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Beschlußtext (Grundsatzbeschluss Straßenausbau in Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
16.06.2011
Erstellt
08.07.11, 21:20
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Beschlußtext (Grundsatzbeschluss Straßenausbau in Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 16.06.2011: 3. Grundsatzbeschluss Straßenausbau in Leopoldshöhe Alle Fraktionen befürworten den Erhalt der bisherigen grundsätzlichen Ausbauarten der Tempo 7 und Tempo 30 Bereiche. Es wird jedoch angeregt, künftig bereits nach der Haushaltseinbringung die Bürger darauf hinzuweisen, dass wenn der Haushalt rechtskräftig wird, die Ausbaumaßnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen die Bürger auch bereits im Vorfeld informiert werden, dass die Ausbaustandards festgelegt sind und im Rahmen der Anliegerbeteiligung lediglich kleinere Wünsche (z.Bsp. Pflanzbuchten- oder Laternenstandorte) berücksichtigt werden können. Es folgt eine kurze Diskussion über den Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung (erst in den Ausschuss und dann zu den Bürgern, oder erst zu den Bürgern und dann in den Ausschuss). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Grundsatzbeschluss über die 3 Straßenausbauarten zu verfassen sowie bereits bei den Haushaltsberatungen die Anlieger der betroffenen Straßen zu informieren. Ferner wird folgende Verfahrensweise festgelegt: 1. Die Verwaltung erstellt die Planung gem. des noch zu beschließenden Grundsatzbeschlusses für die 3 Straßenausbauarten. 2. Diese Planung wird sodann den Anliegern vorgestellt. 3. Die vollständige Planung (incl. erfolgter Anwohnerbeteiligung) wird im Ausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt. Beratungsergebnis: - 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) - Protokollnotiz: Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen kann lediglich eine Information an die Eigentümer erfolgen, die auf den möglichen Ausbau der Straße hinweist. Erst nach Rechtskraft des Haushaltes ist die Verwaltung rechtlich in der Lage, Planungsaufträge zu erteilen, deren Ergebnis dann den Bürgern im Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung vorgestellt werden kann.