Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt verweist auf das Beratungsergebnis des Ausschusses für
Bau, Straßen und Abfallbeseitigung vom 27.02.2002 (Z 1/V 500) und teilt mit, dass seine
Fraktion aus ökologischen Gesichtspunkten der erweiterten Regenwassernutzungsvariante
(Toilettenspülung) unter Einbeziehung des Altbaus zustimme.
Die Sprecher aller anderen Fraktionen stimmen dieser Variante ebenfalls zu.
FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf bittet die anwesenden Damen und Herren der
Architektengemeinschaft und der Fachingenieurbüros um Beantwortung von Fragen und
Erläuterungen zur geplanten Wärmeerzeugung für den Erweiterungsbau (siehe Seiten 41 ff.
der Anlage zur Vorlage 500 und Seiten 5 bis 8 der Anlage zur Z 1/V 500). Insbesondere
halte er die Variante Erdwärmenutzung über „Wärmepumpe in Kombination mit Kessel“ für
nicht ausreichend geprüft.
Fraktionsvorsitzende Dr. Danninger (B 90/Grüne) unterstützt die Anfrage des FDPFraktionsvorsitzenden als zukunftsträchtigen Lösungsvorschlag mit dem Hinweis, dass die
Versorgung mit Erdwärme bei den Neubauten der Telekom in Bonn und der VictoriaVersicherung in Düsseldorf realisiert worden sei.
Frau Beckmann als Fachingenieurin weist darauf hin, dass die Erdwärmenutzung über
Wärmepumpe gegenüber der vorgeschlagenen Variante 3 a (Doppelkesselanlage im
Bestand mit Neubau) einen über dreifach höheren spezifischen Wärmepreis brutto nach sich
ziehe (durchschnittlicher spezifischer Wärmepreis brutto bezogen auf
Jahresheizenergiebedarf: Variante 3 a = €/kwh 0,066; bivalente Wärmeerzeugung aus
Wärmepumpe und Brennwertkessel = €/kwh 0,227). Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sei
deshalb von weiteren Detailuntersuchungen abgesehen worden. Auch wurden
Probebohrungen vor diesem eindeutigen wirtschaftlichen Hintergrund für nicht sinnvoll
erachtet.
FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf und Frau Dr. Danninger (B 90/Grüne) bitten trotzdem
darum, bis zur Sitzung des Kreistages am 20.03.2002 zusätzliche Berechnungen, die
Ergebnisse von Probebohrungen und ein geologisches Gutachten vorzulegen und die
Entscheidung über die Variante der Wärmeerzeugung bis dahin zu vertagen.
Die CDU-Fraktion und die Verwaltung vertreten die Auffassung, dass nach intensiver
Beratungen im Arbeitskreis Energie-Controlling, in der Besprechung der
Fraktionsvorsitzenden und im zuständigen Fachausschuss die Vorschläge nunmehr
entscheidungsreif seien und die Wirtschaftlichkeit der Planungsvariante „Doppelkesselanlage
im Bestand mit Neubau“ seitens der Planer eindeutig belegt sei.
Deshalb beantragt CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt, nunmehr über die Vorlage 500 unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des Fachausschusses und des ergänzenden Antrages
seiner Fraktion hinsichtlich der Regenwassernutzung aus der heutigen Sitzung abzustimmen
und zu beschließen.
FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf beantragt getrennte Abstimmung hinsichtlich der
Wärmeerzeugung und der anderen Ausführungsvarianten.
Der Kreisausschuss beschließt unter Berücksichtigung der Vorlage 500 und der
zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung vom
27.02.2002 (Z 1/V 500) und des Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion hinsichtlich der
Regenwassernutzung aus der heutigen Sitzung, entsprechend dem Variantenvergleich der
beauftragten Planer im einzelnen folgende Ausführungsvarianten für die Fertigstellung der
Entwurfsplanung des Kreishausanbaus – ohne Heizanlage -:
a) Dächer
Extensive Dachbegrünung
b) Böden
Hohlraumböden mit Doppelboden- und Estrichzonen
c) Wände
Gipskartonwände
d) Regenwassernutzung
ja; unter Einbeziehung des Altbaus
e) Urinale
mit Wasserspülung
f)
Jalousien mit Tageslichttransportelement
Tageslicht-Lenkung
g) Beleuchtungsregelung
Tageslichtabhängige Beleuchtungssteuerung mit
Anwesenheitssensor
h) Gebäudeleittechnik/
Bussystem
i)
Photovoltaik
nein
nein
k)
Erhöhter Dämmstandard,
Betonkernaktivierung und
Lüftungsanlage
Abstimmungsergebnis:
nein
mit Mehrheit dafür
bei 3 Gegenstimmen
Daraufhin wird über die Planungsvariante „Heizanlage“ abgestimmt.
Der Kreisausschuss beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagene Planungsvariante
„Doppelkesselanlage im Bestand mit Neubau“.