Daten
Kommune
Kall
Größe
96 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
14.08.15, 13:09
Aktualisiert
14.08.15, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
170/2015
25.08.2015
Vorlage erstellt:
11.08.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
Entscheidung über die Antragsstellung auf Förderung einer "ausgewählten Maßnahme im
Rahmen des Klimaschutzmanagements"
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, für die bauliche und energetische Sanierung des Familienzentrums
Sistig den Antrag auf Förderung als ausgewählte Schwerpunktmaßnahme beim Bundesumweltministerium zu stellen. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018
bereitgestellt
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat im Frühjahr 2015 die vom Bundesumweltministerium geförderte Stelle
des Klimaschutzmanagers eingerichtet und besetzt. In den ersten 18 Monaten des 3-jährigen
Förderzeitraums ist einmalig die Antragstellung auf Förderung einer sogenannten „ausgewählten
Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements“ durch den Klimaschutzmanager möglich.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer Maßnahme ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 70%. Die maximale Zuwendung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote
von bis zu 50%.
Vorlagen-Nr. 170/2015
Seite 2
Beispiele für zuwendungsfähige Maßnahmen sind:
- Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität
- Umrüstung von Ampelanlagen auf LED
- Umfassende energetische Sanierung eines Gebäudes oder Gebäudekomplexes in
Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik
- Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden wie Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung, Austausch von Fenstern und Optimierung eines kompletten Heizungssystems
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kommen für die Inanspruchnahme der Förderung vor allem 2
Gebäude in Frage:
1. Kindergarten Sistig
2. Gymnastikhalle Sistig
Die Sanierung der Gymnastikhalle wurde in der Sitzung des FA LFU am 16.06.2015 beschlossen. Die Verwaltung hat für dieses Projekt bereits eine Reihe von „kleineren“ Fördermöglichkeiten recherchiert. Zudem wurde vom Bundesumweltministerium im Rahmen des „Zukunftsinvestitionsprogramms 2016 – 2018“ eine Aufstockung der Mittel für den Bereich „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ auf 140 Mio Euro angekündigt. Inwieweit
Kall in den Genuss dieser Mittel kommt, bleibt allerdings noch abzuwarten, da ggf. eine Vorauswahl für finanzschwache Kommunen vorgeschaltet wird.
Aus Sicht der Verwaltung bietet sich der Kindergarten Sistig aus folgenden Gründen für die
Schwerpunktmaßnahme an:
- Der Energieverbrauch liegt relativ hoch, so dass die 70%ige Einsparung realisierbar erscheint
- Im Gebäude stehen 2 alte Heizkessel (Baujahr 1995), bei denen in den nächsten Jahren
ein Austausch ansteht und die durch einen neuen Kessel ersetzt werden können
- Die Beheizung des Kindergartens mit umweltfreundlichen Holzpellets wäre ein Leuchtturmprojekt für die Gemeinde (ggf. könnte auch das Gebäude Kirchplatz 1 mitversorgt
werden!)
- Auch die Gebäudehülle (vor allem Dach, Teile der Fassade und der Fenster) ist dringend
renovierungsbedürftig
- Wärmedämmung ist bisher kaum vorhanden
Die energetischen Berechnungen und Nachweise für die Antragstellung und die Kostenschätzung der Sanierungsmaßnahme können durch die Verwaltung erstellt und für die nächste Sitzung vorbereitet werden, so dass der Förderantrag fristgerecht gestellt werden kann.