Daten
Kommune
Kall
Größe
27 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
15.06.15, 18:06
Aktualisiert
15.06.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
147/2015
16.06.2015
Vorlage erstellt:
15.06.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Tischvorlage
Bauantrag für die Errichtung einer Aufschüttung auf dem Grundstück Gemarkung Sistig,
Flur 4, Flurstück 307, gelegen in Sistig, Friedhofsweg 17
Beschlussvorschlag:
Wird auf der Grundlage der Ortsbesichtigung bzw. der Beratung im Ausschuss gefasst!
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 4, Flurstück
307, gelegen in Sistig, Friedhofsweg 17, Aufschüttungen ( bis zu einer Höhe von 2,50 m
/ ca.3,0 m) gemäß Einzeichnung im anliegenden Lageplan / Schnitt zu errichten.
Nach Angaben des Bauherrn soll die Aufwallung als Sichtschutz dienen.
Seitens der Verwaltung wurde zunächst das Einvernehmen nicht erklärt.
Hierbei wurde auch bemängelt, dass in der bereits vorhandenen Aufschüttung augenscheinlich Bauschutt u.a. vorhanden sei.
Auf Wunsch des Planers hat am 20.05.2015 ein Ortstermin gemeinsam mit dem Bauherrn stattgefunden. Das Baugrundstück wurde besichtigt. Bauschutt konnte in der Aufschüttung nicht mehr gefunden werden.
Das Bauvorhaben wurde besprochen. Im Hinblick auf die derzeitige Unordnung des
Grundstücks wurde insbesondere eine zeitnahe Beendigung der Maßnahme angesprochen. Seitens der Verwaltung wurde zudem dargelegt, dass es auch andere Möglichkeiten für einen Sichtschutz gebe, als eine Aufschüttung. Des Weiteren wurde die Möglichkeit einer Bepflanzung und Begrünung der geplanten Aufschüttung erörtert.
Seitens der Verwaltung wurde zudem darauf hingewiesen, dass eine solche Aufschüttung nicht ortsüblich sei.
Vorlagen-Nr. 147/2015
Seite 2
Das Grundstück liegt größtenteils innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Sistig gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.