03.2016
Federführung:
2.3
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Hochscheid
Herr Müller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Verkehrssicherheit Ortsdurchfahrt Golbach, Teilstück der L 105
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Auszug zu TOP 7.1 aus der
Niederschrift der Verkehrsschau vom 10.03.2016 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Fraktion der SPD im Rat der Gemeinde Kall hat mit Schreiben vom 16.02.2016 beantragt,
eine Verbesserung der unzulänglichen Verkehrssituation auf der L 105 Ortsdurchfahrt Golbach
mit auf die Tagesordnung aufzunehmen. Der Antrag ist beigefügt.
Zusammenfassend wird folgendes abschließend von der Verkehrskommission festgehalten:
1. Einrichtung Fußgängerüberweg
Die Richtlinien und Bestimmungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind bindend und wurden abschließend überprüft: Ermessensspielraum besteht nicht, ein Fußgängerüberweg kann nicht eingerichtet werden, weil die Mindestzahl von Fahrzeugen und
Fußgängern absolut nicht erreicht werden.
2. Einrichtung von Querungshilfen
Einige Querungshilfen sind im Verlauf der L 105 bereits vorhanden, die ein sicheres
Überqueren der L 105 an verschiedenen Stellen ermöglichen.
3. Reduzierung der Geschwindigkeit
Nach mehrfachen Messungen weist die L 105 kreisweit gesehen tolerierbare Werte auf.
Der gefahrene Durchschnittswert liegt bei 50 km/h. Weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen sind deshalb nicht erforderlich, da ein in Golbach demnach
kein Geschwindigkeitsproblem besteht.
Vorlagen-Nr. 52/2016
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4. Unfalllage
Bei 4 Unfällen auf 3 Jahre verteilt sei eine besondere Unfalllage nicht gegeben. Unfallursachen waren Fahrfehler und BTM-Missbrauch (Betäubungsmittel), die ein Einschreiten
seitens der Behörde nicht ermöglichen.
5. Fußweg zwischen Kall und Golbach
Nach der Verkehrsschau vom 02.09.2014 wurde die Nutzungsmöglichkeit für Fußgänger
und Fahrradfahrer bereits optimiert.
6. Geschwindigkeitsreduzierung
Ab der Höhe der Einmündung bzw. Abzweigung L 105 / Marienstraße wird zukünftig eine
Reduzierung der Geschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h erfolgen.
7. Bauliche Veränderungen
Der Straßenbaulastträger kann die Maßnahme aus finanziellen Gründen nicht realisieren
und zudem wären Nachteile für die Fußgänger und Fahrgäste zu erwarten.
8. Umbaumaßnahmen
Eine komplette, bauliche Umgestaltung der Ortsdurchfahrt durch Straßen.NRW ist aus
Kostengründen auf lange Sicht hin nicht gegeben.
Zur Zeit prüft der Landesbetrieb Straßen NRW die Einrichtung von einspurig zu
befahrenen Engstellen. Sollte sodann die Finanzierung gesichert sein, könnte in einem
letzten Schritt mit der konkreten Planung und Durchführung begonnen werden.
Ein Auszug aus TOP 7.1 der Niederschrift und Anordnung aus der Verkehrsschau am
10.03.2016 ist dieser Beschlussfassung beigefügt.