Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
48 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
171/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
2 Gö
30.11.2010
Bezeichnung
Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung vom 07.10.2010
hinsichtlich der Behandlung der Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 07.10.2010 mehrheitlich mit einer
Gegenstimme beschlossen, den Empfehlungen des Arbeitskreises zu folgen und die
diesbezüglich vorgeschlagenen Regelförderbeträge (siehe Vorlage Nr. 142/2010) nach Vorliegen
der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auszuzahlen. Eine Übersicht über die Höhe der
Regelförderbeträge ist dieser Vorlage nochmals beigefügt (Anlage 1).
Hinsichtlich der Behandlung der Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins wurde vorgeschlagen,
eine Stellungnahme den Mitgliedern des Arbeitskreises zuzuleiten. Die Ortsgruppe des
Eifelvereins hat mit Schreiben vom 17.10.2010 auf 22 Seiten ausführlich Stellung genommen (ist
dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt).
Die Stellungnahme wurden den Mitgliedern des Arbeitskreises Ende Oktober 2010 zur Beratung
zugesandt. Mittlerweile liegen mir alle Stellungnahmen vor. Festzuhalten ist, dass sich innerhalb
des Arbeitskreises konträre Auffassungen zu einer Berücksichtigung der Ortsgruppe Vossenack
im Rahmen der Regelförderung ergeben haben.
Der Vorsitzende des gemeindlichen Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine, Herr Heinz
Kaumanns, hat sich angeboten, den Versuch zu unternehmen, eine einheitliche Empfehlung des
Arbeitskreises herbeizuführen. Über das Ergebnis ist mündlich in der Sitzung zu berichten.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat entscheidet in eigener Zuständigkeit.
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja, falls Beschluss das Ortsgruppe Vossenack weiterhin im Rahmen der
Regelförderung gefördert werden soll.
100,00 €
200,00 €
€
Einmalig im Haushaltsjahr 2010 (2. Teilrate)
Jährliche Folgekosten ab Haushaltsjahr 2011
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)