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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
32 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
14.01.11, 21:17
Aktualisiert
14.01.11, 21:17

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 16.12.2010 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:35 Uhr Ende: 19:49 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Goedeke, Herr Heidemann, Herr Hoffmann, Herr Kühnel, Frau Lehne, Herr Nagel, Frau Ostmann, Herr Puchert-Blöbaum, Herr Thimm CDU: Herr Baltschun, Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Gräfe, Herr Habicht, Herr Meckelmann, Herr Meier-Krumsiek, Herr Niehage, Frau Risy, Herr Schmidt, Herr Siese, Herr Stobbe B90/Grüne: Frau Bode, Herr Dr. Bruck, Herr Hachmeister, Herr Kantim FDP: Frau Asemissen, Herr Edler ABS: Herr Euler Verwaltung: Kämmerer Herr Lange, FBL Herr Oortman, FBL Herr Taron, Herr Niebuhr, Frau Sunkovsky Zuhörer: 4 Presse: -- Entschuldigt fehlt das RM Herr Grünert. Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung erweitert BM Herr Schemmel diese auf Vorschlag von RM Herrn Dr. Bruck um den TOP 7.3 „Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; hier: Umbesetzung von Ausschüssen“. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Verabschiedung eines Ratsmitgliedes BM Herr Schemmel gibt bekannt, dass Herr Werner den Verzicht auf sein Ratsmandat mit Ablauf des 15.12.2010 erklärt habe. Sodann gibt er einen kurzen Rückblick über die ehrenamtliche Tätigkeit des ausgeschiedenen Ratsmitglieds, dankt ihm für die geleistete Arbeit und überreicht ein Präsent. Herr Werner bedankt sich bei BM Herrn Schemmel und verabschiedet sich von den anwesenden Ratsmitgliedern. Auch RM Herr Puchert-Blöbaum übergibt Herrn Werner im Namen seiner Fraktion ein Präsent und dankt ihm für die gute Zusammenarbeit der Vergangenheit. -2- 2. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes Als Nachfolger für Herrn Werner führt BM Herr Schemmel Herrn Thomas Siese in das Amt als Ratsmitglied ein. Eine Verpflichtung kann unterbleiben, da Herr Siese bereits zuvor als Sachkundiger Bürger tätig war. 3. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 4. Anfragen der Ratsmitglieder RM Herr Dr. Bruck erinnert an die in jüngster Vergangenheit aufgetretenen Probleme hinsichtlich der Nutzung des neuen Sportplatzes in Greste zwischen dem TuS Asemissen und dem TuS Leopoldshöhe. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, ob zwischenzeitlich ein Nutzungsvertrag abgeschlossen worden sei. Hierauf entgegnet BM Herr Schemmel, dass der Vertragsabschluss aufgrund fehlender Formalien -wie z.B. der Einmessung des Areals- noch ausstehe, man jedoch mit den Vereinen im Gespräch stehe und sich die Vorkommnisse der Vergangenheit nicht mehr wiederholen sollen. Auf Nachfrage von RM Herrn Thimm bzgl. des gemeindlichen Streumittelvorrats verweist BM Herr Schemmel auf die Informationen, die er unter TOP 5 geben werde. Hinsichtlich des Einwands von RM Herrn Puchert-Blöbaum, dass die Stellungnahme der Gemeinde zum Planfeststellungsverfahren B 66 neu noch nicht vorliege, verweist Herr Oortman auf die vor dieser Sitzung verteilte Ratspost, die das geforderte Schriftstück enthalte. 5. Informationen des Bürgermeisters BM Herr Schemmel lädt alle Anwesenden im Namen des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe ein, im Anschluss an die Sitzung die Veranstaltung „Besinnlicher Advent“ auf dem Gelände am Schuckenteichweg zu besuchen. Sodann führt BM Herr Schemmel aus, dass die Gemeinde vor kurzem eine Lieferung von 40t Streusalz erhalten habe und bereits –seit Wintereinbruch am 26.11.2010- über 500 Überstunden für die Mitarbeiter des Bauhofes angefallen seien. Des Weiteren ergänzt er, dass hinsichtlich des Winterdienstes die Erwartungen seitens der Bürgerinnen und Bürger teils sehr hoch seien. Jedoch sei es für alle unabwendbar, sich auf die jeweiligen Verhältnisse einzustellen und –auch nach der Rechtsprechung- Grenzen durch die Leistungsfähigkeit der Kommune gesetzt seien. Beim Räum- und Streudienst sei nicht nur die Kommune in der Pflicht, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, so BM Herr Schemmel weiter. Hintergrund seiner Ausführungen sei eine E-Mail eines Sachkundigen Bürgers, in der ein sehr hohes Anspruchsdenken geäußert werde. Abschließend bittet er darum, dass gerade Ratsmitglieder diesbezüglich eine mäßige Erwartungshaltung nach außen üben und vermittelnd auftreten sollten. 6. Berichte der gemeindlichen Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien Im Ratsinformationssystem sind zu diesem TOP Berichte über Zusammenkünfte folgender Gremien hinterlegt: - Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH (GAL) vom 03.12.2010, - Zweckverbandsversammlung der VHS Lippe-West vom 07.12.2010, - Übersicht über die Beiträge der Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes am 22.11.2010, - Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe (AWV) vom 26.11.2010. -3- 7. Anträge der Fraktionen 7.1 Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP vom 02.12.2010 hier: Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem in der Abfallentsorgung Eingangs stellt BM Herr Schemmel fest, dass die Beratungen zu diesem TOP nicht im Rat, sondern zuständigkeitshalber im Fachausschuss, dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, geführt werden sollten. In Bezug auf die im vorliegenden Antrag gestellten Fragen führt er aus, dass die Verträge noch bis zum Jahr 2019 laufen und eine vorzeitige Kündigung zwar möglich sei, diesbezüglich jedoch Verhandlungen geführt werden müssten. RM Herr Puchert-Blöbaum plädiert ebenfalls für eine Beratung im Fachausschuss, bittet aber um ergänzende Angaben in Bezug auf die Kosten für einen Umstieg sowie für den laufenden Betrieb des Volumensystems. Ergänzend bittet RM Herr Dr. Bruck darum, bei der Beratung die Vor- und Nachteile des alternativen Systems zu erläutern. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: Der Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP vom 02.12.2010 hinsichtlich der Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem in der Abfallentsorgung wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz verwiesen. 7.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.11.2010 hier: Errichtung einer "Stromtankstelle" auf einer öffentlichen Fläche innerhalb des Gemeindegebietes Hinsichtlich des vorliegenden Antrags erinnert BM Herr Schemmel daran, dass eine entsprechende Diskussion bereits im Zusammenhang mit der Bürgersolargenossenschaft im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe geführt und das Thema zurückgestellt worden sei. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass zunächst die entstehenden Kosten, der Kosten-/Nutzenfaktor sowie die Anzahl der in Frage kommenden Fahrzeuge ermittelt werden sollten. Auf die Frage von RM Herrn Meckelmann, ob es private Interessenten für das Betreiben eines solchen Projektes gäbe, informiert BM Herr Schemmel darüber, dass es Überlegungen hinsichtlich einer Tankstelle für E-Bikes gebe, die für die Kommune möglicherweise kostenfrei eingerichtet werden würde. Im Folgenden verweist der Rat den Antrag der SPD-Fraktion vom 16.11.2010 auf Errichtung einer „Stromtankstelle“ auf einer öffentlichen Fläche innerhalb des Gemeindegebietes zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. 7.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.12.2010 hier: Umbesetzung von Ausschüssen Entsprechend des als Tischvorlage verteilten Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.12.2010 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzungen: Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr: Mitglied: neu Lasar, Ulrich bisher Makus, Hans-Joachim Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung: Vertreter: - einvernehmlich – neu -- bisher Makus, Hans-Joachim -4- 8. Bestimmung des Ausschussvorsitzenden für den Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss gem. § 58 Abs. 5 S. 5 GO NRW Im Rahmen einer durch das Ausscheiden von RM Herrn Werner notwendigen Ausschussumbesetzung benennt die CDU-Fraktion gem. § 58 Abs. 5 S. 5 GO NRW RM Herrn Siese als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses. 9. Beschlussfassung über eine Hebesatz-Satzung für die Grund- und Gewerbesteuer Entsprechend der Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2010 und des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom 15.12.2010 beschließt der Rat, für das Haushaltsjahr 2011 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 196 v. H., für die Grundsteuer B auf 390 v. H. und für die Gewerbesteuer auf 412 v. H. zu erhöhen. Des Weiteren beschließt der Rat, die hierfür erforderliche Hebesatz-Satzung (Drucksache 169/2011 – 1. Ergänzung) mit den vorgenannten Änderungen zu beschließen. - 32 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) – (Die Satzung ist in beschlossener Form als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.) 10. Abfallentsorgung 2011 hier: Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2011 Der Rat beschließt die vorgelegte Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2011. Außerdem schließt er sich der Empfehlung der Verwaltung an und lässt die Abfallentsorgungsgebühren unverändert. - einstimmig (Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 2 Bestandteil dieser Niederschrift.) 11. Änderung der Friedhofsgebührenordnung des Friedhofes Helpup Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung und des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2010 beschließt der Rat, der vom Kirchenvorstand der ev.-ref. Kirchengemeinde Helpup beschlossenen Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Helpup zuzustimmen (Drucksache 138/2010). - einstimmig – (Die Satzung ist in beschlossener Form als Anlage 3 Bestandteil dieser Niederschrift.) 12. Ortsrecht 12.1 Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe In Bezug auf die in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2010 geführte Diskussion, schlägt RM Herr Meckelmann für die CDU-Fraktion die Festschreibung folgender Grenzen in der Ausschreibungs- und Vergabeordnung vor: - freihändige Vergabe bis 10.000 € - beschränkte Ausschreibung bis 75.000 € - öffentliche Ausschreibung über 75.000 €. -5- Im Anschluss bekunden auch die anderen Fraktionsvorsitzenden ihre grundsätzliche Zustimmung zu den genannten Wertgrenzen und der Rat fasst folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2010 beschließt der Rat die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 126/2010). - 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) – (Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung ist in beschlossener Form als Anlage 4 Bestandteil dieser Niederschrift.) 12.2 Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2010 beschließt der Rat die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 148/2010). - 33 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – (Die Satzung ist in beschlossener Form als Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift.) 12.3 Änderung der Hundesteuersatzung Eingangs zu diesem TOP erklärt RM Herr Dr. Bruck, dass er seinen –im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2010 gestellten- Antrag hinsichtlich der Sonderbesteuerung von Kampfhunden zurückziehe. Nachfolgend erklären sich auch die anderen Fraktionen mit dem Verwaltungsentwurf für die Änderung der Hundesteuersatzung einverstanden. Kämmerer Herr Lange schlägt hinsichtlich des § 3 Abs. 4 l. S. folgende redaktionelle Änderung vor: „Die Steuerbefreiung wird befristet für 12 Monate erteilt und beginnt ab dem 1. des Monats nach Übernahme aus einer der v.g. Einrichtungen.“ Die Ratsmitglieder stimmen der vorgeschlagenen Änderung zu. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Der Rat beschließt die Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 172/2010) mit folgender Änderung: Gegenüber des Entwurfs erhält § 3 Abs. 4 l.S. der Satzung folgende Fassung: „Die Steuerbefreiung wird befristet für 12 Monate erteilt und beginnt ab dem 1. des Monats nach Übernahme aus einer der v.g. Einrichtungen.“ - 33 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – (Die Satzung ist in beschlossener Form als Anlage 6 Bestandteil dieser Niederschrift.) 12.4 Änderung der Friedhofsgebührensatzung Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 25.11.2010 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2010 beschließt der Rat, dass die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe gebilligt wird. Gemäß der weiteren Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 25.11.2010 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2010 wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde (Drucksache 162/2010) vom Rat genehmigt. - 33 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) – (Die Satzung ist in beschlossener Form als Anlage 7 Bestandteil dieser Niederschrift.) -6- 12.5 Büchereiverwaltung hier: Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom 14.09.2010 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2010 beschließt der Rat die Neufassung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei (Drucksache 122/2010) unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Änderungen. - 32 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) – (Die Satzung ist in beschlossener Form als Anlage 8 Bestandteil dieser Niederschrift.) 12.6 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung vom 06.12.2010 beschließt der Rat die 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 175/2010) in der vorgelegten Fassung. - 33 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – (Die Satzung ist in beschlossener Form als Anlage 9 Bestandteil dieser Niederschrift.) 13. Zukunft/Auflösung der Fröbelschule RM Herr Kühnel merkt kritisch an, ob es richtig sei, den Zweckverband Fröbelschule bereits zum kommenden Schuljahresende aufzulösen. Hierdurch sei seiner Ansicht nach fraglich, ob die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Leopoldshöhe im ausreichenden Maße gewahrt bleiben. BM Herr Schemmel entgegnet hierauf, dass innerschulische Angelegenheiten mit dem Schulträger in Lage diskutiert werden müssen, nicht jedoch im Rat. Im Folgenden beschließt der Rat als Auftrag an die Schulverbandsversammlung: a) Die Fröbelschule wird zum Schuljahresende 2010/2011 aufgelöst. b) Der Schulzweckverband wird zum Schuljahresende 2010/2011 aufgelöst. c) Die Schulträgerschaft wird auf die Stadt Lage übertragen. Ab dem Schuljahr 2011/2012 wird die Albert-Schweitzer-Schule in Lage um den Teilstandtort Oerlinghausen erweitert. - 28 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 6 Enthaltung(en) - 14. Lippe Tourismus- und Marketing AG hier: Konsortialvertrag Vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt erklärt RM Herr Niehage seine Befangenheit nach § 31 GO NRW und nimmt für die Dauer der Beratungen im Zuhörerraum Platz. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2010 beschließt der Rat den Konsortialvertrag zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und der Lippe Tourismus- und Marketing AG zum nächstmöglichen Zeitpunkt (14.02.2012) zu kündigen. - 29 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) – (RM Herr Niehage hat bei der Abstimmung nicht mitgewirkt.) -7- 15. Einzelfallsatzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen für die Schötmarsche Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung "Große-Horst-Straße" bis zur Umgehungsstraße L 751) Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 28.10.2010 beschließt der Rat nachfolgende Einzelfallsatzung: Einzelfallsatzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen für die Schötmarsche Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung „Große-Horst-Straße“ bis zur Umgehungsstraße L 751) Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW, S. 950) sowie des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW, S. 394) und des § 4 Buchstabe B der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NordrheinWestfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Gemeinde Leopoldshöhe hat die Anlage „Schötmarsche Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung „Große-Horst-Straße“ bis zur Umgehungsstraße)“ hergestellt. Die Gemeinde Leopoldshöhe erhebt für den Aufwand, der ihr durch die in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführten Bauarbeiten entstanden ist, Beiträge nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984. Abweichend von § 4 Buchstabe B Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 wird der Beitragsmaßstab für ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen auf 0,0333 der Grundstücksfläche festgesetzt. §2 Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. April 2006 in Kraft. - einstimmig - 16. 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ im Bereich nordwestlich der Fettpottstraße hier: - Beschluss über Anregungen zum Entwurf - Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB Die Verfahrensunterlagen in dieser Angelegenheit liegen während der Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus. Sodann fasst der Rat folgende Beschlüsse: a) Der Rat beschließt die als Anlage zu Drucksache 143/2010 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. b) Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 18.11.2010 beschließt der Rat die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ als Satzung nach § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie die zugehörige Begründung in der vorliegenden Fassung (Drucksache 143/2010). c) Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 18.11.2010 beschließt der Rat den Satzungsbeschluss für die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. - einstimmig - -8- 17. Konzept für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" Bereich: östlich der Hauptstraße -L 751-, südlich der Gartenstraße / Schlangenstraße, nördlich der Birkenstraße RM Herr Meckelmann bittet darum, den TOP zu vertagen, da die Angelegenheit aus Zeitgründen noch nicht in der CDU-Fraktion beraten werden konnte. Zudem sollte seiner Ansicht nach zunächst eine Beratung im Hochbau- und Planungsausschuss erfolgen. Der Rat stimmt der von RM Herrn Meckelmann vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Danach soll der TOP zunächst am 17.03.2011 im Hochbau- und Planungsausschuss beraten werden und die Beschlussfassung am 07.04.2011 durch den Rat erfolgen. 18. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" 18.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW Der Rat stimmt der vorgelegten Dringlichkeitsentscheidung vom 19.11.2010 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ mit Veränderungssperre zu. - einstimmig 18.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" mit Veränderungssperre a) Der Rat nimmt die Begründungen und Ausführungen für den Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ und die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Kenntnis. b) Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage zu Drucksache 179/2010 beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. c) Der Rat beschließt die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus der Anlage zu Drucksache 179/2010 ersichtlich. - einstimmig - 19. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009 der LIL Nach kurzer Diskussion fasst der Rat folgenden Beschluss: a) 1. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2009 der Leopoldshöher Immobilien und Liegenschaftsverwaltung wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe festgestellt. 2. Der unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 13.323,35 € und der Rücklagenveränderung in Höhe von 3.894,42 € verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 302.742,56 € wird zu einem Teil von 102.742,56 € für die Erhöhung der allgemeinen Rücklage verwendet. Der Restgewinn in Höhe von 200.000,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen, im Wirtschaftsjahr 2011 dem Eigenkapital der LIL entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt. -9- b) 2. Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss Immobilien und Kommunales Gebäudemanagement gem. § 4 Buchstabe c EigVO Entlastung. - einstimmig Nachfolgend weist Kämmerer Herr Lange in seiner Funktion als kaufmännischer Betriebsleiter der LIL darauf hin, dass der Beschlussvorschlag der Betriebsleitung wie auch die Empfehlung der Wirtschaftsprüfer hinsichtlich der Verwendung des Gewinns anderslautend sei. Danach sollte ein Betrag i.H.v. 200.000 € für die Erhöhung der Rücklage verwendet werden und der Restgewinn i.H.v. 102.742,56 € auf neue Rechnung vorgetragen, im Wirtschaftsjahr 2011 dem Eigenkapital der LIL entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt werden. Des Weiteren betont er, dass ein Abweichen von der genannten vorgeschlagenen Gewinnverwendung Auswirkungen auf die Eigenkapitalsquote der LIL, die 30% oder mehr betragen sollte, habe. Der gefasste Beschluss führe dazu, dass die Quote nunmehr deutlich unter 30% sinken werde. 20. Erlass einer Satzung über die Festlegung von Fristen für die Kanal-Dichtheitsprüfung im Bereich Gewerbegebiet Greste etc. Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung vom 06.12.2010 beschließt der Rat die Satzung über die Festlegung von Fristen für die Kanal-Dichtheitsprüfung im Bereich Gewerbegebiet Greste etc. in der vorgelegten Fassung (Drucksache 176/2010). - einstimmig – (Die Satzung ist in beschlossener Form als Anlage 10 Bestandteil dieser Niederschrift.) Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 19.49 Uhr. Schemmel (Bürgermeister) Sunkovsky (Schriftführerin)