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Allgemeine Vorlage (5.1 1. Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 133/2015 23.06.2015 Vorlage erstellt: 08.06.2015 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Schmitz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 5.1 Abfallwirtschaft 1. Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 1. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom 24.09.2014 zu erlassen. Sachdarstellung: Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom 24.09.2014 aufgrund von Korrekturen zu ändern. Diese werden wie folgt erläutert: Erläuterung zu § 14 a (neu) Einwohnergleichwerte: Die Verwaltung teilt mit, dass die Einwohnergleichwerte zur Ermittlung des ausreichenden Restabfallbehältervolumens der Satzung eingefügt werden müssen. Diese Ermittlung wird benötigt um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Die gewerblichen Abfallerzeuger sind nach Branchen eingeteilt, da je nach Art des Gewerbebetriebes unterschiedliche Restabfallmengen anfallen. Das bedeutet, dass abhängig von der Art des Gewerbes und der Zahl der Beschäftigten ein höheres oder geringeres Restabfallbehältervolumen zugeteilt wird. Aufgrund der ermittelten Einwohnergleichwerte ergibt sich die Anzahl und Größe der Restabfallgefäße, die mindestens anzumelden sind. Außerdem wird der Branchenfaktor mit der Zahl der Beschäftigten multipliziert. Erläuterung zu § 14 b (Änderung) Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft: Aufgrund der Neuformulierung des § 14 a muss ein neuer § 14 b eingefügt werden. Erläuterung zu § 13 Absatz 2 Ziffer h): Die Verwaltung teilt mit, dass aus kosten- und logistischen Gründen der Windelsack 50 l nicht eingeführt werden konnte. Derzeit wird der 70l Restabfallsack mit der Aufschrift „Windelsack“ für 2,00 Euro verkauft. Aus diesem Grund muss der Schriftzug entsprechend geändert werden. Vorlagen-Nr. 133/2015 Seite 2 Zur allgemeinen Klarstellung wird nachstehende Fassung zur Beschlussfassung empfohlen: a) Den § 14 a „Einwohnergleichwerte“ neu zu fassen und den bisherigen § 14 a „Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft“ infolgedessen ebenfalls abzuändern und als § 14 b einzufügen. b) Den § 13 Absatz 2 Ziffer h) entsprechen o.a. Erklärung zu ändern. Zur Erläuterung der einzelnen Änderungen hat die Verwaltung eine Synopse erstellt, die als Anlage 1 beigefügt ist.