Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
30.08.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7.
Wegeplan Nationalpark
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
V 218/2006
22.05.2006
31.05.2006
14.06.2006
30.08.2006
06.09.2006
13.09.2006
Es herrscht Einvernehmen darüber, dass die Verkehrssicherungspflicht auf den Wegen gewährleistet sein muss. Kritische
Bereiche für Fahrradfahrer, die z.B. wegen extremer Steigung
o. ä. nicht befahren werden können, sollen benannt und durch
alternative Maßnahmen verkehrssicher hergerichtet werden.
Diese Maßnahmen werden im Kommunalen Ausschuss abgestimmt.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die K
7 nicht Bestandteil der Nationalparkverordnung Eifel ist.
Für die beschlossene Querung der Urftseetalsperre im Bereich
der Burg Vogelsang wird der Bau einer Brücke favorisiert. Sollte der Bau einer Brücke nicht möglich sein, muss eine alternative Querungsmöglichkeit gefunden werden.
Der Umwidmung der K 26 als Rad-/Wanderweg und Umstufung
in die Baulast des Landesforstes wird zugestimmt.
Der Bau des Radweges entlang der L 15 von Wolfgarten bis zur
K 7 wird von dem Landesbetrieb Niederlassung Euskirchen
geprüft und ggfls. als Parallelweg zur L 15 ausgebaut.
Die Kreuzungsstelle der Wege Nr. 33 und Nr. Z 18 mit der
B 266 werden seitens der Verwaltung als kritisch angesehen.
Hier sind Querungshilfen anzulegen. Die Kreuzung
B 266/Zufahrt Vogelsang soll durch einen Kreisverkehr verkehrssicher hergestellt werden. Hierzu ist es notwendig, die
Zufahrtsstraße, wie den Weg Nr. 33 in öffentliche Straßen umzuwidmen. Vorgesehen ist das beide Straßenabschnitte in die
Baulast des Kreises übergehen. Die Verwaltung bittet, dies
ggfs. im Wege der Dringlichkeit zu regeln.
Bezüglich des Radweges parallel zur Panzerstraße wird eine
Kompromisslösung erzielt, in der Form, dass der Radweg solange die Umgehungsstraße Dreiborn nicht umgesetzt ist, auf
der Panzerstraße geführt wird. Nach Umsetzung der Umgehungsstraße, unabhängig ob die kleine oder die große Lösung
zum Tragen kommt, soll der Radweg durch den Ort Dreiborn
geführt werden. Im Bereich des Weges Nr. 6 soll der Radweg
parallel zur Panzerstraße geführt werden. Einigung besteht
Z1
Z2
Z3
Z4
Z5
Z6
-2darüber, dass die Loipen auf den vorhandenen Wegen angelegt
werden können. Betreiber der Loipen sei jedoch nicht die Nationalparkverwaltung.
Die Nationalparkverwaltung sieht Probleme bezüglich des
Kutschbetriebes zur Urftseestaumauer über den Weg Nr. 7 bezüglich der extremen Steigung vor der Staumauer. Es herrscht
jedoch Einigung darüber, dass die zentrale Forderung, einen
Shuttle-Verkehr einzurichten, nicht in Frage gestellt wird.
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr beschließt der
Vorlage V 218/2006 mit den v.g. einvernehmlich erzielten Änderungen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)