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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" hier: 4. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
140 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
hier: 4. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 243/2015 17.11.2015 Vorlage erstellt: 03.11.2015 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allgemeiner Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" hier: 4. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2016 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 4. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Gemeinde Kall zu erlassen. Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Falle der Gewährung einer Abwassergebührenhilfe nach dem GFG 2016 eine um die Abwassergebührenhilfe reduzierte Gebühr zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2016 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr unumgänglich. Die Gebührenerhöhung beträgt für den Bereich Schmutzwasser 0,17 € je cbm. Trotz dieser Erhöhung verbleibt noch ein Defizit i.H.v. 28.117,74 € welches in die Gebührenkalkulation 2017 und Folgejahre einfließt. Verursacht wird die Gebührenerhöhung insbesondere durch: a) die Abschreibung und Verzinsung der neuen Kanalleitungen in Rinnen 1. Bauabschnitt. b) die Reduzierung der Rückstellung (Sonderrücklage Kanal) von 200.000,00 € auf 0,00 €. Die Gebührenausgleichsrücklage ist zum 31.12.2014 aufgebraucht und kann somit nicht gebührenmindernd in 2016 eingesetzt werden. Hierbei sollte noch berücksichtigt werden, dass mit der Gebührenerhöhung auch eine Anpassung der Abwassergebührenhilfe einhergeht. Nach vorsichtiger Schätzung und nach Erfahrungswerten der Vorjahre macht dies rd. 0,10 € Gebührenminderung durch die Abwassergebührenhilfe aus. Die endgültige Bereitstellung dieser Mittel erfolgt jedoch erst mit dem GFG 2017 und der Gebührenkalkulation 2017. Die Bewilligung und Berechnung der Abwassergebührenhilfe 2017 erfolgt auf Basis der Gebührenkalkulation 2016. Ein Entwurf der 4. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.