Daten
Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
14.08.15, 13:09
Aktualisiert
14.08.15, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
176/2015
25.08.2015
Vorlage erstellt:
12.08.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Feld
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 12
Forstrechtliche Kompensation im Projekt "Allianz für Borstgrasrasen" im Gemeindegebiet
Kall
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt die Nichtwaldflächen Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstück 150 (teilw.) sowie 153 zur Aufforstung mit standortheimischen
Baumarten zur Verfügung zu stellen, um die durch die im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“
erfolgte Waldumwandlung gemäß den vorgegebenen Ausgleichsverhältnis zu kompensieren.
Sachdarstellung:
Gemäß Änderungs- und Ergänzungsvertrages im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ vom
14.04.2014 sind die nachteiligen Wirkungen der notwendigen Waldumwandlung zu kompensieren. Die zu kompensierenden Flächen stehen im direkten Verhältnis zur Größe der verlorengegangenen Waldfläche. Insgesamt 16 ha beträgt der Flächenanteil im vorgenannten Projekt, für
den eine Waldumwandlung auf dem Gebiet der Gemeinde Kall beantragt worden ist. Aufgrund
des im Änderungs- und Ergänzungsvertrag vorgegebenen Ausgleichsverhältnisses muss die
Gemeinde Kall mindestens 20 % der Umwandlungsfläche durch eine Erstaufforstung von Nichtwaldflächen mit standortheimischen Laubbäumen in einem Verhältnis von 1:0,5 kompensieren.
Aufgrund dieser Vorgabe ist die Gemeinde verpflichtet, mindestens 1,6 ha durch eine Erstaufforstung zu kompensieren.
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Flächen für die vorzunehmende Kompensation zur Verfügung zu stellen, da diese Flächen aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nur eingeschränkt
bewirtschaftet werden können. Darüber hinaus führt die beabsichtigte Kompensation in diesem
Bereich dazu, dass die bestehende Forstfläche sukzessiv vergrößert wird.
Vorlagen-Nr. 176/2015
Gemarkung
Wallenthal
Wallenthal
Summe
Seite 2
Flur
31
31
Flurstück
150 (teilw.)
153
Flächengröße
13.874 m²
3.546 m²
17.420 m² (1,74ha)
Unter Berücksichtigung der umgewandelten Waldfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Kall wäre
die forstrechtliche Kompensation im Bereich der Erstaufforstung auf den oben aufgeführten Flächen abschließend realisiert. Darüber hinausgehende erforderliche Kompensationsmaßnahmen
werden im Rahmen der gängigen Waldbewirtschaftung in den kommenden Jahren in Kooperation mit dem Regionalforstamt Zülpicher-Börde eingeplant und umgesetzt.
Der Vorlage ist ein entsprechender Lageplan (Anlage 1) aus dem Liegenschaftskataster beigefügt, aus dem die genaue Lage der vorgenannten Kompensationsflächen ersichtlich ist.