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Beschlusstext (TaxiBus hier: Beschluss über die Fortführung des TaxiBus-Systems)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (TaxiBus
hier: Beschluss über die Fortführung des TaxiBus-Systems) Beschlusstext (TaxiBus
hier: Beschluss über die Fortführung des TaxiBus-Systems)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und ÖPNV am 08.10.2003 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in EuskirchenEuenheim, In den Erken 7 TOP 3. TaxiBus V 225/2003 hier: Beschluss über die Fortführung des TaxiBus-Systems Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV Kreistag 08.10.2003 08.10.2003 Herr Unterstetter berichtet über die Diskussionsergebnisse im Beirat und im Aufsichtsrat der KVE. Danach soll das TaxiBusSystem grundsätzlich weitergeführt werden. Die Geschäftsführung der KVE habe zudem folgende Prüfaufträge erhalten: 1) Geringfügige Modifizierungen werden mit den betroffenen Kommunen bis 15.10.2003 abgestimmt. 2) Prüfung einer Taktausdünnung in den Nebenverkehrszeiten. 3) Überprüfung der missbräuchlichen Nutzung des TaxiBusses durch Schülerjahreskarteninhaber In der anschließenden Diskussion sagt die Verwaltung zu, über das Ergebnis der Prüfaufträge zu unterrichten. Ein Mitglied schlägt vor, aufgrund der geringen Ergiebigkeit der TaxiBus-Einnahmen zur Vermeidung des Abrechnungsaufwandes statt eines Fahrgeldes einen höheren Kostenbeitrag über den erforderlichen kostenpflichtigen Anruf zu erheben. Seitens des von der RVK anwesenden Vertreters wird diesbezüglich ausgeführt, dass dies den Bestimmungen des Verbundtarifes widerspräche. Der Vertreter der F.D.P.-Fraktion sieht das TaxiBus-System sehr kritisch, da es ein subventioniertes Taxifahren sei. Seiner Meinung nach müssten die Gesamtkosten für den ÖPNV ermittelt werden. Daran anschließend könnte der Kreis eine Aussage treffen, welche Ausgaben er zu leisten bereit sei. Auf die Frage der Nutzung bereits vorhandener Fahrausweise erläutert der RVK-Vertreter, dass über die VRS- Einnahmeaufteilung der RVK und damit der KVE Teile der Einnahmen zufließen. Zum Missbrauch des TaxiBus-Systems durch Schülerjahreskarteninhaber stellt Herr Schmidt, GF KVE, dar, dass der Taxifahrer den Zweck der Fahrt nicht ohne weiteres erkennen kann. Ergänzend dazu informiert der Vertreter der RVK darüber, dass bei dem geplanten Ausschluss von Schülerjahreskarteninhabern vom TaxiBus-System die genehmigungsrechtliche Problematik mit zu berücksichtigen sei. Der Tarif sei für jedermann gleich. Auf die Frage, wie lange sich der Kreis bei einem Beschluss zur Fortführung des TaxiBus-Systems binde, führt Herr Poth aus, dass die Bindung für eine Fahrplanperiode gelte. Der Vorsitzende formuliert unter Berücksichtigung der obigen Z1 Z2 -2Ausführungen den nachfolgenden Beschlussvorschlag, der zur Abstimmung gestellt wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag Beschlussfassung gemäß Vorschlag. Der Kreistag beschließt, das TaxiBus-System über das Jahr 2003 hinaus grundsätzlich weiterzuführen. Dabei geht der Kreistag davon aus, dass die Bindungswirkung für das nächste Fahrplanjahr (bis Dezember 2004) gilt. Darüber hinaus wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Geschäftsführung der KVE folgende Prüfaufträge erhalten hat: 1) Geringfügige Modifizierungen werden mit den betroffenen Kommunen bis 15.10.2003 abgestimmt. 2) Prüfung einer Taktausdünnung in den Nebenverkehrszeiten. 3) Überprüfung der missbräuchlichen Nutzung des TaxiBusses durch Schülerjahreskarteninhaber Die Ergebnisse der Prüfungen werden den politischen Gremien des Kreises zeitnah vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)