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Beschlusstext (Haushalt 2006 hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 003 - Wirtschaftliche Jugendhilfe -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Haushalt 2006
hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 003 - Wirtschaftliche Jugendhilfe -)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 29.11.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12. Haushalt 2006 D 59/2006 hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 003 Wirtschaftliche Jugendhilfe Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Kreistag 23.11.2006 29.11.2006 18.12.2006 Unter Hinweis auf die Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung 59/2006 hinsichtlich der schleppenden Bearbeitung bzw. bewussten Verzögerung von Einzelfällen aus dem stationären Bereich (Jugendämter, Landschaftsverband Rheinland) mahnen die Sprecher aller Fraktionen eine Verfahrensbeschleunigung an, damit dem Kreis Euskirchen nicht vorhersehbare - und überplanmäßige Ausgaben zukünftig erspart bleiben. Der Kreisausschuss diskutiert kontrovers den Vorschlag, ggf. zu überprüfen, ob in derartigen Fällen eine Verrechnung/Aufrechnung mit der vom Kreis zu zahlenden Landschaftsverbandsumlage möglich ist, wenn bestimmte Stichtage/Fristen nicht eingehalten oder sogar bewusst verzögert werden. AV Poth und GBL III Rupperath weisen darauf hin, dass derart strittige Verwaltungs- und auch Klageverfahren häufig sehr lange dauern und dass eine Aufrechnung/Verrrechnung so ohne weiteres nicht möglich sei. Die Verwaltung sei bemüht, in jedem Einzelfall die schnellstmögliche Lösung zu erzielen. Im Übrigen stimmt der Kreisausschuss der Dringlichkeitsentscheidung 59/2006 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 23.11.2006 (siehe Z 1/D 59/2006) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 59/2006 vom 16.11.2006 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und stimmt gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) der überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 510 003 - Wirtschaftliche Jugendhilfe bis zu einer Höhe von 800.000 € zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)