Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
14.08.15, 13:09
Aktualisiert
14.08.15, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
154/2015
27.08.2015
Vorlage erstellt:
28.07.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Feld
Herr Kreusch
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Denkmal "Oleftalbahn"
hier: Konzept über die künftige Nutzung der Bahntrasse
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Oleftalbahntrasse städtebauliche Vorstellungen mit Hilfe
eines Planungsbüros zu entwickeln, evtl. auch unter Einbindung der Vorstellungen der Studenten
der RWTH Aachen.
Sachdarstellung:
Aufgrund von Vorgaben der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2011 hat die Gemeinde Kall mit
Datum vom 04.12.2012 einen Bescheid an die DB Netz AG als Eigentümerin der Grundstücksflächen der Bahntrasse erlassen.
Gegen den Eintragungsbescheid des Baudenkmals „Oleftalbahn“ in die Denkmalliste der Gemeinde Kall hat die DB Netz AG vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage erhoben. Am
07.07.2015 fand ein Erörterungstermin statt, bei dem deutlich wurde, dass die DB Netz AG aus
grundsätzlichen Erwägungen heraus gegen die Eintragung in die Denkmalliste vorgehen will. Die
DB Netz AG ist bereit, den Gang durch die verwaltungsgerichtlichen Instanzen zu gehen.
Außerdem wurde festgestellt, dass ein Klageverfahren nur gegen die Gemeinde Kall, nicht aber
gegen die Nachbarkommunen Hellenthal und Schleiden, anhängig ist.
Die Gemeinde Hellenthal und die Stadt Schleiden haben auch für die auf ihrem Gebiet liegenden
Streckenabschnitte Bescheide erlassen. Bei der DB Netz AG sind diese Bescheide nicht eingegangen, da offensichtlich der falsche Adressat gewählt wurde.
Aufgrund dessen bestehen Zweifel, ob die Streckenabschnitte Hellenthal und Schleiden bestandskräftig in die dortigen Denkmallisten eingetragen worden sind. Außergerichtlich soll nun
geklärt werden, ob die Eintragungsbescheide rechtswirksam an die DB Netz AG ergangen sind.
Bürgermeister Radermacher erklärte bei diesem Termin, dass die Gemeinde Kall gewillt ist,
Konzepte in Form einer städtebaulichen Entwicklung bezüglich einer zukünftigen Nutzung der
Bahntrasse im kommunalen Raum zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll u. a. auch Kontakt zu
den Kommunen Hellenthal und Schleiden aufgenommen werden.
Vorlagen-Nr. 154/2015
Seite 2
Da auch der Prozessbevollmächtigte der DB Netz AG an Inhalten und Umsetzung städtebaulicher Konzepte für die in Rede stehende Bahntrasse interessiert ist, wurde einvernehmlich
festgestellt, dass für solche Planungsvorhaben ein nicht unerheblicher Zeit- und Abstimmungsbedarf besteht.
Das Gericht hat auch zu verstehen gegeben, dass es ein Erlaubnisverfahren der betroffenen
Kommunen im Hinblick auf konkrete Pläne für die Trasse abwarten will.
Schließlich hat das Gericht das Verfahren ruhend gestellt und erwartet in einem Jahr einen Bericht über die konkreten Planungen.
Bei Wiederaufnahme des Verfahrens soll die Bezirksregierung Köln, Dezernat 35 beigeladen
werden.