Daten
Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
237/2015 1.Ergänzung
17.11.2015
Vorlage erstellt:
02.11.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 15
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden
sowie Blankenheim, Dahlem und Nettersheim
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 –TOP 6- beschließt
der Rat, -zusätzlich zur bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Aufgabenbereich „Sozialwesen“ mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden- für den Bereich „Wohngeld“ eine weitere Vereinbarung mit den Gemeinden Dahlem und Blankenheim, sowie ggf. zu
einem späteren Zeitpunkt auch mit der Gemeinde Nettersheim, abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung mit den Gemeinden Dahlem und Blankenheim
zum 01.04.2016 durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat bereits mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden den Aufgabenbereich „Sozialwesen“ im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung interkommunal geregelt. Nun soll die Gemeinde Kall die Aufgaben für den Bereich „Wohngeld“ für die Gemeinden
Dahlem und Blankenheim, sowie evtl. später auch für die Gemeinde Nettersheim, übernehmen.
Eine Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit ist zweckmäßig und wirtschaftlich. Die
Verwaltung ist zudem der Auffassung, dass dies ein weiterer zukunftsfähiger Schritt im Rahmen
der guten Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darstellt.
Ein Entwurf der gemeinsam erarbeiteten Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die Kommunalaufsicht wird bereits im Vorfeld beteiligt. Die Einbindung der Mitarbeiter und des Personalrates
ist ebenfalls erfolgt. Die Umsetzung ist zum 01. April 2016 mit den Gemeinden Dahlem und
Blankenheim vorgesehen. Die beteiligten Kommunen wollen noch in diesem Jahr die notwendigen Beschlüsse herbeiführen und das formelle Genehmigungsverfahren zum Abschluss bringen.