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Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Beethovenweg“ (Verlängerung) – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe(Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
22.07.11, 21:18
Aktualisiert
29.07.11, 11:36
Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Beethovenweg“ (Verlängerung) – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe(Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 12.07.2011: 13. Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Beethovenweg“ (Verlängerung) – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe(Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung Beschluss: Entsprechend des Vorschlags der Verwaltung und der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.05.2011 beschließt der Rat die Abschnittsbildung für das Flurstück 1132, Flur 8, Gemarkung Greste; die Abschnittsbildung ist aus dem Lageplan (Anlage zu Drucksache 51/2011) ersichtlich. Beratungsergebnis: - 31 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -