Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
14.01.11, 21:17
Aktualisiert
14.01.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 9. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 16.12.2010:
12.3 Änderung der Hundesteuersatzung
Eingangs zu diesem TOP erklärt RM Herr Dr. Bruck, dass er seinen –im Rahmen der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2010 gestellten- Antrag hinsichtlich der Sonderbesteuerung
von Kampfhunden zurückziehe. Nachfolgend erklären sich auch die anderen Fraktionen mit dem
Verwaltungsentwurf für die Änderung der Hundesteuersatzung einverstanden.
Kämmerer Herr Lange schlägt hinsichtlich des § 3 Abs. 4 l. S. folgende redaktionelle Änderung vor:
„Die Steuerbefreiung wird befristet für 12 Monate erteilt und beginnt ab dem 1. des Monats nach
Übernahme aus einer der v.g. Einrichtungen.“
Die Ratsmitglieder stimmen der vorgeschlagenen Änderung zu. Sodann wird folgender Beschluss
gefasst:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der
vorgelegten Fassung (Drucksache 172/2010) mit folgender Änderung:
Gegenüber des Entwurfs erhält § 3 Abs. 4 l.S. der Satzung folgende Fassung:
„Die Steuerbefreiung wird befristet für 12 Monate erteilt und beginnt ab dem 1. des Monats nach
Übernahme aus einer der v.g. Einrichtungen.“
Beratungsergebnis:
- 33 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -