Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
196 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
G E BÜ H R E N K A L K U L AT I O N
ZUR FESTSETZUNG DER
WINTERDIENSTGEBÜHR AB DE M 01.01.2011
Produktbereich:
912
- Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Produktgruppe:
9121
- Öffentliche Verkehrsflächen
Produkt:
91211
- Bereitstellung und Betrieb von
Verkehrsflächen, besondere
Ingenieurbauten sowie Straßenbeleuchtung inkl. Straßenreinigung
und Winterdienst
Kostenstelle:
912112 - Straßenreinigung und Winterdienst
Kosten
In der nachfolgenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 sind folgende Kostenarten
maßgebend:
a) Personalkosten
b) Sachkosten
c) Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten
d) Interne Leistungsbeziehungen
e) Kalkulatorische Kosten
Zu den einzelnen Kostenarten:
------------------------------------------------------------------------------GEMEINDE HÜRTGENWALD
GEBÜHRENKALKULATI ON STRAßENREINIGUNG UND WINTERDIENST
a) Personalkosten
Die Personalkosten werden nach prozentualem Anteil der Wochenarbeitsstunden der jeweilig
involvierten Beamten und tariflich Beschäftigten ermittelt.
Im Bereich des Winterdienstes werden nach den Ermittlungen 0,1 Beamtenstellen sowie 0,3
Stellen für tariflich Beschäftigte benötigt. Diese Anteile werden spitz auf den jeweiligen
Mitarbeiter umgerechnet. Hinzu kommen, wie bisher, Sach-, Gemein- und EDV – Kosten.
Bei insgesamt 0,4 Stellenanteilen ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 12.444,-€.
b) Sachkosten
Der Bereich der Sachkosten setzt sich aus den Büro- und Geschäftskosten, den
Kostenerstattungen an Dritte (Straßen NRW) und den Ankauf des Streugutes zusammen.
Büro- und Geschäftsbedürfnisse
Kostenerstattungen an Dritte
Streugut
200,-€
16.000,-€
9.000,-€
Aufgrund des strengen Winters muss in den beiden letzten Positionen ein deutlicher Anstieg im
Vergleich zum Vorjahr berücksichtigt werden.
c) Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten
Dieser Bereich beinhaltet die Kosten für die
Unterhaltung der Winterdienstgeräte pp.
2.000,- €
Der Wert wurde den Haushaltsveranschlagungen 2011 entnommen.
d) Interne Leistungsbeziehungen
Bei den Internen Leistungsbeziehungen sind die verwaltungsinternen Verrechnungen (z. B.
Bauhofkosten) enthalten.
Die Bauhofkosten wurden anhand des Durchschnittes der letzten 3 Jahre ermittelt. Danach
ergibt sich ein Wert von 61.645,- €. Einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten in Höhe von
7.900,- € ist ein Betrag von 69.545,-€ anzusetzen.
e) Kalkulatorische Kosten
Hier werden die Abschreibung und die kalkulatorischen Zinsen des Anlagevermögens
berücksichtigt.
Aus dem Anlagenachweis für 2011 ergibt sich für den Bereich Winterdienst eine Abschreibung in
Höhe von 2.268,- € sowie kalkulatorische Zinsen in einer Größenordnung von 509,- €.
Erlöse
Folgende Erlöspositionen finden in der Kalkulation für 2011 Berücksichtigung:
a) Sonstige Erlöse
Zu den einzelnen Kostenblöcken:
a) Sonstige Erlöse
Im Bereich der sonstigen Erlöse werden z.B. Erstattungen oder Versicherungs-entschädigungen
in die Kalkulation mit einfließen.
Für 2011 ergibt sich hier ein Wert in Höhe von 0,00 €.
Gebührenbedarfsberechnung
A) Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse
Kosten
Nr.
1)
2)
3)
4)
5)
Bezeichnung
Personalkosten
Sachkosten*
Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten
Interne Leistungsbeziehungen
Kalkulatorische Kosten
2011
12.444,00 €
25.200,00 €
2.000,00 €
69.545,00 €
2.777,00 €
111.966,00 €
6) Summe:
2010
11.756,00 €
21.254,00 €
2.000,00 €
53.998,00 €
6.830,00 €
95.838,00 €
Erlöse
Nr. Bezeichnung
7) Sonstige Erlöse
2011
8) Summe:
0,00 €
2010
-
€
0,00 €
-
€
111.966,00 €
9) SALDO
95.838,00 €
* Der Sachaufwand ist aufgrund des harten Winters gestiegen.
Lediglich der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 20.3 % der anfallenden Kosten
(22.729,09 €) muss noch in Abzug gebracht werden.
Der Gebührenbedarf beträgt demnach 89.236,90 €.
B) Berechnung des Gebührensatzes
Nach folgender Formel findet die Berechnung statt:
89.236,90 € :
92956,00 lfdm =
zuzüglich der Differenz aus der Gebührenabrechnung 2009:
0,96 €
0,53 €
1,49 €
Folgender Gebührensatz wurde ermittelt:
Der Gebührensatz für das Haushaltsjahr 2011 wird nach der Kalkulation mit 1,49 €/ lfdm
Straßenfront angesetzt.
Finanzabteilung der Gemeinde Hürtgenwald
Hürtgenwald, den 04.11.2010
Aufgestellt durch:
Martina Dahmen
i.A.
---------------------------(Unterschrift)