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Beschlussvorlage (Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) an der "Bioenergie Kleinhau GmbH")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
01.04.11, 19:00
Aktualisiert
01.04.11, 19:00
Beschlussvorlage (Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) an der "Bioenergie Kleinhau GmbH") Beschlussvorlage (Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) an der "Bioenergie Kleinhau GmbH")

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 14.04.2011 43/2011 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: II Herr Grießhaber Aktenzeichen: Datum: 30.03.2011 Bezeichnung Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) an der "Bioenergie Kleinhau GmbH" Sachverhalt: Durch die Beratungen der letzten Wochen im Gemeinderat sowie im Bau- und Umweltausschuss ist bekannt, dass sich die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) u.a. an der zukünftigen Betreibergesellschaft der Biogasanlage in Kleinhau beteiligen soll. Mittlerweile liegt ein fertiger Entwurf des Gesellschaftsvertrags dieser Betreibergesellschaft, die den Namen „Bioenergie Kleinhau GmbH“ tragen soll, vor. Die GDH soll im Gesellschaftskonstrukt eine Beteiligung von 25,1% erhalten. Weitere 25,1% teilen sich je fünf ortsansässige Landwirte zu gleichen Teilen. 49,8% der Gesellschaft erhalten die Eheleute Hildegard und Christian Nolden (Nolden-Stiftung Niederzier). Einzelheiten sind dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen. Die gemeindeeigene GDH kann ihrerseits erst dann handeln, wenn sie selbst im Handelsregister eingetragen ist. Für diesen Prozess ist eine Zeitschiene von ca. 4 Wochen anzusetzen. Dies bedeutet, dass die „Bioenergie Kleinhau GmbH“ dann anschließend (ca. 20. KW, Mitte Mai) gegründet werden soll. Ungeachtet des Beschlusses, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. März 2011 getroffen hat, muss die „Bioenergie Kleinhau GmbH“ Mitte Mai gegründet werden, um verantwortlich die anstehenden Planungen zu betreiben und Verträge zu schließen. Es sind z.B. Aufträge für Gutachten zu erteilen oder Maschinen zu bestellen. Ebenso muss bald ein Kreditvertrag mit einem Kreditinstitut unterzeichnet werden, um die anteilige Fremdfinanzierung zu den zur Zeit noch günstigen Konditionen sicher zu stellen. Dies kann nur dann von der Gesellschaft rechtsverbindlich geschehen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt formal gegründet und ins Handelsregister eingetragen ist. - Seite 1 von 2 - In seiner Sitzung am 17. März 2011 hat der Gemeinderat beschlossen, dass er unter Vorbehalt der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren sowie der Sachverständigergutachten dem Bau und Betrieb der Biogasanlage in Kleinhau zustimmt. An diesen Vorbehalt sind die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung gebunden. Die jetzt angestrebte Gründung der Betreibergesellschaft steht diesem Beschluss inhaltlich nicht entgegen. Die Gründung muss nur deshalb kurzfristig erfolgen, um weitere erforderliche Schritte auf dem Weg zur Genehmigung der Anlage einleiten zu können. Sollte der Gemeinderat seinen o.g. Beschluss revidieren, weil der Vorbehalt zum Tragen kommt, und/oder eine Baugenehmigung nicht erteilt werden, muss die Betreibergesellschaft wieder rückabgewickelt werden. Alle kurzfristig zu tätigenden Rechtsgeschäfte der Gesellschaft stehen unter dem Vorbehalt der Erteilung der Baugenehmigung. Der als Anlage beigefügte Entwurf des Gesellschaftsvertrags ist mit allen potentiellen Gesellschaftern, dem Notariat sowie der Kommunalaufsicht vorab besprochen. Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat muss der Vertrag dann noch der Kommunalaufsicht formal zur Anzeige gemäß § 115 GO NRW vorgelegt werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt: 1.) Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) beteiligt sich mit 25,1% an der „Bioenergie Kleinhau GmbH“. Dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt. Der Vertreter der Gemeinde Hürtgenwald in der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) wird beauftragt, alles Erforderliche für diese Beteiligung zu veranlassen. 2.) Der Vertreter der Gemeinde Hürtgenwald in der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) wird beauftragt, Herrn Bürgermeister Axel Buch als Vertreter der Gesellschaft in die Gesellschafterversammlung der „Bioenergie Kleinhau GmbH“ zu entsenden. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja 25.100,00 € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)