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Beschlusstext (Nationalparkshuttle SB 82 hier: Fortführung mit reduziertem Leistungsangebot in 2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Nationalparkshuttle SB 82
hier: Fortführung mit reduziertem Leistungsangebot in 2007) Beschlusstext (Nationalparkshuttle SB 82
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 29.11.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16.2. Nationalparkshuttle SB 82 D 54/2006 hier: Fortführung mit reduziertem Leistungsangebot in 2007 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag 15.11.2006 29.11.2006 18.12.2006 Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 16.1 und 16.2 zusammen zu behandeln. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz nimmt in seinen Ausführungen inhaltlich Bezug auf den Antrag 90/2006 und auf die Stellungnahme seiner Fraktion im Fachausschuss (siehe Z 1/A 90/2006). Er moniert insbesondere, dass wieder einmal eine regional bedeutsame Verkehrsentscheidung ohne wirkliche Beteiligung der politischen Gremien des Kreises und der direkt betroffenen Kommunen (Schleiden und Hellenthal) gefällt worden sei. Bei der Erstellung der Fahrpläne des Nationalparkshuttles SB 82 und der Buslinie 829 für das Jahr 2008 halte er eine rechtzeitige Beteiligung der politischen Gremien des Kreises und eine grundsätzliche Diskussion für unabdingbar erforderlich. Die Buslinie 829 dürfe am Wochenende nicht zugunsten des Nationalparkshuttles SB 82 ausgedünnt werden. Die Direktverbindung müsse erhalten bleiben, da es auch eine entsprechende Nachfrage gebe. Herr Schmitz zweifelt des Weiteren die seiner Fraktion unter anderem durch Presseveröffentlichungen bekannt gewordenen Fahrgastzahlen an. Er bittet darum, die aktuellen Fahrgastzahlen, getrennt nach den Linien SB 82 und 829, bis zur Sitzung des Kreistages nachzuliefern. Landrat Rosenke erwidert daraufhin direkt, dass er mit Schreiben vom heutigen Tage allen Fraktionen die Fahrgastzahlen beider Linien übermittelt habe. Außerdem seien in diesem Schreiben erkennbare Auswirkungen der Fahrplanänderungen im Jahr 2007 auf das Fahrgastaufkommen beider Linien dargestellt. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt im Namen seiner Fraktion die Ausführungen des SPDFraktionsvorsitzenden hinsichtlich der rechtzeitigen Beteiligung der politischen Gremien und der erforderlichen grundsätzlichen Diskussion. Insbesondere dürfe die Buslinie 829 am Wochenende nicht zugunsten des Nationalparkshuttles SB 82 ausgedünnt werden. Die nunmehr durch die Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 zu beschließenden Fahrplanänderungen lassen befürchten, dass die - vor allem im Nationalparkbereich - erwünschte Reduzierung des Individualverkehrs zu Lasten des übrigen ÖPNV gehe. Dem in der Dringlichkeitsentscheidung angesprochenen Konzept hinsichtlich notwendiger Korrekturen im Fahrangebot, der Kostenminimierung und der Finanzierung über die allgemeine Kreisumlage könne die Fraktion B 90/Grüne zustimmen. In der weiteren Diskussion vertritt Kreisausschussmitglied Häger (SPD) die Meinung, dass das Fahrangebot des Nationalparkshuttles SB 82 nicht verringert werden dürfe. Die Dringlichkeitsentscheidung sollte daher nicht genehmigt werden. Kreisausschussmitglied Forsbeck (FDP) stellt in seinen Ausführungen fest, dass die hohen Kosten beider Linien unter Berücksichtigung der bisher bekannten Fahrgastzahlen nicht zu rechtfertigen seien. Offensichtlich bestehe kein Bedarf zur Aufrechterhaltung beider Linien. Sollte die Dringlichkeitsentscheidung genehmigt werden, genehmige der Kreistag die Verschleuderung von Steuermitteln. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke schließt sich der Auffassung der FDP-Fraktion an. Substanziell enthalte die Dringlichkeitsentscheidung nicht viel Neues. Seine Fraktion werde die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung ablehnen. Nach Auffassung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Reidt sei die massive Kritik der FDP-Fraktion so nicht haltbar. Der Nationalpark müsse durch den ÖPNV erreichbar sein und bleiben, um auch ein allzu hohes Aufkommen des Individualverkehrs zu vermeiden. Die Einstellung des Nationalparkshuttles SB 82 wäre letztendlich kontraproduktiv für den Tourismus. Die durch die Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 beabsichtigten Einschränkungen seien vertretbar und zumutbar. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat Rosenke zuerst die Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 zur Abstimmung. Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom vom 15.11.2006 (siehe Z 1/D 54/2006) und der vorherigen Diskussion zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 vom 28.09.2006 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und stimmt der Fortführung des Nationalparkshuttles SB 82 auf der Grundlage der als Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 beigefügten Fahrplanentwürfe der Linien SB 82 und 829 mit einem gegenüber 2006 reduzierten Fahrtenangebot zu und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Vertrag mit der RVK abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür Durch die positive Empfehlung des Kreisausschusses zur Dringlichkeitsentscheidung 54/2006 hat sich der Antrag 90/2006 der SPD-Fraktion erledigt, so dass eine Beschlussempfehlung an den Kreistag nicht mehr erforderlich ist. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Mit Mehrheit dafür