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Allgemeine Vorlage (Anlage_Vereinsförderung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
163 kB
Datum
20.10.2015
Erstellt
09.10.15, 18:06
Aktualisiert
09.10.15, 18:06
Allgemeine Vorlage (Anlage_Vereinsförderung)

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Inhalt der Datei

Anlage Vereinsförderung Lfd. Verein Nr. 1 Dorfgemeinschaft Wahlen Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Antragseingang zuschussfähige Kosten außergew. Ansch.Aufsitzrasenmäher Invest. Freischneider 2 Holzbänke 30.06.15 außergew. Anschaffung einer Invest. Reinigungsmaschine 03.07.15 550,00 € 22.07.15 839,95 € außergew. Anschaffung einer Invest. Beschallungsanlage 22.07.15 1.498,00 € außergew. Ersatzbeschaffung von Bestuhlung Invest. und Tischen 22.07.15 1.691,00 € 6 Kaller Tafel außergew. Neuanschaffung eines Fahrzeugs Invest. 10.08.15 5.000,00 € 7 SV Rinnen außergew. Neuanschaffung von Jugendtoren Invest. außergew. Neuanschaffung eines Invest. Rasentraktors 21.08.15 1.378,00 € 25.08.15 1.000,00 € außergew. Errichten eines Bouleplatzes Invest. 21.09.15 1.000,00 € 25.09.15 2.037,00 € 25.09.15 580,00 € 21.09.15 374,85 € Ausbildung eines Nachwuchsschlagzeugers außergew. Anschaffung eines Invest. Materialcontainers Projekt Trainingslager der D-Jugend in der Sportschule Hennef außergew. Anschaffung von einheitlichen Invest. Trikots für die Badminton Abteilung 22.09.15 600,00 € 30.09.15 1.800,00 € 30.09.15 1.800,00 € 29.09.15 1.085,11 € außergew. Neuanschaffung von Jugendtoren Invest. 05.10.15 1.600,00 € 05.10.15 1.500,00 € gesamt 26.313,91 € 2 Trägergemeinschaft Bürgerhaus Wahlen 3 St.Rochus Schützenbruderschaft Wahlen 4 St.Rochus Schützenbruderschaft Wahlen 5 St.Rochus Schützenbruderschaft Wahlen 8 Verein für dt.Schäferhunde OG Kall 9 FC Keldenich Projekt 10 TV Kall Projekt 11 Löstige Bröder Kall Projekt 12 KG Süetenicher Schlipse 13 Musikkapelle Kall 14 FC Keldenich 15 FC Keldenich 16 TV Kall 17 SSV Golbach 18 SSV Golbach Jugend und Familienzeltlager für ca. 70 Teilnehmer Präventionskurs zur Verhinderung von sexuellen Übergriffen an Kindern und Jugendlichen Tanz-Workshop für Kinder und Neuankömmlinge (Integration) außergew. Erweiterung der neu angeschafften Invest. Beschallungsanlage Projekt Projekt Jugend Fußballcamp 1500,00 480,00 Förderung gem. Richtlinien Bemerkungen 495,00 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 % bezuschusst wird. Im Rahmen der außergewöhnlichen Investitionen werden alltägliche Gebrauchsgegenstände nicht gefördert Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 % bezuschusst wird. Da die Kosten jedoch mit 550,00 € gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien unter der Mindesthöhe von 1000,00 € liegen, sind diese nicht förderfähig. 251,99 € Es handelt sich um ein Projekt (Jugendarbeit) das gem. I Ziffer 1 a) der Richtlinien mit 30% bezuschusst wird. Die Ursprungssumme beträgt 1739,95 € wovon 300,00 € an Spenden, 300,00 € an Zuschüssen und 300,00 € an Eigenmitteln abgezogen wurden. 374,50 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 % bezuschusst wird. Die Ursprungssumme beträgt 1798,00 €, wovon 300,00 € an Eigenmitteln abgezogen wurden. 422,75 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 % bezuschusst wird. Die Ursprungssumme beträgt 2141,00 €, wovon 450,00 € an Eigenmitteln abgezogen wurden. vorgeschlagene Förderung 495,00 € 0,00 € oder Anerkennungsbetrag 251,99 € 374,50 € 422,75 € 1.250,00 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 % 1.250,00 € bezuschusst wird. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 24.318,00 €. An Spenden werden 1700,00 € angegeben und für die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs 6318,00 € 344,50 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 % 344,50 € bezuschusst wird. 250,00 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 % 250,00 € bezuschusst wird. Die Ursprungssumme beträgt 3950,00 € wovon 2950,00 € an Eigenmitteln erbracht werden Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem.I Ziff.1 bb) der Richtlinien, die mit 30 % 0,00 € oder bezuschusst wird. Die Ursprungssumme beträgt 1500,00 €, wovon 500,00 € an Spenden erbracht werden. AnerkennungsDa die Kosten jedoch mit 1000,00 € gem. I Ziffer bb) der Richtl.unter der Mindesthöhe von 3000,00 € liegen, betrag sind diese nicht förderfähig 611,10 € Es handelt sich um ein Projekt (Jugendarbeit) das gem. I Ziffer 1 a) der Richtlinien mit 30% bezuschusst 611,10 € wird. Die Ursprungssumme i.H.v. 2037,50 verteilt sich auf Verpfl.u.KdU=520,00 €, Material= 150,00 €, Fahrtu.Parkkosten=207,50 €, 50 Arbeitsstunden a 25,00 € =1250,00 € Es handelt sich um ein Projekt (Jugendarbeit) das gem. I Ziffer 1 a) der Richtlinien mit 30 % bezuschusst 0,00 € oder wird. Da die Kosten jedoch mit 580,00 € gem. I Ziffer 1 a) der Richtlinien unter der Mindesthöhe von 600,00 Anerkennungs€ liegen, sind diese nicht förderfähig. betrag Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien, die mit 25 % 0,00 € oder bezuschusst wird. Da die Kosten jedoch mit 374,85 € gem. I Ziffer 1 ab) der Richtlinien unter der AnerkennungsMindesthöhe von 1000,00 € liegen, sind diese nicht förderfähig. betrag 180,00 € Es handelt sich um ein Projekt (Jugendarbeit) das gem. I Ziff 1 a) der Richtlinien mit 30% bezuschusst wird. 180,00 € Die Ursprungssumme beträgt 1200,00 € pro Jahr, wovon die Hälfte (600,00 €) privat getragen wird. 450,00 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziff.1 ab) der Richtlinien, die mit 25% 450,00 € bezuschusst wird. 540,00 € Es handelt sich um ein Projekt (Jugendarbeit) das gem. I Ziff. 1 a) der Richtlinien mit 30 % bezuschusst 540,00 € wird. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich nicht um eine außergewöhnliche Investition 0,00 € oder Anerkennungsbetrag 0,00 € oder Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition gem. I Ziff. 1 ab) die mit 25 % bezuschusst wird. Der AnerkennungsAntrag ist nach Fristende - am 05.10.15 - eingegangen betrag Es ist ein Projekt (Jugendarbeit)gem. I Ziff. 1 a) der Richtl. 30 % Zuschuss. Die Ursprungssumme i.H.v. 0,00 € oder 7000,00 € verteilt sich auf Verpfl.u.KdU=2500,00 €; Material= 2000,00 €; sonstige Kosten=2500,00 €; davon Anerkennungsbetrag gehen ab Teilnehmerbeträge i.H.v.insges. 5000,00 €. Der Antrag ist nach Fristende - am 05.10.15 eingegangen 5.169,84 € 5.169,84 € Förderung gem. Beschluss