Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 29.11.2006 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17.
Umwandlung der KVE mbH in einen Betrieb gewerblicher
Art
hier: Erforderliche Umsetzungsbeschlüsse
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
15.11.2006
29.11.2006
18.12.2006
Auf
entsprechende
Rückfragen
einiger
Kreisausschussmitglieder teilen Landrat Rosenke und GBL IV
Unterstetter mit, dass die Umwandlung der KVE mbH und somit
die "Übertragung des Vermögens, der Aufgaben und des
Personals auf den Kreis Euskirchen in einen Betrieb
gewerblicher Art - BgA -" (siehe auch Vorlage 182/2006)
überprüft und in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht
unbedenklich sei. Alle damit zusammenhängenden Fragen
seien abschließend geklärt.
Hinsichtlich
der
namentlichen
Benennung
der
Fraktionsvorsitzenden in der Beschlussempfehlung der
Verwaltung zur Vorlage 275/2006 als Bevollmächtigte für die
gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages der KVE berechtigten
Vertreter (Mitglieder der Gesellschafterversammlung) wird aus
der Mitte des Kreisausschusses vorgeschlagen, lediglich Herrn
Josef
Reidt
(Fraktionsvorsitzender
der
CDU)
als
Bevollmächtigten zu benennen.
Auch gegen diesen Vorschlag bestehen keine rechtlichen
Bedenken.
Unter Berücksichtigung dieses Änderungsvorschlages stimmt
der Kreisausschuss der Vorlage 275/2006 zu und empfiehlt
dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt dem Abschluss des der Vorlage 275/2006
als Anlage beigefügten Entwurfs des Verschmelzungsvertrages
auf Basis der noch zu erstellenden Schlussbilanz der KVE mbH
zum 31.12.2006 zu.
Die Arbeiten der KVE mbH sollen somit zum 31.12.2006
eingestellt und ab dem 01.01.2007 durch den Kreis Euskirchen
wahrgenommen werden.
Zudem
benennt
der
Kreistag
Herrn
Josef
Reidt
(Fraktionsvorsitzender der CDU) als Bevollmächtigten für die
gemäß § 5 Gesellschaftsvertrag der KVE mbH berechtigten
Vertreter (Mitglieder der Gesellschafterversammlung) für die:
a)
Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der
KVE mbH im Rahmen der Vermögensübertragung
(Zustimmung
der
Gesellschafterversammlung
zur
Vermögensübertragung und weiterer Beschlüsse gemäß
V 275/2006
Abschnitt B. des Vertragsentwurfes)
b)
Feststellung der Schlussbilanz der KVE mbH 2006.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür