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Allgemeine Vorlage (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Allgemeine Vorlage (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 234/2015 17.11.2015 Vorlage erstellt: 29.10.2015 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allgemeiner Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK s.u. Deckung erfolgt durch PSK s.u. Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Beschlussvorschlag: a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 50.160,00 € bei PSK 110 538 001/5379 100 „Umlage WVER“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei PSK 160 611 000/4021 000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. b) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 7.600,00 € bei PSK 030 211 001 Budget der Grundschule Kall zu genehmigen. Die Deckung erfolgt i.H.v. 7.047,62 € aus Mehrerträgen bei PSK 030 211 001/ 4141 280 Inklusionspauschale und i.H.v. 552,38 € aus Mehrerträgen bei PSK 160 611 000/ 4051 000 Kompensationsleistungen. Sachdarstellung: Zu a) Für den Haushalt 2015 wurde ein Ansatz i.H.v. 1.704.000,00 € gebildet. Die Umlagevorauszahlungen für das Jahr 2015 sind jedoch tatsächlich i.H.v. 1.754.160,00 € zu leisten. Daraus ergibt sich ein überplanmäßiger Aufwand / Auszahlung i.H.v. rd. 50.160,00 €. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei PSK 160 611 000 / 4021 000 Gemeindeanteil bei der Einkommensteuer. Die Position betrifft den Gebührenhaushalt „Abwasser“. Eine etwaige Unterdeckung bei der Nachkalkulation (Abschluss Gebührenhaushalt 2015) ist innerhalb von vier Jahren nach Abschluss auszugleichen (Kalkulation 2017 ff.). Zu b) Die im Haushalt 2015 eingeplanten Mittel sind bereits erschöpft, da insbesondere im Bereich Inklusion Mehraufwendungen entstanden sind. Für aktuell vorliegende Rechnungen fehlen Mittel. Zudem sind die Telefongebühren (hierfür sind rd. 750,00 € vorgesehen) ebenfalls am Jahresende noch zu buchen. Darüber hinaus fallen noch weitere Ausgaben bis zum 31.12.2015 an. Die Deckung erfolgt i.H.v. 7.047,62 € aus Mehrerträgen bei PSK 030 211 001 / 4141 280 Inklusionspauschale und i.H.v. 552,38 € aus Mehrerträgen bei PSK 160 611 000/ 4051 000 Kompensationsleistung.