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Allgemeine Vorlage (Entscheidung über die Antragsstellung auf Förderung einer "ausgewählten Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements")

Daten

Kommune
Kall
Größe
96 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
14.08.15, 13:09
Aktualisiert
14.08.15, 13:09
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 170/2015 25.08.2015 Vorlage erstellt: 11.08.2015 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Feld Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allgemeiner Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Entscheidung über die Antragsstellung auf Förderung einer "ausgewählten Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements" Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, für die bauliche und energetische Sanierung des Familienzentrums Sistig den Antrag auf Förderung als ausgewählte Schwerpunktmaßnahme beim Bundesumweltministerium zu stellen. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 bereitgestellt Sachdarstellung: Die Gemeinde Kall hat im Frühjahr 2015 die vom Bundesumweltministerium geförderte Stelle des Klimaschutzmanagers eingerichtet und besetzt. In den ersten 18 Monaten des 3-jährigen Förderzeitraums ist einmalig die Antragstellung auf Förderung einer sogenannten „ausgewählten Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements“ durch den Klimaschutzmanager möglich. Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer Maßnahme ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 70%. Die maximale Zuwendung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 50%. Vorlagen-Nr. 170/2015 Seite 2 Beispiele für zuwendungsfähige Maßnahmen sind: - Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität - Umrüstung von Ampelanlagen auf LED - Umfassende energetische Sanierung eines Gebäudes oder Gebäudekomplexes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik - Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden wie Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung, Austausch von Fenstern und Optimierung eines kompletten Heizungssystems Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kommen für die Inanspruchnahme der Förderung vor allem 2 Gebäude in Frage: 1. Kindergarten Sistig 2. Gymnastikhalle Sistig Die Sanierung der Gymnastikhalle wurde in der Sitzung des FA LFU am 16.06.2015 beschlossen. Die Verwaltung hat für dieses Projekt bereits eine Reihe von „kleineren“ Fördermöglichkeiten recherchiert. Zudem wurde vom Bundesumweltministerium im Rahmen des „Zukunftsinvestitionsprogramms 2016 – 2018“ eine Aufstockung der Mittel für den Bereich „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ auf 140 Mio Euro angekündigt. Inwieweit Kall in den Genuss dieser Mittel kommt, bleibt allerdings noch abzuwarten, da ggf. eine Vorauswahl für finanzschwache Kommunen vorgeschaltet wird. Aus Sicht der Verwaltung bietet sich der Kindergarten Sistig aus folgenden Gründen für die Schwerpunktmaßnahme an: - Der Energieverbrauch liegt relativ hoch, so dass die 70%ige Einsparung realisierbar erscheint - Im Gebäude stehen 2 alte Heizkessel (Baujahr 1995), bei denen in den nächsten Jahren ein Austausch ansteht und die durch einen neuen Kessel ersetzt werden können - Die Beheizung des Kindergartens mit umweltfreundlichen Holzpellets wäre ein Leuchtturmprojekt für die Gemeinde (ggf. könnte auch das Gebäude Kirchplatz 1 mitversorgt werden!) - Auch die Gebäudehülle (vor allem Dach, Teile der Fassade und der Fenster) ist dringend renovierungsbedürftig - Wärmedämmung ist bisher kaum vorhanden Die energetischen Berechnungen und Nachweise für die Antragstellung und die Kostenschätzung der Sanierungsmaßnahme können durch die Verwaltung erstellt und für die nächste Sitzung vorbereitet werden, so dass der Förderantrag fristgerecht gestellt werden kann.