Daten
Kommune
Kall
Größe
163 kB
Datum
20.10.2015
Erstellt
09.10.15, 18:06
Aktualisiert
09.10.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Vereinsförderung
Lfd. Verein
Nr.
1 Dorfgemeinschaft
Wahlen
Art der
Maßnahme
Bezeichnung
der Maßnahme
Antragseingang
zuschussfähige Kosten
außergew. Ansch.Aufsitzrasenmäher
Invest.
Freischneider
2 Holzbänke
30.06.15
außergew. Anschaffung einer
Invest.
Reinigungsmaschine
03.07.15
550,00 €
22.07.15
839,95 €
außergew. Anschaffung einer
Invest.
Beschallungsanlage
22.07.15
1.498,00 €
außergew. Ersatzbeschaffung von Bestuhlung
Invest.
und Tischen
22.07.15
1.691,00 €
6 Kaller Tafel
außergew. Neuanschaffung eines Fahrzeugs
Invest.
10.08.15
5.000,00 €
7 SV Rinnen
außergew. Neuanschaffung von Jugendtoren
Invest.
außergew. Neuanschaffung eines
Invest.
Rasentraktors
21.08.15
1.378,00 €
25.08.15
1.000,00 €
außergew. Errichten eines Bouleplatzes
Invest.
21.09.15
1.000,00 €
25.09.15
2.037,00 €
25.09.15
580,00 €
21.09.15
374,85 €
Ausbildung eines
Nachwuchsschlagzeugers
außergew. Anschaffung eines
Invest.
Materialcontainers
Projekt
Trainingslager der D-Jugend in der
Sportschule Hennef
außergew. Anschaffung von einheitlichen
Invest.
Trikots für die Badminton Abteilung
22.09.15
600,00 €
30.09.15
1.800,00 €
30.09.15
1.800,00 €
29.09.15
1.085,11 €
außergew. Neuanschaffung von Jugendtoren
Invest.
05.10.15
1.600,00 €
05.10.15
1.500,00 €
gesamt
26.313,91 €
2 Trägergemeinschaft
Bürgerhaus Wahlen
3 St.Rochus
Schützenbruderschaft
Wahlen
4 St.Rochus
Schützenbruderschaft
Wahlen
5 St.Rochus
Schützenbruderschaft
Wahlen
8 Verein für
dt.Schäferhunde OG Kall
9 FC Keldenich
Projekt
10 TV Kall
Projekt
11 Löstige Bröder Kall
Projekt
12 KG Süetenicher Schlipse
13 Musikkapelle Kall
14 FC Keldenich
15 FC Keldenich
16 TV Kall
17 SSV Golbach
18 SSV Golbach
Jugend und Familienzeltlager für ca.
70 Teilnehmer
Präventionskurs zur Verhinderung
von sexuellen Übergriffen an
Kindern und Jugendlichen
Tanz-Workshop für Kinder und
Neuankömmlinge (Integration)
außergew. Erweiterung der neu angeschafften
Invest.
Beschallungsanlage
Projekt
Projekt
Jugend Fußballcamp
1500,00
480,00
Förderung
gem.
Richtlinien
Bemerkungen
495,00 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 %
bezuschusst wird.
Im Rahmen der außergewöhnlichen Investitionen werden alltägliche Gebrauchsgegenstände nicht gefördert
Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 %
bezuschusst wird. Da die Kosten jedoch mit 550,00 € gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien unter der
Mindesthöhe von 1000,00 € liegen, sind diese nicht förderfähig.
251,99 € Es handelt sich um ein Projekt (Jugendarbeit) das gem. I Ziffer 1 a) der Richtlinien mit 30% bezuschusst
wird. Die Ursprungssumme beträgt 1739,95 € wovon 300,00 € an Spenden, 300,00 € an Zuschüssen und
300,00 € an Eigenmitteln abgezogen wurden.
374,50 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 %
bezuschusst wird. Die Ursprungssumme beträgt 1798,00 €, wovon 300,00 € an Eigenmitteln abgezogen
wurden.
422,75 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 %
bezuschusst wird. Die Ursprungssumme beträgt 2141,00 €, wovon 450,00 € an Eigenmitteln abgezogen
wurden.
vorgeschlagene
Förderung
495,00 €
0,00 € oder
Anerkennungsbetrag
251,99 €
374,50 €
422,75 €
1.250,00 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 %
1.250,00 €
bezuschusst wird. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 24.318,00 €. An Spenden werden 1700,00 €
angegeben und für die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs 6318,00 €
344,50 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 %
344,50 €
bezuschusst wird.
250,00 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 %
250,00 €
bezuschusst wird. Die Ursprungssumme beträgt 3950,00 € wovon 2950,00 € an Eigenmitteln erbracht
werden
Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem.I Ziff.1 bb) der Richtlinien, die mit 30 %
0,00 € oder
bezuschusst wird. Die Ursprungssumme beträgt 1500,00 €, wovon 500,00 € an Spenden erbracht werden.
AnerkennungsDa die Kosten jedoch mit 1000,00 € gem. I Ziffer bb) der Richtl.unter der Mindesthöhe von 3000,00 € liegen,
betrag
sind diese nicht förderfähig
611,10 € Es handelt sich um ein Projekt (Jugendarbeit) das gem. I Ziffer 1 a) der Richtlinien mit 30% bezuschusst
611,10 €
wird. Die Ursprungssumme i.H.v. 2037,50 verteilt sich auf Verpfl.u.KdU=520,00 €, Material= 150,00 €, Fahrtu.Parkkosten=207,50 €, 50 Arbeitsstunden a 25,00 € =1250,00 €
Es handelt sich um ein Projekt (Jugendarbeit) das gem. I Ziffer 1 a) der Richtlinien mit 30 % bezuschusst
0,00 € oder
wird. Da die Kosten jedoch mit 580,00 € gem. I Ziffer 1 a) der Richtlinien unter der Mindesthöhe von 600,00 Anerkennungs€ liegen, sind diese nicht förderfähig.
betrag
Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 %
0,00 € oder
bezuschusst wird. Da die Kosten jedoch mit 374,85 € gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien unter der
AnerkennungsMindesthöhe von 1000,00 € liegen, sind diese nicht förderfähig.
betrag
180,00 € Es handelt sich um ein Projekt (Jugendarbeit) das gem. I Ziff 1 a) der Richtlinien mit 30% bezuschusst wird.
180,00 €
Die Ursprungssumme beträgt 1200,00 € pro Jahr, wovon die Hälfte (600,00 €) privat getragen wird.
450,00 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziff.1 ab) der Richtlinien, die mit 25%
450,00 €
bezuschusst wird.
540,00 € Es handelt sich um ein Projekt (Jugendarbeit) das gem. I Ziff. 1 a) der Richtlinien mit 30 % bezuschusst
540,00 €
wird.
Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich nicht um eine außergewöhnliche Investition
0,00 € oder
Anerkennungsbetrag
0,00 € oder
Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziff. 1 ab) die mit 25 % bezuschusst wird. Der
AnerkennungsAntrag ist nach Fristende - am 05.10.15 - eingegangen
betrag
Es ist ein Projekt (Jugendarbeit)gem. I Ziff. 1 a) der Richtl. 30 % Zuschuss. Die Ursprungssumme i.H.v.
0,00 € oder
7000,00 € verteilt sich auf Verpfl.u.KdU=2500,00 €; Material= 2000,00 €; sonstige Kosten=2500,00 €; davon Anerkennungsbetrag
gehen ab Teilnehmerbeträge i.H.v.insges. 5000,00 €. Der Antrag ist nach Fristende - am 05.10.15 eingegangen
5.169,84 €
5.169,84 €
Förderung
gem.
Beschluss