Daten
Kommune
Kall
Größe
60 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
14.08.15, 13:09
Aktualisiert
14.08.15, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Handlungsempfehlungen Energie
für eine sparsame Energieverwendung
in den Gebäuden der Gemeinde Kall
I Allgemeines
Energie zur Erzeugung von Wärme und Strom sowie Wasser sind kostbare Rohstoffe. Bei der
Erzeugung von Wärme und Strom freigesetzte Schadstoffe belasten die Umwelt. Zudem sind die
Aufwendungen der Gemeinde für die Versorgung öffentlicher Gebäude mit Wärme, Strom und Wasser
erheblich. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren bei zahlreichen Bau-, Sanierungs- und
Umrüstungsmaßnahmen erhebliche Mittel in die energetische Verbesserung der Liegenschaften
investiert und dadurch die Kosten deutlich senken können. Dies ist auch weiterhin auf Grundlage der
Prioritätenliste Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Abstimmung mit möglichen Fördermitteln und der
Haushaltsplanung vorgesehen.
Die Verbrauchswerte können bei sachgerechter Bedienung der haustechnischen Anlagen durch den
Hausmeister oder Beauftragten und durch energiebewusstes Verhalten aller Nutzer zusätzlich um ca.
10 – 15% gesenkt werden.
Die Handlungsempfehlungen Energie gelten für alle Nutzer kommunaler Einrichtungen. Die
Nutzer werden durch verständnisvolles und aktives Handeln um Unterstützung gebeten.
Die Handlungsempfehlungen Energie werden mit Beschluss des Rates vom 08.09.2015 wirksam.
II Zuständigkeiten
In größeren kommunalen Gebäuden werden in der Regel Hausmeister für die Aufrechterhaltung des
ordnungsgemäßen Gebäudebetriebs eingesetzt. In allen Gebäuden, in denen keine Hausmeister
eingesetzt sind, sollen die Leiter der Gebäude nutzenden Fachbereiche bzw. Personengruppen aus
dem Kreis ihrer Bediensteten bzw. der Gebäudenutzer einen Verantwortlichen für den
Gebäudebetrieb („Beauftragte/n“) bestimmen.
Die Überwachung der Einhaltung der Handlungsempfehlungen Energie obliegt dem
Gebäudemanagement der Gemeinde (GM). Das GM ist gegenüber den Hausmeistern, den
Verantwortlichen für den Gebäudebetrieb sowie den gemeindlichen Bediensteten und Nutzern im
Rahmen der Dienstanweisung Energie weisungsbefugt. Die Hausmeister sind befugt und gehalten,
alle gemeindlichen Bediensteten und Nutzer zur Einhaltung der Dienstanweisung Energie
aufzufordern und bei wirkungsloser Aufforderung das GM zu informieren. Änderungen an den
Einstellungen energieverbrauchender Anlagen, insbesondere die Einstellung der zulässigen
Raumtemperaturen, werden von den Hausmeistern und Verantwortlichen für den Gebäudebetrieb in
Abstimmung mit dem GM vorgenommen. Werden von den Nutzern der Gebäude und technischen
Anlagen Änderungen an den Einstellungen energieverbrauchender Anlagen gewünscht, so sind diese
Änderungen nur mit einer Zustimmung des GM durchzuführen.
Im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit Energie verbrauchenden Einrichtungen werden im
Einzelnen folgende Zuständigkeiten definiert:
Gebäudemanagement der Gemeinde
-
Regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Handlungsempfehlungen Energie, ggf. in
Abstimmung mit dem Klimaschutzmanagement der Gemeinde
-
Wartung und Funktionserhaltung der energieverbrauchenden Einrichtungen/Anlagen
-
Grundeinstellung der Regelungen und energetische Anlagenoptimierung
-
Feststellung von Beginn und Ende der Heizperiode und der Zeiten für abgesenkten
Heizbetrieb in Abstimmung mit Hausmeistern bzw. Beauftragten
Handlungsempfehlungen Energie - Gemeinde Blankenheim
- Regelmäßige Überprüfung der Raumtemperaturen in Absprache mit Hausmeistern bzw.
Beauftragten
-
Ermittlung von Energieeinsparmaßnahmen
-
Planung energiesparsamer Einrichtungen bei notwendigen Erneuerungen
-
Überwachung des Energie- und Wasserverbrauchs
Hausmeister und Beauftragte
-
Umsetzung und Überwachung der Einhaltung der Handlungsempfehlungen Energie
-
Regelmäßige Kontrolle der Regelungseinstellung und Anpassung an die Betriebszeiten und
-bedingungen in Absprache mit dem GM
-
Regelmäßige Funktionsprüfung der energieverbrauchenden Einrichtungen
-
Durchführung von kleineren Wartungs- und Reparaturarbeiten (Hausmeister)
-
Meldung von Störungen und Mängeln
-
Ablesung der Zählerstände nach Maßgabe des GM
Gebäudenutzer
-
Einhaltung der Handlungsempfehlungen Energie in den genutzten Räumen und an den
genutzten, energieverbrauchenden Einrichtungen/Anlagen
-
Meldung von Störfällen und Mängeln
III Regeln für die sparsame Nutzung von Energie und Wasser
1. Heizungsanlagen
1.1 Raumtemperaturen
Besondere Bedeutung bei der Nutzung der Heizungsanlage kommt der Einhaltung der zulässigen
Raumtemperatur und der genauen Anpassung der Nutzungszeiten zu. Steuerung, Raumthermostate
und Thermostatventile sind nur von den Hausmeistern bzw. benannten Beauftragten auf die
erforderlichen Temperaturen einzustellen. Eine Erhöhung der mittleren Raumtemperatur um nur 1 °C
hat einen Energiemehrverbrauch von durchschnittlich 6% zur Folge. Während der Nutzungszeiten
innerhalb der Heizperiode sollen folgende Raumtemperaturen als Richtwerte eingehalten und nicht
überschritten werden:
Büro-, Unterrichts- und Sitzungsräume 20°C
Turn- und Sporthallen 18°C
Umkleide- und Duschräume 20°C
Toiletten 15°C
Flure und Treppenhäuser 15°C
Als Raumtemperatur gilt die am Arbeitsplatz in ca. 0,75 – 1,20 m Höhe gemessene Lufttemperatur. In
begründeten Ausnahmefällen kann vom Energiemanagement die räumliche Situation gesondert
beurteilt und eine abweichende zulässige Raumtemperatur festgelegt werden.
Außerhalb der Nutzungszeit wird die Heizung in der Regel ausgeschaltet und nur soweit in Betrieb
genommen wie es zum Schutz der Gebäude oder zum rechtzeitigen Erreichen der zulässigen
Raumtemperaturen bei Nutzung erforderlich ist. In Zeiten längerer Abwesenheit sollen die
Raumthermostate und Thermostatventile vorher von den Nutzern auf die niedrigste Stufe (Frostschutz
*) eingestellt werden.
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Handlungsempfehlungen Energie - Gemeinde Blankenheim
1.2 Wirkung der Heizkörper
Heizkörper erwärmen den Raum auf zwei verschiedenen Weisen: 1. durch Konvektion, d. h kalte Luft
strömt am warmen Heizkörper vorbei und erwärmt sich dort, 2. durch Strahlung.
Damit sowohl die Konvektion als auch die Strahlung wirkungsvoll genutzt werden kann, sind die
Heizkörper vollflächig von allen Gegenständen (Schränke, Regale, Vorhänge, Kartons usw.)
freizuhalten, die eine Luftzirkulation am Heizkörper oder eine freie Abstrahlung in den Raum
behindern.
1.3 Lüften von Räumen
Grundsätzlich sind zwei Betriebszustände zu unterscheiden: Heizbetrieb und Nicht-Heizbetrieb.
Während des Heizbetriebes sind Fenster geschlossen zu halten. In der Heizperiode sind zum Lüften
der Räume die Fenster kurzzeitig vollständig zu öffnen und danach wieder zu schließen (keine
Kippstellung). Wenn entsprechende gegenüber liegende Fenster vorhanden sind, sollten diese zum
Querlüften genutzt werden. Auf keinen Fall darf die Raumtemperatur während des Heizbetriebes
durch Öffnen und Schließen der Fenster reguliert werden.
1.4 Elektrische Zusatzheizgeräte
Das Betreiben von elektrischen Zusatzheizgeräten (Heizlüftern u. ä.) ist grundsätzlich nicht erlaubt;
zum einen wegen der erheblichen zusätzlichen Stromkosten und zum anderen wegen der Unfall- und
Brandgefahr. Bei Ausfall der Heizungsanlage ist der Einsatz mit dem Gebäudemanagement
abzustimmen.
2. Lüftungs- und Klimageräte
Lüftungsanlagen haben die Aufgabe, Räume mit ausreichend Frischluft für die nutzenden Personen
zu versorgen, Feuchtigkeit und Luftschadstoffe abzuführen und ggf. den Raum zu beheizen. Sie
verursachen hohen Strom- und Heizenergiebedarf. Der Betrieb der Geräte ist daher auf das zur
Erfüllung der genannten Aufgaben notwendige Maß zu begrenzen. Hausmeister und Verantwortliche
für den Gebäudebetrieb überprüfen regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion und richtige
Einstellung von Regel- und Zeitprogrammen. Sie schalten die Anlagen, soweit das nicht von
automatischen Regeleinrichtungen vorgenommen wird, bedarfsgerecht ein und aus. Eine Betätigung
durch die Nutzer ist nur auf Anweisung durch die Hausmeister erlaubt.
Klimageräte zum Kühlen der Raumluft verursachen hohe Betriebskosten; daher sind diese
grundsätzlich nur im Sonderfall (z.B. Museum oder Serverraum) nach Abstimmung mit dem
Gebäudemanagement einzusetzen. Klimageräte dürfen nur durch den Hausmeister bzw. den
Verantwortlichen für den Gebäudebetrieb und nur so weit betrieben werden, wie dies für die jeweilige
Nutzung der Räume zwingend erforderlich wird. Es empfiehlt sich, den Betrieb durch geeignete
Steuerungen so kurz wie möglich zu halten.
3. Elektrische Anlagen
3.1 Beleuchtung
Bei ausreichendem Tageslicht sind die Beleuchtungen auszuschalten. Bei schwachem Tageslicht
sind, soweit vorhanden, Teilbeleuchtungen zu nutzen. Außenbeleuchtungen sind nach
Nutzungserfordernissen zu schalten. Fehlen entsprechende Schalteinrichtungen, ist das
Gebäudemanagement zu benachrichtigen. Bei zeitgeschalteter Beleuchtung sind die zeitlichen
Vorgaben zu beachten.
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Handlungsempfehlungen Energie - Gemeinde Blankenheim
Beim Verlassen der genutzten Räume ist die Beleuchtung grundsätzlich auszuschalten. Die weit
verbreitete Meinung, dass das häufige Ein- und Ausschalten der Beleuchtung zu höherem
Energieverbrauch führt als der dauerhafte Einschaltzustand, gilt selbst bei Leuchtstoffröhren mit
Vorschaltgerät nur für die ersten ca. 15 Sekunden. Danach ist das Ausschalten der Beleuchtung
energiesparender. Das Verlassen der Räume dauert in 99 % aller Fälle länger als 15 Sekunden.
Sonnenschutzeinrichtungen sind so zu betätigen, dass keine zusätzliche Beleuchtung erforderlich
wird.
3.2 Elektrische Geräte
Der Betrieb elektrischer Geräte ist auf die Nutzungszeit zu beschränken. Nicht benutzte elektrische
Geräte sind abzuschalten, z.B. Kühlschränke in Ferienzeiten.
Der Standardbüroarbeitsplatz mit PC, Monitor und ggf. Drucker ist nur während der tatsächlichen
Arbeitszeit bzw. Nutzungszeit am PC in Betrieb zu nehmen. An den Geräten sind jeweils die
Einstellungen für einen energiesparenden Betrieb zu wählen, d.h. Abschalten des Monitors nach 5
Minuten, des PCs nach 10 Minuten usw. Eine Verzögerung von Arbeitsvorgängen entsteht hierdurch
nicht! Bei längeren Unterbrechungen z.B. wegen mehrstündiger Besprechungen oder Außenterminen
und vor allem am Ende des Arbeitstages ist der PC herunter zu fahren und Drucker und ähnliche
Geräte auszuschalten. Dies kann auch über geeignete, abschaltbare Steckdosenleisten erfolgen.
Der Betrieb von Stromverbrauchern wie z.B. Kühlschränken, Mikrowellen u.ä., die nicht für die
Ausübung der in den Gebäuden vorgesehenen Tätigkeiten benötigt werden, ist grundsätzlich nicht
erlaubt. Sofern der Betrieb von privaten Elektro-Geräten am Arbeitsplatz kurzzeitig und in geringem
Umfang erlaubt wird, ist darauf zu achten, dass die Geräte energiesparend sind und nur im dienstlich
notwendigen Umfang eingeschaltet werden.
4. Wasserverbrauch
Trinkwasser ist ein Lebensmittel und grundsätzlich sparsam zu verwenden. Hygienische
Gesichtspunkte sind zu beachten. Tropfende Wasserhähne und laufende Spülungen sind umgehend
dem Gebäudemanagement zu melden.
5. Behandlung von Störungsfällen und festgestellten Mängeln
Störungen und festgestellte Mängel an energieverbrauchenden Einrichtungen sind unverzüglich der
dem Gebäudemanagement, dem Hausmeister oder Verantwortlichen für den Gebäudebetrieb zu
melden. Dies betrifft insbesondere auch kleinere Störungsfälle wie defekte Schalter, fehlende
Thermostatköpfe oder undichte Wasserarmaturen (tropfende Wasserhähne).
Kontakt Gebäudemanagement
Telefon: 02441 / 888-41
Gemeinde Kall
Bahnhofstraße 9, 53925 Kall
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Bitte senden Sie eine Email an: tfeld@kall.de
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