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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 29.11.2006 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8.
Tierschutz
A 91/2006
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Kreisausschuss
Kreistag
29.11.2006
18.12.2006
Geschäftsbereichsleiter II - Recht und Ordnung -, Herr Rosell,
nimmt Stellung zum Antrag 91/2006 der SPD-Fraktion.
Er berichtet, dass ein Tierhalter aus Kleinbüllesheim seit 1994
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen habe. Wegen
erheblicher Missstände (keine Stallungen vorhanden, Tiere
wurden in der Garage gehalten) sei gegen ihn im Oktober 1999
ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen worden.
Ab Juni 2003 sei dieses Tierhaltungsverbot sukzessive
gelockert worden. Diese Lockerung sei auch geboten gewesen,
da der Tierhalter zwischenzeitlich eine eigene Hofstelle und
genügend Grünlandflächen habe nachweisen können. Insofern
habe ein Rechtsanspruch auf Wiedergestattung der Tierhaltung
bestanden.
Der Hof sei weiter unter Kontrolle gewesen; bis Oktober diesen
Jahres hätten sich keine größeren Beanstandungen ergeben.
Nach Hinweisen aus der Bevölkerung sei die Tierhaltung am
27.10.2006 erneut überprüft worden. Dem Tierhalter sei ein
Maßnahmenkatalog aufgegeben worden. Die letzte
Betriebskontrolle und Kontaktaufnahme zum Tierhalter sei am
31.10.2006 erfolgt.
Der letzte Vorfall datiere vom 05.11.2006, der auch zu den im
Antrag 91/2006 angesprochenen Presseberichten geführt habe.
Bei dem in den Zeitungsartikeln dargestellten Tieren handele es
sich um sogenannte abgängige Tiere (= normalerweise
schlachtreife Tiere), die der Tierhalter aus dem Kreis Ahrweiler
erworben habe. Diese seien vom Hoftierarzt behandelt worden;
eine Kuh sei verendet, eine sei getötet worden.
Im Zusammenhang mit diesem bedauerlichen Fall verweist Herr
Rosell auf Allgemeines zum Tierschutz.
Derartige Vorfälle seien immer spannungsgeladene Fälle; denn
wenn es um Tiere gehe, seien sogleich Emotionen im Spiel.
Interessen und Erwartungen der Bürger und ehrenamtlichen
Tierschützer unterschieden sich sehr oft erheblich von den
Einschätzungen der Amtstierärzte und deren Maßnahmen.
Bürgerinnen und Bürger und ehrenamtliche Tierschützer
übertragen Maßstäbe, die sie bei ihren Kleintieren anlegen, eins
zu eins auf Nutztiere. Ein Amtstierarzt könne aber nicht für
jedes Tier die bestmöglichen Haltungsbedingungen einfordern,
sondern nur so viel, dass keine tierschutzwidrigen Zustände
vorliegen.
Amtstierärzte müssten die rechtlichen Vorgaben beachten. Es
ist nicht so, dass das Tierschutzrecht solch klare
Eingriffsregelungen kennt, wie etwa das Baurecht.
Bei jeder Maßnahme müsse das Ermessen sachgerecht
ausgeübt und die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Dies
sei sehr schwierig, da mit jeder dauerhaften Wegnahme in das
Eigentumsrecht oder bei einem Tierhaltungsverbot in das
Berufsausübungsrecht eingegriffen würde.
Wichtig sei auch folgender Gesichtspunkt: Ein Tierhalter, der es
zu tierschutzwidrigen Zuständen kommen lasse, handele in der
Regel nie, weil er einem Tier bewusst Leiden zufügen wolle
oder aus einem sonstigen niedrigen Motiv heraus. Vielmehr
seien die Tierhalter oft fachlich oder organisatorisch überfordert
oder aber - und das sei der häufigere Grund - sie seien
wirtschaftlich notleidend.
Herr Rosell weist darauf hin, dass er diese Gesichtspunkte
aufgezeigt habe, um deutlich zu machen, dass Entscheidungen
im Tierschutz komplexer seien, als allgemein angenommen. Es
sei nicht zu verhindern, dass es weitere Fälle dieser Art und
neue spektakuläre Bilder geben werde.
Es könne auch nicht versprochen werden, dass es nicht wieder
zu Entscheidungen kommen werde, die bei dem Einen oder
Anderen auf Unverständnis stoßen würde. Es könne aber eins
versprochen werden: Nämlich das der Tierschutz ernst
genommen werde und dass alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter um sachgerechte Entscheidungen bemüht seien.
Dies gelte um so mehr für den Leiter der Veterinärabteilung, der
nicht nur Fachtierarzt für Veterinärmedizin sei, sondern auch für
Tierschutz (einer von 5 Fachtierärzten im Land NordrheinWestfalen). Zudem sei er Mitglied bei der
Tierschutzkommission bei der Bezirksregierung Köln.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bedankt sich für den
Bericht. Er betont nochmals, dass der Zustand der Tiere
erbarmungswürdig gewesen sei.
Er bittet um Mitteilung, welche aktuellen Auflagen dem
Tierhalter gemacht worden seien und welche weiteren
Maßnahmen die Verwaltung als notwendig erachte.
In direkter Erwiderung teilt Herr Rosell mit, dass der Tierhalter
eingelenkt und Einsicht gezeigt habe. Zurzeit sei alles in
Ordnung; es ergeben sich zurzeit auch keine weiteren
Beanstandungen. Die Tierhaltung werde laufend durch das
Veterinäramt - wie auch in den letzten zwei Jahren - überprüft.
Wie vorher geschildert, hätten sich bis November 2006 auch
keine Beanstandungen ergeben.
Landrat Rosenke betont, dass in diesem Fall die sukzessive
Lockerung des Tierhaltungsverbotes ab Juni 2003 rechtlich
geboten gewesen sei. Dieser Betrieb unterliege seiner
persönlichen Überwachung.
Der Kreisausschuss nimmt den vorstehenden Bericht ohne
weitere Aussprache und Beschlussempfehlung an den Kreistag
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung