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Allgemeine Vorlage (Offene Kinder- und Jugendarbeit hier: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan ab 01.01.2016)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Offene Kinder- und Jugendarbeit
hier: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan ab 01.01.2016)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 101/2015 1.Ergänzung 23.06.2015 Vorlage erstellt: 02.06.2015 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 11 Offene Kinder- und Jugendarbeit hier: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan ab 01.01.2016 Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 09.06.2015 –TOP 4- spricht der Rat sich vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung und entsprechenden Auslastung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Kall dafür aus, die Personalbemessung für die entsprechenden Einrichtungen zumindest auf dem Niveau der vergangenen Wahlperiode beizubehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, dies gegenüber dem Kreis Euskirchen mitzuteilen und auf eine Beibehaltung mindestens des bisherigen Stellenumfangs hinzuwirken. Sachdarstellung: Die Laufzeit des aktuellen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans, der am 12.04.2011 vom Kreistag beschlossen wurde, endet zum 31.12.2015. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 28.05.2015 über den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan ab 01.01.2016 beraten. Gemäß diesem Beschlussvorschlag soll der neue Kommunale Kinder- und Jugendförderplan im Umfang der bisherigen finanziellen Förderung mit einer Laufzeit von sechs Jahren verlängert werden. Die jeweilige Personalkostenförderung –basierend auf den Jugendeinwohnerwerten von 2006– soll beibehalten werden (s. Vorlage V 122/2015 öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Kreis).Der endgültige Beschluss durch den Kreistag steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich erst am 24.06.2015 gefasst. Der beigefügte Antrag der SPD-Fraktion vom 23.04.2015 ist in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 09.06.2015 ergänzt und beraten worden. Der Ausschuss hat sich anschließend einstimmig für diesen Beschlussvorschlag ausgesprochen.