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Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2011)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
62 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2011) Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2011)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 16.12.2010 172/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Frau Schümmer Aktenzeichen: VI Hebesatzsatzung 2011 Schü/Goe 29.11.2010 Datum: Bezeichnung Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2011 Sachverhalt: Aufgrund der Entscheidung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald über das Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2013 vom 07.09.2010 ist eine Erhöhung der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer, lfd. Nr. 26 – 28) beschlossen worden. Die Anpassung ist in der beiliegenden Satzung berücksichtigt. Die Grundsteuer A wird demnach von 269 % auf 295 % angehoben, die Grundsteuer B von 381 % auf 390 % und die Gewerbesteuer von 403 % auf 410 %. Anlage Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2011 (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2011. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja Lt. Haushaltssicherungskonzept Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. - Seite 1 von 2 - 50.000,00 € € € Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)