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Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“ hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden sowie Blankenheim, Dahlem und Nettersheim )

Daten

Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden sowie Blankenheim, Dahlem und Nettersheim )

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 237/2015 1.Ergänzung 17.11.2015 Vorlage erstellt: 02.11.2015 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allgemeiner Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 15 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“ hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden sowie Blankenheim, Dahlem und Nettersheim Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 –TOP 6- beschließt der Rat, -zusätzlich zur bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Aufgabenbereich „Sozialwesen“ mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden- für den Bereich „Wohngeld“ eine weitere Vereinbarung mit den Gemeinden Dahlem und Blankenheim, sowie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auch mit der Gemeinde Nettersheim, abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung mit den Gemeinden Dahlem und Blankenheim zum 01.04.2016 durchzuführen. Sachdarstellung: Die Gemeinde Kall hat bereits mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden den Aufgabenbereich „Sozialwesen“ im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung interkommunal geregelt. Nun soll die Gemeinde Kall die Aufgaben für den Bereich „Wohngeld“ für die Gemeinden Dahlem und Blankenheim, sowie evtl. später auch für die Gemeinde Nettersheim, übernehmen. Eine Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit ist zweckmäßig und wirtschaftlich. Die Verwaltung ist zudem der Auffassung, dass dies ein weiterer zukunftsfähiger Schritt im Rahmen der guten Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darstellt. Ein Entwurf der gemeinsam erarbeiteten Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die Kommunalaufsicht wird bereits im Vorfeld beteiligt. Die Einbindung der Mitarbeiter und des Personalrates ist ebenfalls erfolgt. Die Umsetzung ist zum 01. April 2016 mit den Gemeinden Dahlem und Blankenheim vorgesehen. Die beteiligten Kommunen wollen noch in diesem Jahr die notwendigen Beschlüsse herbeiführen und das formelle Genehmigungsverfahren zum Abschluss bringen.