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Allgemeine Vorlage (Denkmal "Oleftalbahn" hier: Konzept über die künftige Nutzung der Bahntrasse)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
14.08.15, 13:09
Aktualisiert
14.08.15, 13:09
Allgemeine Vorlage (Denkmal "Oleftalbahn"
hier: Konzept über die künftige Nutzung der Bahntrasse) Allgemeine Vorlage (Denkmal "Oleftalbahn"
hier: Konzept über die künftige Nutzung der Bahntrasse)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 154/2015 27.08.2015 Vorlage erstellt: 28.07.2015 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Feld Herr Kreusch Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Denkmal "Oleftalbahn" hier: Konzept über die künftige Nutzung der Bahntrasse Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Oleftalbahntrasse städtebauliche Vorstellungen mit Hilfe eines Planungsbüros zu entwickeln, evtl. auch unter Einbindung der Vorstellungen der Studenten der RWTH Aachen. Sachdarstellung: Aufgrund von Vorgaben der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2011 hat die Gemeinde Kall mit Datum vom 04.12.2012 einen Bescheid an die DB Netz AG als Eigentümerin der Grundstücksflächen der Bahntrasse erlassen. Gegen den Eintragungsbescheid des Baudenkmals „Oleftalbahn“ in die Denkmalliste der Gemeinde Kall hat die DB Netz AG vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage erhoben. Am 07.07.2015 fand ein Erörterungstermin statt, bei dem deutlich wurde, dass die DB Netz AG aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gegen die Eintragung in die Denkmalliste vorgehen will. Die DB Netz AG ist bereit, den Gang durch die verwaltungsgerichtlichen Instanzen zu gehen. Außerdem wurde festgestellt, dass ein Klageverfahren nur gegen die Gemeinde Kall, nicht aber gegen die Nachbarkommunen Hellenthal und Schleiden, anhängig ist. Die Gemeinde Hellenthal und die Stadt Schleiden haben auch für die auf ihrem Gebiet liegenden Streckenabschnitte Bescheide erlassen. Bei der DB Netz AG sind diese Bescheide nicht eingegangen, da offensichtlich der falsche Adressat gewählt wurde. Aufgrund dessen bestehen Zweifel, ob die Streckenabschnitte Hellenthal und Schleiden bestandskräftig in die dortigen Denkmallisten eingetragen worden sind. Außergerichtlich soll nun geklärt werden, ob die Eintragungsbescheide rechtswirksam an die DB Netz AG ergangen sind. Bürgermeister Radermacher erklärte bei diesem Termin, dass die Gemeinde Kall gewillt ist, Konzepte in Form einer städtebaulichen Entwicklung bezüglich einer zukünftigen Nutzung der Bahntrasse im kommunalen Raum zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll u. a. auch Kontakt zu den Kommunen Hellenthal und Schleiden aufgenommen werden. Vorlagen-Nr. 154/2015 Seite 2 Da auch der Prozessbevollmächtigte der DB Netz AG an Inhalten und Umsetzung städtebaulicher Konzepte für die in Rede stehende Bahntrasse interessiert ist, wurde einvernehmlich festgestellt, dass für solche Planungsvorhaben ein nicht unerheblicher Zeit- und Abstimmungsbedarf besteht. Das Gericht hat auch zu verstehen gegeben, dass es ein Erlaubnisverfahren der betroffenen Kommunen im Hinblick auf konkrete Pläne für die Trasse abwarten will. Schließlich hat das Gericht das Verfahren ruhend gestellt und erwartet in einem Jahr einen Bericht über die konkreten Planungen. Bei Wiederaufnahme des Verfahrens soll die Bezirksregierung Köln, Dezernat 35 beigeladen werden.