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Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

Daten

Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
28.08.15, 18:07
Aktualisiert
28.08.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 178/2015 08.09.2015 Vorlage erstellt: 21.08.2015 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Maahs Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allgemeiner Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 150 573 002 / 5318 170 Fachbereichsleiter 7.750,- über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Gewährung von Zuschüssen an Vereine Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2015 zur Verfügung stehenden Betrag von 7.750,- Euro entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirkes in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Sachdarstellung: Im konsumtiven Haushalt 2015 stehen für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine 7.750,Euro zur Verteilung zur Verfügung. (Produkt/Sachkonto 150 573 002 / 5318 170). In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihren Bezirken wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist als Anlage beigefügt. Gemäß Beschluss vom 06.11.2012 wird die von den Sportvereinen zu leistende Beteiligung an den Nebenkosten seit dem Jahr 2013 nach dem Verursacherprinzip abgerechnet und unmittelbar von den Sportvereinen eingefordert und nicht mehr – wie bisher – pauschal erhoben und mit den Ortsvorsteherbeträgen verrechnet.