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Beschlußtext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen im Standesamtswesen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
22.07.11, 21:18
Aktualisiert
29.07.11, 11:36
Beschlußtext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen im Standesamtswesen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 12.07.2011: 6. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen im Standesamtswesen BM Herr Schemmel bestätigt die Aussage von RM Herrn Meckelmann, dass sich die Arbeitsgruppe „Interkommunale Zusammenarbeit“ zwar nicht konkret mit der zur Abstimmung stehenden Vereinbarung im Standesamtswesen befasst habe, jedoch der Standesamtsbereich als mögliches Betätigungsfeld angesprochen worden sei. Auf Vorschlag von RM Herrn Meckelmann sagt er zu, die weiteren Möglichkeiten, die die Gemeindeverwaltung hinsichtlich einer interkommunalen Zusammenarbeit sieht, aufzuzeigen und im Herbst der Politik vorzulegen. Beschluss: Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss: Der Rat erteilt die Zustimmung zum Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen im Standesamtswesen in der vorgelegten Fassung (Drucksache 72/2011). Beratungsergebnis: - einstimmig -