Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 29.11.2006 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 12.
Haushalt 2006
D 59/2006
hier: Überplanmäßige Ausgaben im Budget 300 510 003 Wirtschaftliche Jugendhilfe Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Kreistag
23.11.2006
29.11.2006
18.12.2006
Unter Hinweis auf die Begründung zur
Dringlichkeitsentscheidung 59/2006 hinsichtlich der
schleppenden Bearbeitung bzw. bewussten Verzögerung von
Einzelfällen aus dem stationären Bereich (Jugendämter,
Landschaftsverband Rheinland) mahnen die Sprecher aller
Fraktionen eine Verfahrensbeschleunigung an, damit dem Kreis
Euskirchen nicht vorhersehbare - und überplanmäßige Ausgaben zukünftig erspart bleiben.
Der Kreisausschuss diskutiert kontrovers den Vorschlag, ggf. zu
überprüfen, ob in derartigen Fällen eine
Verrechnung/Aufrechnung mit der vom Kreis zu zahlenden
Landschaftsverbandsumlage möglich ist, wenn bestimmte
Stichtage/Fristen nicht eingehalten oder sogar bewusst
verzögert werden.
AV Poth und GBL III Rupperath weisen darauf hin, dass derart
strittige Verwaltungs- und auch Klageverfahren häufig sehr
lange dauern und dass eine Aufrechnung/Verrrechnung so
ohne weiteres nicht möglich sei. Die Verwaltung sei bemüht, in
jedem Einzelfall die schnellstmögliche Lösung zu erzielen.
Im Übrigen stimmt der Kreisausschuss der
Dringlichkeitsentscheidung 59/2006 unter Berücksichtigung der
zustimmenden Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom
23.11.2006 (siehe Z 1/D 59/2006) zu und empfiehlt dem
Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 59/2006
vom 16.11.2006 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und stimmt
gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO) der überplanmäßigen
Ausgabe im Budget 300 510 003 - Wirtschaftliche Jugendhilfe bis zu einer Höhe von 800.000 € zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)