Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und ÖPNV am
08.10.2003 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in EuskirchenEuenheim, In den Erken 7
TOP 3.
TaxiBus
V 225/2003
hier: Beschluss über die Fortführung des TaxiBus-Systems
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
Kreistag
08.10.2003
08.10.2003
Herr Unterstetter berichtet über die Diskussionsergebnisse im
Beirat und im Aufsichtsrat der KVE. Danach soll das TaxiBusSystem grundsätzlich weitergeführt werden. Die Geschäftsführung der KVE habe zudem folgende Prüfaufträge erhalten:
1) Geringfügige Modifizierungen werden mit den betroffenen
Kommunen bis 15.10.2003 abgestimmt.
2) Prüfung einer Taktausdünnung in den Nebenverkehrszeiten.
3) Überprüfung der missbräuchlichen Nutzung des TaxiBusses
durch Schülerjahreskarteninhaber
In der anschließenden Diskussion sagt die Verwaltung zu, über
das Ergebnis der Prüfaufträge zu unterrichten.
Ein Mitglied schlägt vor, aufgrund der geringen Ergiebigkeit der
TaxiBus-Einnahmen zur Vermeidung des Abrechnungsaufwandes statt eines Fahrgeldes einen höheren Kostenbeitrag über
den erforderlichen kostenpflichtigen Anruf zu erheben. Seitens
des von der RVK anwesenden Vertreters wird diesbezüglich
ausgeführt, dass dies den Bestimmungen des Verbundtarifes
widerspräche.
Der Vertreter der F.D.P.-Fraktion sieht das TaxiBus-System
sehr kritisch, da es ein subventioniertes Taxifahren sei. Seiner
Meinung nach müssten die Gesamtkosten für den ÖPNV ermittelt werden. Daran anschließend könnte der Kreis eine Aussage
treffen, welche Ausgaben er zu leisten bereit sei.
Auf die Frage der Nutzung bereits vorhandener Fahrausweise
erläutert der RVK-Vertreter, dass über die VRS- Einnahmeaufteilung der RVK und damit der KVE Teile der Einnahmen zufließen.
Zum Missbrauch des TaxiBus-Systems durch Schülerjahreskarteninhaber stellt Herr Schmidt, GF KVE, dar, dass der Taxifahrer den Zweck der Fahrt nicht ohne weiteres erkennen kann.
Ergänzend dazu informiert der Vertreter der RVK darüber, dass
bei dem geplanten Ausschluss von Schülerjahreskarteninhabern vom TaxiBus-System die genehmigungsrechtliche Problematik mit zu berücksichtigen sei. Der Tarif sei für jedermann
gleich.
Auf die Frage, wie lange sich der Kreis bei einem Beschluss zur
Fortführung des TaxiBus-Systems binde, führt Herr Poth aus,
dass die Bindung für eine Fahrplanperiode gelte.
Der Vorsitzende formuliert unter Berücksichtigung der obigen
Z1
Z2
-2Ausführungen den nachfolgenden Beschlussvorschlag, der zur
Abstimmung gestellt wird.
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag Beschlussfassung gemäß Vorschlag.
Der Kreistag beschließt, das TaxiBus-System über das Jahr
2003 hinaus grundsätzlich weiterzuführen. Dabei geht der
Kreistag davon aus, dass die Bindungswirkung für das nächste
Fahrplanjahr (bis Dezember 2004) gilt. Darüber hinaus wird
zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Geschäftsführung der KVE folgende Prüfaufträge erhalten hat:
1) Geringfügige Modifizierungen werden mit den betroffenen
Kommunen bis 15.10.2003 abgestimmt.
2) Prüfung einer Taktausdünnung in den Nebenverkehrszeiten.
3) Überprüfung der missbräuchlichen Nutzung des TaxiBusses
durch Schülerjahreskarteninhaber
Die Ergebnisse der Prüfungen werden den politischen Gremien
des Kreises zeitnah vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)