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Allgemeine Vorlage (Forstrechtliche Kompensation im Projekt "Allianz für Borstgrasrasen" im Gemeindegebiet Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
14.08.15, 13:09
Aktualisiert
14.08.15, 13:09
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 176/2015 25.08.2015 Vorlage erstellt: 12.08.2015 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Feld Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allgemeiner Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 12 Forstrechtliche Kompensation im Projekt "Allianz für Borstgrasrasen" im Gemeindegebiet Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt die Nichtwaldflächen Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstück 150 (teilw.) sowie 153 zur Aufforstung mit standortheimischen Baumarten zur Verfügung zu stellen, um die durch die im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ erfolgte Waldumwandlung gemäß den vorgegebenen Ausgleichsverhältnis zu kompensieren. Sachdarstellung: Gemäß Änderungs- und Ergänzungsvertrages im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ vom 14.04.2014 sind die nachteiligen Wirkungen der notwendigen Waldumwandlung zu kompensieren. Die zu kompensierenden Flächen stehen im direkten Verhältnis zur Größe der verlorengegangenen Waldfläche. Insgesamt 16 ha beträgt der Flächenanteil im vorgenannten Projekt, für den eine Waldumwandlung auf dem Gebiet der Gemeinde Kall beantragt worden ist. Aufgrund des im Änderungs- und Ergänzungsvertrag vorgegebenen Ausgleichsverhältnisses muss die Gemeinde Kall mindestens 20 % der Umwandlungsfläche durch eine Erstaufforstung von Nichtwaldflächen mit standortheimischen Laubbäumen in einem Verhältnis von 1:0,5 kompensieren. Aufgrund dieser Vorgabe ist die Gemeinde verpflichtet, mindestens 1,6 ha durch eine Erstaufforstung zu kompensieren. Die Verwaltung schlägt vor, folgende Flächen für die vorzunehmende Kompensation zur Verfügung zu stellen, da diese Flächen aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nur eingeschränkt bewirtschaftet werden können. Darüber hinaus führt die beabsichtigte Kompensation in diesem Bereich dazu, dass die bestehende Forstfläche sukzessiv vergrößert wird. Vorlagen-Nr. 176/2015 Gemarkung Wallenthal Wallenthal Summe Seite 2 Flur 31 31 Flurstück 150 (teilw.) 153 Flächengröße 13.874 m² 3.546 m² 17.420 m² (1,74ha) Unter Berücksichtigung der umgewandelten Waldfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Kall wäre die forstrechtliche Kompensation im Bereich der Erstaufforstung auf den oben aufgeführten Flächen abschließend realisiert. Darüber hinausgehende erforderliche Kompensationsmaßnahmen werden im Rahmen der gängigen Waldbewirtschaftung in den kommenden Jahren in Kooperation mit dem Regionalforstamt Zülpicher-Börde eingeplant und umgesetzt. Der Vorlage ist ein entsprechender Lageplan (Anlage 1) aus dem Liegenschaftskataster beigefügt, aus dem die genaue Lage der vorgenannten Kompensationsflächen ersichtlich ist.