Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.11.2010
151/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Geb.kalk.Winterdienst Kw/Goe
04.11.2010
Datum:
Bezeichnung
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2011 sowie
Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung
Sachverhalt:
Für die Gebührenkalkulation des Jahres 2011 ist zunächst die abgelaufene Abrechnungsperiode
2009 von Bedeutung.
Hierbei hat sich ein negatives Ergebnis in Höhe von 48.869,- € ergeben. Dieser Verlust wird in das
Jahr 2011 übernommen und zu einer zusätzlichen Gebühr von 0,53 € / lfm führen. Einzelheiten
können der beiliegenden Anlage 1 entnommen werden. Dieser Fehlbetrag ist ausschließlich auf
den lang anhaltenden Winter des Jahres 2009 und den damit verbundenen höheren Kosten für
den Bauhofeinsatz, Streugut und den Erstattungen an den Landesbetrieb NRW zurückzuführen.
Auch für das Jahr 2010 zeichnet sich ein ähnlich hohes Negativresultat ab. Dies wird in der
Gebührenkalkulation 2012 berücksichtigt werden müssen.
Die Kalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren nach dem 01.01.2011 beinhaltet alle
Erlöse und Kosten der Kostenstelle 912112 „Winterdienst“. Es wird auf die beiliegende
Gebührenkalkulation (Anlage 2) verwiesen. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr
wurden nicht vorgenommen.
Wie im Vorjahr, ist der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 20,3 % der anfallenden Kosten in
Abzug gebracht worden. Die Berechnung ermittelte einen Wert von 0,96 € / lfm für das Jahr 2011
(bisher 0,83 € / lfm). Dieser resultiert aus Kostensteigerungen aufgrund des harten und lang
anhaltenden Winters und den damit verbundenen gesteigerten Erstattungsbeträgen an den
Landesbetrieb NRW zur Räumung überörtlicher Straßen und der Bereitstellung von Streugut
sowie dem erhöhten Einsatz des Bauhofes.
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Neben dem Verlustvortrag aus dem Jahre 2009 in Höhe von 0,53 € / lfm ergibt sich insgesamt
eine Gebühr von 1,49 € / lfm, welche in der beiliegenden Gebührensatzung (Anlage 3)
berücksichtigt wurde.
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die anliegende Gebührenbedarfsberechnung ist richtig.
2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich. Der Gebührensatz pro laufendem Meter
Straßenfront beträgt 1,49 €.
3. Die Gebührensatzung zur Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der
beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten (Kosten Gebührenhaushalt 2011)
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
€
111.966,00 €
138.106,00 €
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)