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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 151/2010)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
196 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 151/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 151/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 151/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 151/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 151/2010)

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Anlage 2 G E BÜ H R E N K A L K U L AT I O N ZUR FESTSETZUNG DER WINTERDIENSTGEBÜHR AB DE M 01.01.2011 Produktbereich: 912 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produktgruppe: 9121 - Öffentliche Verkehrsflächen Produkt: 91211 - Bereitstellung und Betrieb von Verkehrsflächen, besondere Ingenieurbauten sowie Straßenbeleuchtung inkl. Straßenreinigung und Winterdienst Kostenstelle: 912112 - Straßenreinigung und Winterdienst Kosten In der nachfolgenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 sind folgende Kostenarten maßgebend: a) Personalkosten b) Sachkosten c) Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten d) Interne Leistungsbeziehungen e) Kalkulatorische Kosten Zu den einzelnen Kostenarten: ------------------------------------------------------------------------------GEMEINDE HÜRTGENWALD GEBÜHRENKALKULATI ON STRAßENREINIGUNG UND WINTERDIENST a) Personalkosten Die Personalkosten werden nach prozentualem Anteil der Wochenarbeitsstunden der jeweilig involvierten Beamten und tariflich Beschäftigten ermittelt. Im Bereich des Winterdienstes werden nach den Ermittlungen 0,1 Beamtenstellen sowie 0,3 Stellen für tariflich Beschäftigte benötigt. Diese Anteile werden spitz auf den jeweiligen Mitarbeiter umgerechnet. Hinzu kommen, wie bisher, Sach-, Gemein- und EDV – Kosten. Bei insgesamt 0,4 Stellenanteilen ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 12.444,-€. b) Sachkosten Der Bereich der Sachkosten setzt sich aus den Büro- und Geschäftskosten, den Kostenerstattungen an Dritte (Straßen NRW) und den Ankauf des Streugutes zusammen.  Büro- und Geschäftsbedürfnisse  Kostenerstattungen an Dritte  Streugut 200,-€ 16.000,-€ 9.000,-€ Aufgrund des strengen Winters muss in den beiden letzten Positionen ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr berücksichtigt werden. c) Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten Dieser Bereich beinhaltet die Kosten für die Unterhaltung der Winterdienstgeräte pp. 2.000,- € Der Wert wurde den Haushaltsveranschlagungen 2011 entnommen. d) Interne Leistungsbeziehungen Bei den Internen Leistungsbeziehungen sind die verwaltungsinternen Verrechnungen (z. B. Bauhofkosten) enthalten. Die Bauhofkosten wurden anhand des Durchschnittes der letzten 3 Jahre ermittelt. Danach ergibt sich ein Wert von 61.645,- €. Einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten in Höhe von 7.900,- € ist ein Betrag von 69.545,-€ anzusetzen. e) Kalkulatorische Kosten Hier werden die Abschreibung und die kalkulatorischen Zinsen des Anlagevermögens berücksichtigt. Aus dem Anlagenachweis für 2011 ergibt sich für den Bereich Winterdienst eine Abschreibung in Höhe von 2.268,- € sowie kalkulatorische Zinsen in einer Größenordnung von 509,- €. Erlöse Folgende Erlöspositionen finden in der Kalkulation für 2011 Berücksichtigung: a) Sonstige Erlöse Zu den einzelnen Kostenblöcken: a) Sonstige Erlöse Im Bereich der sonstigen Erlöse werden z.B. Erstattungen oder Versicherungs-entschädigungen in die Kalkulation mit einfließen. Für 2011 ergibt sich hier ein Wert in Höhe von 0,00 €. Gebührenbedarfsberechnung A) Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse Kosten Nr. 1) 2) 3) 4) 5) Bezeichnung Personalkosten Sachkosten* Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten Interne Leistungsbeziehungen Kalkulatorische Kosten 2011 12.444,00 € 25.200,00 € 2.000,00 € 69.545,00 € 2.777,00 € 111.966,00 € 6) Summe: 2010 11.756,00 € 21.254,00 € 2.000,00 € 53.998,00 € 6.830,00 € 95.838,00 € Erlöse Nr. Bezeichnung 7) Sonstige Erlöse 2011 8) Summe: 0,00 € 2010 - € 0,00 € - € 111.966,00 € 9) SALDO 95.838,00 € * Der Sachaufwand ist aufgrund des harten Winters gestiegen. Lediglich der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 20.3 % der anfallenden Kosten (22.729,09 €) muss noch in Abzug gebracht werden. Der Gebührenbedarf beträgt demnach 89.236,90 €. B) Berechnung des Gebührensatzes Nach folgender Formel findet die Berechnung statt: 89.236,90 € : 92956,00 lfdm = zuzüglich der Differenz aus der Gebührenabrechnung 2009: 0,96 € 0,53 € 1,49 € Folgender Gebührensatz wurde ermittelt: Der Gebührensatz für das Haushaltsjahr 2011 wird nach der Kalkulation mit 1,49 €/ lfdm Straßenfront angesetzt. Finanzabteilung der Gemeinde Hürtgenwald Hürtgenwald, den 04.11.2010 Aufgestellt durch: Martina Dahmen i.A. ---------------------------(Unterschrift)