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Beschlusstext (Tierschutz hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Tierschutz
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Tierschutz
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Tierschutz
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 29.11.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8. Tierschutz A 91/2006 hier: Antrag der SPD-Fraktion Kreisausschuss Kreistag 29.11.2006 18.12.2006 Geschäftsbereichsleiter II - Recht und Ordnung -, Herr Rosell, nimmt Stellung zum Antrag 91/2006 der SPD-Fraktion. Er berichtet, dass ein Tierhalter aus Kleinbüllesheim seit 1994 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen habe. Wegen erheblicher Missstände (keine Stallungen vorhanden, Tiere wurden in der Garage gehalten) sei gegen ihn im Oktober 1999 ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen worden. Ab Juni 2003 sei dieses Tierhaltungsverbot sukzessive gelockert worden. Diese Lockerung sei auch geboten gewesen, da der Tierhalter zwischenzeitlich eine eigene Hofstelle und genügend Grünlandflächen habe nachweisen können. Insofern habe ein Rechtsanspruch auf Wiedergestattung der Tierhaltung bestanden. Der Hof sei weiter unter Kontrolle gewesen; bis Oktober diesen Jahres hätten sich keine größeren Beanstandungen ergeben. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung sei die Tierhaltung am 27.10.2006 erneut überprüft worden. Dem Tierhalter sei ein Maßnahmenkatalog aufgegeben worden. Die letzte Betriebskontrolle und Kontaktaufnahme zum Tierhalter sei am 31.10.2006 erfolgt. Der letzte Vorfall datiere vom 05.11.2006, der auch zu den im Antrag 91/2006 angesprochenen Presseberichten geführt habe. Bei dem in den Zeitungsartikeln dargestellten Tieren handele es sich um sogenannte abgängige Tiere (= normalerweise schlachtreife Tiere), die der Tierhalter aus dem Kreis Ahrweiler erworben habe. Diese seien vom Hoftierarzt behandelt worden; eine Kuh sei verendet, eine sei getötet worden. Im Zusammenhang mit diesem bedauerlichen Fall verweist Herr Rosell auf Allgemeines zum Tierschutz. Derartige Vorfälle seien immer spannungsgeladene Fälle; denn wenn es um Tiere gehe, seien sogleich Emotionen im Spiel. Interessen und Erwartungen der Bürger und ehrenamtlichen Tierschützer unterschieden sich sehr oft erheblich von den Einschätzungen der Amtstierärzte und deren Maßnahmen. Bürgerinnen und Bürger und ehrenamtliche Tierschützer übertragen Maßstäbe, die sie bei ihren Kleintieren anlegen, eins zu eins auf Nutztiere. Ein Amtstierarzt könne aber nicht für jedes Tier die bestmöglichen Haltungsbedingungen einfordern, sondern nur so viel, dass keine tierschutzwidrigen Zustände vorliegen. Amtstierärzte müssten die rechtlichen Vorgaben beachten. Es ist nicht so, dass das Tierschutzrecht solch klare Eingriffsregelungen kennt, wie etwa das Baurecht. Bei jeder Maßnahme müsse das Ermessen sachgerecht ausgeübt und die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Dies sei sehr schwierig, da mit jeder dauerhaften Wegnahme in das Eigentumsrecht oder bei einem Tierhaltungsverbot in das Berufsausübungsrecht eingegriffen würde. Wichtig sei auch folgender Gesichtspunkt: Ein Tierhalter, der es zu tierschutzwidrigen Zuständen kommen lasse, handele in der Regel nie, weil er einem Tier bewusst Leiden zufügen wolle oder aus einem sonstigen niedrigen Motiv heraus. Vielmehr seien die Tierhalter oft fachlich oder organisatorisch überfordert oder aber - und das sei der häufigere Grund - sie seien wirtschaftlich notleidend. Herr Rosell weist darauf hin, dass er diese Gesichtspunkte aufgezeigt habe, um deutlich zu machen, dass Entscheidungen im Tierschutz komplexer seien, als allgemein angenommen. Es sei nicht zu verhindern, dass es weitere Fälle dieser Art und neue spektakuläre Bilder geben werde. Es könne auch nicht versprochen werden, dass es nicht wieder zu Entscheidungen kommen werde, die bei dem Einen oder Anderen auf Unverständnis stoßen würde. Es könne aber eins versprochen werden: Nämlich das der Tierschutz ernst genommen werde und dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um sachgerechte Entscheidungen bemüht seien. Dies gelte um so mehr für den Leiter der Veterinärabteilung, der nicht nur Fachtierarzt für Veterinärmedizin sei, sondern auch für Tierschutz (einer von 5 Fachtierärzten im Land NordrheinWestfalen). Zudem sei er Mitglied bei der Tierschutzkommission bei der Bezirksregierung Köln. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bedankt sich für den Bericht. Er betont nochmals, dass der Zustand der Tiere erbarmungswürdig gewesen sei. Er bittet um Mitteilung, welche aktuellen Auflagen dem Tierhalter gemacht worden seien und welche weiteren Maßnahmen die Verwaltung als notwendig erachte. In direkter Erwiderung teilt Herr Rosell mit, dass der Tierhalter eingelenkt und Einsicht gezeigt habe. Zurzeit sei alles in Ordnung; es ergeben sich zurzeit auch keine weiteren Beanstandungen. Die Tierhaltung werde laufend durch das Veterinäramt - wie auch in den letzten zwei Jahren - überprüft. Wie vorher geschildert, hätten sich bis November 2006 auch keine Beanstandungen ergeben. Landrat Rosenke betont, dass in diesem Fall die sukzessive Lockerung des Tierhaltungsverbotes ab Juni 2003 rechtlich geboten gewesen sei. Dieser Betrieb unterliege seiner persönlichen Überwachung. Der Kreisausschuss nimmt den vorstehenden Bericht ohne weitere Aussprache und Beschlussempfehlung an den Kreistag zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung