Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
73 kB
Erstellt
17.11.10, 15:05
Aktualisiert
17.11.10, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.11.2010
155/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Frau Görner
Aktenzeichen:
Geb.kalk.Überg.heime
08.11.2010
Datum:
Bezeichnung
Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack
Sachverhalt:
Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen
Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und
Übergangsheime. Für die Heime sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu
kalkulieren.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 ist daher als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Da die im Gemeindegebiet geschaffenen Aussiedler- bzw. Übergangsheime beide dem Zwecke
dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht
der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen.
Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2011 zu erlassenen Satzung über die Erhebung
einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw.
asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald bei.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die Gebührensätze betragen für die Benutzung 9,55 €, für Strom 11,35 € und für Heizung 16,35
€.
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3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der beigefügten Fassung
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)