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Beschlusstext (Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008) Beschlusstext (Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 29.11.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4. Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH bis zum 31.12.2008 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss Kreistag 20.11.2006 29.11.2006 18.12.2006 Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke bittet darum, den Vorabauszug aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 20.11.2006 (Z 1/D 57/2006) inhaltlich zu ergänzen. Seine Fraktion habe sich explizit gegen Neubauten im Rahmen des Gesamterscheinungsbildes ausgesprochen. Die vorhandenen baulichen Anlagen könnten durch entsprechende Umbauten sinnvoll genutzt werden. Des Weiteren bittet er unter Hinweis auf die Veröffentlichungen in der Presse in den letzten Tagen (angeblicher "Täterort" Vogelsang) um Mitteilung, wie die Standortentwicklungsgesellschaft dazu stehe. AV Poth teilt mit, dass aus seiner Sicht die Presseartikel keine neuen Gesichtspunkte und Erkenntnisse beinhalten. Es sei bekannt, dass Vogelsang ein Täterort, jedoch kein Opferort war. Nach Auffassung der Standortentwicklungsgesellschaft sei jedoch unbedingt eine professionelle, objektive und wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas notwendig. Allerdings bestehe noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Bereitstellung des vorhandenen Materials der belgischen Streitkräfte (zurzeit im Besitz der Stadt Schleiden) und des Finanzbedarfs und der Finanzierung. Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung 57/2006 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 57/2006 vom 06.11.2006 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und trifft folgende Entscheidungen: 1. Der Kreistag beschließt die weitere Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gesellschafter an der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" bis zum 31.12.2008. 2. Der Kreistag beschließt für die Zeit bis 31.12.2008 den finanziellen Beitrag des Kreises Euskirchen zum operativen Geschäft der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" in Höhe von 11.400 €/jährlich zu leisten. D 57/2006 3. Der Kreistag weist den Vertreter/die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung an, der Fortführung der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" und der weiteren Beteiligung des Kreises Euskirchen bis zum 31.12.2008 zuzustimmen. 4. Die Beschlussfassung zu den Ziffern 1. bis 3. erfolgt unter der Maßgabe, dass auch die übrigen Gesellschafter sich weiter in der SEV engagieren und eine positive Leitentscheidung der Landesregierung zur Entwicklung Vogelsangs als Tourismus- und Bildungsdestination getroffen wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)