Daten
Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
28.08.15, 18:07
Aktualisiert
28.08.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
178/2015
08.09.2015
Vorlage erstellt:
21.08.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Maahs
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei 150 573 002 /
5318 170
Fachbereichsleiter
7.750,-
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Gewährung von Zuschüssen an Vereine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2015 zur Verfügung stehenden
Betrag von 7.750,- Euro entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirkes in
Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden.
Sachdarstellung:
Im konsumtiven Haushalt 2015 stehen für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine 7.750,Euro zur Verteilung zur Verfügung. (Produkt/Sachkonto 150 573 002 / 5318 170).
In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die
Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihren Bezirken wohnhaften
Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder
wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt
werden.
Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist als Anlage
beigefügt.
Gemäß Beschluss vom 06.11.2012 wird die von den Sportvereinen zu leistende Beteiligung an
den Nebenkosten seit dem Jahr 2013 nach dem Verursacherprinzip abgerechnet und unmittelbar
von den Sportvereinen eingefordert und nicht mehr – wie bisher – pauschal erhoben und mit den
Ortsvorsteherbeträgen verrechnet.