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Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung vom 07.10.2010 hinsichtlich der Behandlung der Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
48 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; 
hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung vom 07.10.2010 
        hinsichtlich der Behandlung der Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins) Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; 
hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung vom 07.10.2010 
        hinsichtlich der Behandlung der Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 171/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 2 Gö 30.11.2010 Bezeichnung Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung vom 07.10.2010 hinsichtlich der Behandlung der Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 07.10.2010 mehrheitlich mit einer Gegenstimme beschlossen, den Empfehlungen des Arbeitskreises zu folgen und die diesbezüglich vorgeschlagenen Regelförderbeträge (siehe Vorlage Nr. 142/2010) nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auszuzahlen. Eine Übersicht über die Höhe der Regelförderbeträge ist dieser Vorlage nochmals beigefügt (Anlage 1). Hinsichtlich der Behandlung der Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins wurde vorgeschlagen, eine Stellungnahme den Mitgliedern des Arbeitskreises zuzuleiten. Die Ortsgruppe des Eifelvereins hat mit Schreiben vom 17.10.2010 auf 22 Seiten ausführlich Stellung genommen (ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt). Die Stellungnahme wurden den Mitgliedern des Arbeitskreises Ende Oktober 2010 zur Beratung zugesandt. Mittlerweile liegen mir alle Stellungnahmen vor. Festzuhalten ist, dass sich innerhalb des Arbeitskreises konträre Auffassungen zu einer Berücksichtigung der Ortsgruppe Vossenack im Rahmen der Regelförderung ergeben haben. Der Vorsitzende des gemeindlichen Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine, Herr Heinz Kaumanns, hat sich angeboten, den Versuch zu unternehmen, eine einheitliche Empfehlung des Arbeitskreises herbeizuführen. Über das Ergebnis ist mündlich in der Sitzung zu berichten. Anlagen Beschlussvorschlag: Der Rat entscheidet in eigener Zuständigkeit. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja, falls Beschluss das Ortsgruppe Vossenack weiterhin im Rahmen der Regelförderung gefördert werden soll. 100,00 € 200,00 € € Einmalig im Haushaltsjahr 2010 (2. Teilrate) Jährliche Folgekosten ab Haushaltsjahr 2011 Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)