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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2011 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2011 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2011 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.11.2010 151/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Geb.kalk.Winterdienst Kw/Goe 04.11.2010 Datum: Bezeichnung Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2011 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung Sachverhalt: Für die Gebührenkalkulation des Jahres 2011 ist zunächst die abgelaufene Abrechnungsperiode 2009 von Bedeutung. Hierbei hat sich ein negatives Ergebnis in Höhe von 48.869,- € ergeben. Dieser Verlust wird in das Jahr 2011 übernommen und zu einer zusätzlichen Gebühr von 0,53 € / lfm führen. Einzelheiten können der beiliegenden Anlage 1 entnommen werden. Dieser Fehlbetrag ist ausschließlich auf den lang anhaltenden Winter des Jahres 2009 und den damit verbundenen höheren Kosten für den Bauhofeinsatz, Streugut und den Erstattungen an den Landesbetrieb NRW zurückzuführen. Auch für das Jahr 2010 zeichnet sich ein ähnlich hohes Negativresultat ab. Dies wird in der Gebührenkalkulation 2012 berücksichtigt werden müssen. Die Kalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren nach dem 01.01.2011 beinhaltet alle Erlöse und Kosten der Kostenstelle 912112 „Winterdienst“. Es wird auf die beiliegende Gebührenkalkulation (Anlage 2) verwiesen. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen. Wie im Vorjahr, ist der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 20,3 % der anfallenden Kosten in Abzug gebracht worden. Die Berechnung ermittelte einen Wert von 0,96 € / lfm für das Jahr 2011 (bisher 0,83 € / lfm). Dieser resultiert aus Kostensteigerungen aufgrund des harten und lang anhaltenden Winters und den damit verbundenen gesteigerten Erstattungsbeträgen an den Landesbetrieb NRW zur Räumung überörtlicher Straßen und der Bereitstellung von Streugut sowie dem erhöhten Einsatz des Bauhofes. - Seite 1 von 2 - Neben dem Verlustvortrag aus dem Jahre 2009 in Höhe von 0,53 € / lfm ergibt sich insgesamt eine Gebühr von 1,49 € / lfm, welche in der beiliegenden Gebührensatzung (Anlage 3) berücksichtigt wurde. Anlage Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die anliegende Gebührenbedarfsberechnung ist richtig. 2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich. Der Gebührensatz pro laufendem Meter Straßenfront beträgt 1,49 €. 3. Die Gebührensatzung zur Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten (Kosten Gebührenhaushalt 2011) Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) € 111.966,00 € 138.106,00 € Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)