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Beschlußtext (Änderung der Hundesteuersatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
14.01.11, 21:17
Aktualisiert
14.01.11, 21:17
Beschlußtext (Änderung der Hundesteuersatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 16.12.2010: 12.3 Änderung der Hundesteuersatzung Eingangs zu diesem TOP erklärt RM Herr Dr. Bruck, dass er seinen –im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2010 gestellten- Antrag hinsichtlich der Sonderbesteuerung von Kampfhunden zurückziehe. Nachfolgend erklären sich auch die anderen Fraktionen mit dem Verwaltungsentwurf für die Änderung der Hundesteuersatzung einverstanden. Kämmerer Herr Lange schlägt hinsichtlich des § 3 Abs. 4 l. S. folgende redaktionelle Änderung vor: „Die Steuerbefreiung wird befristet für 12 Monate erteilt und beginnt ab dem 1. des Monats nach Übernahme aus einer der v.g. Einrichtungen.“ Die Ratsmitglieder stimmen der vorgeschlagenen Änderung zu. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Rat beschließt die Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 172/2010) mit folgender Änderung: Gegenüber des Entwurfs erhält § 3 Abs. 4 l.S. der Satzung folgende Fassung: „Die Steuerbefreiung wird befristet für 12 Monate erteilt und beginnt ab dem 1. des Monats nach Übernahme aus einer der v.g. Einrichtungen.“ Beratungsergebnis: - 33 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -