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Allgemeine Vorlage (Satzung über die Unterhaltung und Benutzung des Gemeindearchivs Kall (Archivbenutzungssatzung))

Daten

Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.10.15, 18:06
Aktualisiert
09.10.15, 18:06
Allgemeine Vorlage (Satzung über die Unterhaltung und Benutzung des Gemeindearchivs Kall (Archivbenutzungssatzung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 194/2015 20.10.2015 Vorlage erstellt: 05.10.2015 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allgemeiner Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: A Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8 Satzung über die Unterhaltung und Benutzung des Gemeindearchivs Kall (Archivbenutzungssatzung) Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die beigefügte Satzung über die Unterhaltung und Benutzung des Gemeindearchivs Kall (Archivbenutzungssatzung) zu erlassen. Sachdarstellung: Die bisherige Aktenordnung der Gemeinde Kall aus dem Jahr 1983 wurde durch die Archivberatungsstelle des LVR gründlich überarbeitet. Eine Synopse der bisherigen Archivordnung und der neuen Archivbenutzungssatzung sowie ein kompletter Entwurf der neuen Satzung sind beigefügt. In der vorliegenden Archivbenutzungssatzung sind die Benutzungsgebühren in § 11 geregelt. Danach ist die Benutzung des Archivs grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der bestehenden Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kall. Diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Auf die Beifügung der in der Satzung verwiesenen Aktenordnung wird verzichtet, da diese nur für den verwaltungsinternen Dienstgebrauch Gültigkeit hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, die beigefügte Archivbenutzungssatzung zu erlassen und Gebühren für die Benutzung des Archivs gemäß der Veraltungsgebührensatzung zu erheben.