Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
62 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
172/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
VI Hebesatzsatzung
2011 Schü/Goe
29.11.2010
Datum:
Bezeichnung
Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2011
Sachverhalt:
Aufgrund der Entscheidung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald über das
Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2013 vom 07.09.2010 ist eine Erhöhung der Realsteuern
(Grund- und Gewerbesteuer, lfd. Nr. 26 – 28) beschlossen worden. Die Anpassung ist in der
beiliegenden Satzung berücksichtigt.
Die Grundsteuer A wird demnach von 269 % auf 295 % angehoben, die Grundsteuer B von 381 %
auf 390 % und die Gewerbesteuer von 403 % auf 410 %.
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2011 (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2011.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
Lt. Haushaltssicherungskonzept
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
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50.000,00 €
€
€
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)