Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
01.04.11, 19:00
Aktualisiert
01.04.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
14.04.2011
43/2011
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
II
Herr Grießhaber
Aktenzeichen:
Datum:
30.03.2011
Bezeichnung
Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH
(GDH) an der "Bioenergie Kleinhau GmbH"
Sachverhalt:
Durch die Beratungen der letzten Wochen im Gemeinderat sowie im Bau- und Umweltausschuss
ist bekannt, dass sich die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald
mbH (GDH) u.a. an der zukünftigen Betreibergesellschaft der Biogasanlage in Kleinhau beteiligen
soll. Mittlerweile liegt ein fertiger Entwurf des Gesellschaftsvertrags dieser Betreibergesellschaft,
die den Namen „Bioenergie Kleinhau GmbH“ tragen soll, vor.
Die GDH soll im Gesellschaftskonstrukt eine Beteiligung von 25,1% erhalten. Weitere 25,1% teilen
sich je fünf ortsansässige Landwirte zu gleichen Teilen. 49,8% der Gesellschaft erhalten die
Eheleute Hildegard und Christian Nolden (Nolden-Stiftung Niederzier). Einzelheiten sind dem
Gesellschaftsvertrag zu entnehmen.
Die gemeindeeigene GDH kann ihrerseits erst dann handeln, wenn sie selbst im Handelsregister
eingetragen ist. Für diesen Prozess ist eine Zeitschiene von ca. 4 Wochen anzusetzen. Dies
bedeutet, dass die „Bioenergie Kleinhau GmbH“ dann anschließend (ca. 20. KW, Mitte Mai)
gegründet werden soll.
Ungeachtet des Beschlusses, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. März 2011 getroffen
hat, muss die „Bioenergie Kleinhau GmbH“ Mitte Mai gegründet werden, um verantwortlich die
anstehenden Planungen zu betreiben und Verträge zu schließen. Es sind z.B. Aufträge für
Gutachten zu erteilen oder Maschinen zu bestellen. Ebenso muss bald ein Kreditvertrag mit einem
Kreditinstitut unterzeichnet werden, um die anteilige Fremdfinanzierung zu den zur Zeit noch
günstigen Konditionen sicher zu stellen. Dies kann nur dann von der Gesellschaft
rechtsverbindlich geschehen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt formal gegründet und ins
Handelsregister eingetragen ist.
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In seiner Sitzung am 17. März 2011 hat der Gemeinderat beschlossen, dass er unter Vorbehalt
der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren sowie der Sachverständigergutachten dem Bau und
Betrieb der Biogasanlage in Kleinhau zustimmt. An diesen Vorbehalt sind die Vertreter der
Gemeinde in der Gesellschafterversammlung gebunden.
Die jetzt angestrebte Gründung der Betreibergesellschaft steht diesem Beschluss inhaltlich nicht
entgegen. Die Gründung muss nur deshalb kurzfristig erfolgen, um weitere erforderliche Schritte
auf dem Weg zur Genehmigung der Anlage einleiten zu können. Sollte der Gemeinderat seinen
o.g. Beschluss revidieren, weil der Vorbehalt zum Tragen kommt, und/oder eine Baugenehmigung
nicht erteilt werden, muss die Betreibergesellschaft wieder rückabgewickelt werden. Alle kurzfristig
zu tätigenden Rechtsgeschäfte der Gesellschaft stehen unter dem Vorbehalt der Erteilung der
Baugenehmigung.
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Gesellschaftsvertrags ist mit allen potentiellen
Gesellschaftern, dem Notariat sowie der Kommunalaufsicht vorab besprochen. Nach
Beschlussfassung durch den Gemeinderat muss der Vertrag dann noch der Kommunalaufsicht
formal zur Anzeige gemäß § 115 GO NRW vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt:
1.) Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) beteiligt
sich mit 25,1% an der „Bioenergie Kleinhau GmbH“. Dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag wird
zugestimmt. Der Vertreter der Gemeinde Hürtgenwald in der Gemeindeentwicklungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) wird beauftragt, alles Erforderliche für diese
Beteiligung zu veranlassen.
2.) Der Vertreter der Gemeinde Hürtgenwald in der Gemeindeentwicklungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GDH) wird beauftragt, Herrn Bürgermeister Axel
Buch als Vertreter der Gesellschaft in die Gesellschafterversammlung der „Bioenergie Kleinhau
GmbH“ zu entsenden.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
25.100,00 €
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)