Daten
Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
133/2015
23.06.2015
Vorlage erstellt:
08.06.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Schmitz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
5.1
Abfallwirtschaft
1. Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte
1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom 24.09.2014
zu erlassen.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom
24.09.2014 aufgrund von Korrekturen zu ändern. Diese werden wie folgt erläutert:
Erläuterung zu § 14 a (neu) Einwohnergleichwerte:
Die Verwaltung teilt mit, dass die Einwohnergleichwerte zur Ermittlung des ausreichenden
Restabfallbehältervolumens der Satzung eingefügt werden müssen. Diese Ermittlung wird benötigt um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Die gewerblichen Abfallerzeuger sind nach Branchen
eingeteilt, da je nach Art des Gewerbebetriebes unterschiedliche Restabfallmengen anfallen. Das
bedeutet, dass abhängig von der Art des Gewerbes und der Zahl der Beschäftigten ein höheres
oder geringeres Restabfallbehältervolumen zugeteilt wird. Aufgrund der ermittelten Einwohnergleichwerte ergibt sich die Anzahl und Größe der Restabfallgefäße, die mindestens anzumelden
sind. Außerdem wird der Branchenfaktor mit der Zahl der Beschäftigten multipliziert.
Erläuterung zu § 14 b (Änderung) Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft:
Aufgrund der Neuformulierung des § 14 a muss ein neuer § 14 b eingefügt werden.
Erläuterung zu § 13 Absatz 2 Ziffer h):
Die Verwaltung teilt mit, dass aus kosten- und logistischen Gründen der Windelsack 50 l nicht
eingeführt werden konnte. Derzeit wird der 70l Restabfallsack mit der Aufschrift „Windelsack“ für
2,00 Euro verkauft. Aus diesem Grund muss der Schriftzug entsprechend geändert werden.
Vorlagen-Nr. 133/2015
Seite 2
Zur allgemeinen Klarstellung wird nachstehende Fassung zur Beschlussfassung empfohlen:
a) Den § 14 a „Einwohnergleichwerte“ neu zu fassen und den bisherigen § 14 a „Zulassung
einer Entsorgungsgemeinschaft“ infolgedessen ebenfalls abzuändern und als § 14 b einzufügen.
b) Den § 13 Absatz 2 Ziffer h) entsprechen o.a. Erklärung zu ändern.
Zur Erläuterung der einzelnen Änderungen hat die Verwaltung eine Synopse erstellt, die als Anlage 1 beigefügt ist.