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Beschlusstext (Wegeplan Nationalpark hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Wegeplan Nationalpark
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen) Beschlusstext (Wegeplan Nationalpark
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 30.08.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7. Wegeplan Nationalpark hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag V 218/2006 22.05.2006 31.05.2006 14.06.2006 30.08.2006 06.09.2006 13.09.2006 Es herrscht Einvernehmen darüber, dass die Verkehrssicherungspflicht auf den Wegen gewährleistet sein muss. Kritische Bereiche für Fahrradfahrer, die z.B. wegen extremer Steigung o. ä. nicht befahren werden können, sollen benannt und durch alternative Maßnahmen verkehrssicher hergerichtet werden. Diese Maßnahmen werden im Kommunalen Ausschuss abgestimmt. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die K 7 nicht Bestandteil der Nationalparkverordnung Eifel ist. Für die beschlossene Querung der Urftseetalsperre im Bereich der Burg Vogelsang wird der Bau einer Brücke favorisiert. Sollte der Bau einer Brücke nicht möglich sein, muss eine alternative Querungsmöglichkeit gefunden werden. Der Umwidmung der K 26 als Rad-/Wanderweg und Umstufung in die Baulast des Landesforstes wird zugestimmt. Der Bau des Radweges entlang der L 15 von Wolfgarten bis zur K 7 wird von dem Landesbetrieb Niederlassung Euskirchen geprüft und ggfls. als Parallelweg zur L 15 ausgebaut. Die Kreuzungsstelle der Wege Nr. 33 und Nr. Z 18 mit der B 266 werden seitens der Verwaltung als kritisch angesehen. Hier sind Querungshilfen anzulegen. Die Kreuzung B 266/Zufahrt Vogelsang soll durch einen Kreisverkehr verkehrssicher hergestellt werden. Hierzu ist es notwendig, die Zufahrtsstraße, wie den Weg Nr. 33 in öffentliche Straßen umzuwidmen. Vorgesehen ist das beide Straßenabschnitte in die Baulast des Kreises übergehen. Die Verwaltung bittet, dies ggfs. im Wege der Dringlichkeit zu regeln. Bezüglich des Radweges parallel zur Panzerstraße wird eine Kompromisslösung erzielt, in der Form, dass der Radweg solange die Umgehungsstraße Dreiborn nicht umgesetzt ist, auf der Panzerstraße geführt wird. Nach Umsetzung der Umgehungsstraße, unabhängig ob die kleine oder die große Lösung zum Tragen kommt, soll der Radweg durch den Ort Dreiborn geführt werden. Im Bereich des Weges Nr. 6 soll der Radweg parallel zur Panzerstraße geführt werden. Einigung besteht Z1 Z2 Z3 Z4 Z5 Z6 -2darüber, dass die Loipen auf den vorhandenen Wegen angelegt werden können. Betreiber der Loipen sei jedoch nicht die Nationalparkverwaltung. Die Nationalparkverwaltung sieht Probleme bezüglich des Kutschbetriebes zur Urftseestaumauer über den Weg Nr. 7 bezüglich der extremen Steigung vor der Staumauer. Es herrscht jedoch Einigung darüber, dass die zentrale Forderung, einen Shuttle-Verkehr einzurichten, nicht in Frage gestellt wird. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr beschließt der Vorlage V 218/2006 mit den v.g. einvernehmlich erzielten Änderungen zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)